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Montag, 6. Mai 2024
ISSN 2698-6949
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Goldene Zitrone: Für "Gerichtsvollzieher Gnadenlos"?

Nicht Verschwendungssucht, sondern Not, schwere Krankheiten, Schicksalsschläge und/oder Arbeitslosigkeit sind nach einer Auswertung des Statistischen Bundesamtes Ursache für die Schulden von einigen Millionen Bürgern. Gnade in der Not ist eine Stütze der Gerechtigkeit: Nach Artikel 1 des Protokolls der europäischen Menschrechtskonvention darf niemand die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, seine Schulden zu bezahlen. Schließlich ist auch unser Staat der größte deutsche Schuldner, ohne dass die Schuldenmacher belangt werden. Das Thema betrifft einige Millionen Bürger existenziell, es besteht also millionenfach Aufklärungsbedarf. Denn es gibt eine überwältigende Mehrheit von vielen Millionen Schuldnern und nur eine kleine Minderheit von reichen Gläubigern.

Die meisten Schuldner sind mit der Bewältigung ihrer Not beschäftigt, stehen unter gewaltigem seelischen Druck und haben oft keine besonderen Kenntnisse ihrer Rechte in der Zwangsvollstreckung. Ihre Gegner, die ihnen oft Aufforderungen mit empfindlichen Drohungen schicken, sind meistens erfahrene Profis für die Eintreibung von Forderungen.

Oft haben die Schuldner auch kein Geld, um sich gegen überzogene Vollstreckungen zu wehren und höhere Gerichte anzurufen. Manchmal werden ihre Anträge schon beim Amtsgericht abgeschmettert oder einfach nicht bearbeitet und liegen gelassen. Demgemäß gibt es eine umfangreiche und freundliche Rechtsprechung für durchgeklagte Vorstellungen der Gläubiger und eine nur sehr dünne Rechtsprechung für die armen Schuldner.
Es gibt sogar Mitarbeiter in Gerichten, die Anwälte und Inkassounternehmen darüber beraten, wie sie erfolgreich gegen die Schuldner vollstrecken können.

Nach schockierenden Informationen und Beschwerden nehmen wir im Regionalia-Justizportal die Arbeit der Justiz, der Vollstreckungsbehörden und der Gerichtsvollzieher unter die Lupe. Wir befragen Schuldner nach ihren positiven und negativen Erfahrungen mit den örtlichen Gerichten und Gerichtsvollziehern.
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