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Länderjustiz

Landgericht Hamburg bleibt rechtstreu: Böhmermann-Gedicht bleibt verboten.

Es ist ein bekannter und häufiger Kunstfehler von Juristen, Urteile emotional zu fällen und danach zu versuchen, sie rational zu begründen. Dieser Fehler ist den coolen Richtern des Hanseatischen Landgerichts Hamburg (trotz großen Erwartungen) nicht unterlaufen. Sie ließen sich weder durch "Erdogan-Bashing" noch durch "Böhmermann-Euphorie" beeindrucken und entschieden: Beleidigungen bleibt Bleidigung, auch wenn sie in ein satirisches Kunstwerk verpackt wurde. Auch ein umstrittener Staatspräsident hat, wie alle Menschen in unseren Rechtsstaat, Anspruch auf den Schutz seiner Ehre und seiner menschlichen Würde. Es ist nicht notwenig, sexistische Ressentiments des Straßenmobs ("Ziegenficker") zu bedienen, um Erdogans Person oder Politik zu kritisieren. In unserem Land kann man seine Meinung und sein Werturteil auch so äußern, daß es die Würde eines anderen Menschen nicht verletzt. Bei uns darf man wahre Tatsachen jederzeit frei verbreiten. Das Recht gilt für einfache Bürger und für Präsidenten und es ist nicht im Mainstream beliebig biegbar. Auch nicht in der cleveren "Verpackung" als vermeintliches "Kunstwerk". Böhmermann hatte überzogen. 

Autor:  wese (Justizportal, Artikel-Nr. 12349 ISSN 2698-6949)

Angelegt am 10.02.2017 10:19.

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