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Donnerstag, 2. Mai 2024
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NRW-Wahrheit auf Kölner Silvester-Spur: Organklage gegen NRW-Regierung beim VerfGH eingegangen!

Kraftmeierei mit Kraft oder parlamentarische Regierungskontrolle? Wer nichts zu verbergen hat, braucht Aufklärung nicht fürchten!

NRW-Scharren in Düsseldorf und Münster: Bringen Biesenbach, Lürbke, Scharrenbach und Co. Licht in die Kölner Silvesternacht? CDU und FDP im NRW-Landtag wollen aufklären und die Wahrheit finden. Ihre Abgeordneten im Untersuchungsausschuss wollen wissen, ob der Innenminister und die Ministerpräsidentin die Wahrheit sagten, oder sie vertuschen.

Peter Biesenbach, Mark Lürbke und Ina Scharrenbach sind die Worführer für eine rückhaltlose Aufklärung. Das Verfassungsgericht soll feststellen, ob die Parlamentarier ihre Regierung kontrollieren und Einsicht in die Verbindungsdaten ihrer amtlichen Dienst-Gespräche verlangen können. Die Kraft-Regierung verlangt den Schutz der Privatsphäre. Doch verwechselt sie da nicht privat mit öffentlich? Wenn für die wahrhaftige Demokratie mit Recht Transparenz verlangt wird, bleiben die mit Amtsmitteln geführte Dienstgespräche amtliches "Regierungshandeln". Falls in der Regierung - auf Kosten der Steuerzahler - auch Privatgespräche geführt wurden, kann dies wohl kaum dazu führen, auch die dienstlichen Behördegespräche unter dem Mantel "Privatsphäre" zu begraben. Derartige "Versenkungen" im Privaten und Geheimen machen parlamentarische Kontrolle unmöglich. Wenn Verbindungsdaten gespeichert wurden, sind dies objektive Beweismittel. Solche Daten aus behördlicher Telefontechnik dürfen nicht nur gespeichert werden, um kleine Beamte zu kontrollieren. Wenn sie erhoben wurden, muss es dem Parlament gestartet sein, damit die Wahrheit aufzuklären. Wenn die Regierung die Verbindungsdaten ihrer Beamten einsehen kann, dann muss es auch dem Parlament gestattet sein, bei begründeten Anlaß Einsicht in die Verbindungsdaten der zu kontrollierenden Regierung zu nehmen. Hannelore Kraft könnte den bösen Verdacht leicht entkräften.

Die angekündigte Organklage gegen die NRW-Landesregierung wegen Verletzung des parlamentarischen Untersuchungsrechts ist nach der Mitteilung des Pressesprechers des Verfassungsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen, dem Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Ulrich Lau, inzwischen beim Gericht eingegangen. Die Klage wurde durch Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Ordinaris für öffentliches Recht und Mitautor eines Kommentars zum Grundgesetz, eingereicht.
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