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    <title>Regionalia</title>
    <link>http://www.regionalia.de/justizportal/</link>
    <description>Regionalia:Deutsche Zeitung:Freiburg - Home: Perfect News from your area, city or town. In Regionalia Freiburg you read the latest news about all important topics of daily life in and around Freiburg.
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    <language>de-de</language>
    <pubDate>Di, 12 Mai 2026 14:59:59 GMT</pubDate>
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		<title>Regionalia</title>
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    <title>Länderjustiz: Meisterstück der Kriminologie mit nur einem Haar: Polizei Freiburg überführt 17-jährigen Afghanen als Mörder?</title>    
    <link>http://www.regionalia.de/justizportal/article_view.php?articleid=11664</link>    
    <pubDate>Sat, 3 Dec 2016 15:54:33 GMT</pubDate>
    <description>&lt;div style="clear:left;"&gt;&lt;img style="float:left;padding-right:5px;" src="http://www.regionalia.de/justizportal/uploads/thumbnails/1/201612031900340.img33065.jpg"&gt; 
	Polizei-Genialität um ein einziges Haar: Die schreckliche Vergewaltigung und der mutmaßliche Mord an der 19 Jahre alten Medizinstudentin Maria L. ist (fast) aufgeklärt. Die Tochter eines hohen EU-Beamten aus Brüssel wurde in der späten Nacht (am 16. Oktober 2016 gegen 02:40 Uhr) vergewaltigt und am frühen Morgen ertrunken an der Dreisam aufgefunden. Der Kriminalpolizei Freiburg ist in Kooperation mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg und der Staatsanwaltschaft Freiburg ein kriminalistisches Meisterstück gelungen. Ein 18,5 cm langes, gefärbtes Haar und die eingeschaltete Videokamera der Linie 1 der Freiburger Straßenbahn überführten nach der kriminalpolizeilichen Meisterleistung von 68 Ermittlungsbeamten der Baden-Württembergischen Polizei den vermutlichen Täter: Ein angeblich 17-jährigen Afghane aus dem Freiburger Stadtteil Littenweiler. Der Afghane  Hussein K. war 2015 als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling (Amtsjargon: UMA) allein nach Deutschland eingereist und hatte bei einer Familie in Freiburg Aufnahme gefunden. Der Verdächtige wurde am 2.12.2016 um 12.30 Uhr in Freiburg-Littenweiler gestellt und verhaftet. Das Amtsgericht Freiburg erließ inzwischen Haftbefehl. Der Beschuldigte befindet sich nun in einer Vollzugsanstalt des Landes. Freiburgs Leitender Oberstaatsanwalt Dieter Inhofer sagte auf der Pressekonferenz am 3.12.2016 im Freiburger Regierungspräsidium: &quot;Die Anklage wird auf Vergewaltigung und Mord lauten“. Der Tod der Studentin sei allerdings durch Ertrinken eingetreten. Weitere Aufklärung ist erforderlich,  um die Schlussfolgerung zu rechtfertigenden,  der vermeintliche Täter sei auch zum Mörder geworden. Denn es muss erst noch sauber ermittelt werden, ob sich die Studentin und der Heranwachsende schon zuvor kannten, ob er ihr Morgens zwischen 02:00 und 03:00 wirklich auflauerte,  ob der Kontakt einvernehmlich oder gewaltsam war und ob der Tod ein Unfall auf der Flucht oder ein Mord war.

Polizei und Justiz stehen immer wieder in der Kritik und machen, wie wir alle, auch Fehler. Für diesen sensationellen Ermittlungserfolg verdienen die Mitarbeiter der Kriminalpolizei Freiburg, des Landeskriminalamt Baden-Württemberg und der Staatsanwaltschaft ein uneingeschränktes Chapeau! 
	&lt;span style="font-size:10px;"&gt;(Justizportal, Artikelnr. 11664) &lt;/span&gt; 
	&lt;/div&gt;
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    <title>Länderjustiz: NRW-Wahrheit auf Kölner Silvester-Spur: Organklage gegen NRW-Regierung beim VerfGH eingegangen!</title>    
    <link>http://www.regionalia.de/justizportal/article_view.php?articleid=11644</link>    
    <pubDate>Fri, 2 Dec 2016 16:02:48 GMT</pubDate>
    <description>&lt;div style="clear:left;"&gt;&lt;img style="float:left;padding-right:5px;" src="http://www.regionalia.de/justizportal/uploads/thumbnails/77/201612041309320.Licht-Dunkel--Fotolia_126478986.jpg"&gt; 
	Kraftmeierei mit Kraft oder parlamentarische Regierungskontrolle? Wer nichts zu verbergen hat, braucht Aufklärung nicht fürchten! 

NRW-Scharren in Düsseldorf und Münster: Bringen Biesenbach, Lürbke, Scharrenbach und Co. Licht in die Kölner Silvesternacht? CDU und FDP im NRW-Landtag wollen aufklären und die Wahrheit finden. Ihre Abgeordneten im Untersuchungsausschuss wollen wissen, ob der Innenminister und die Ministerpräsidentin die Wahrheit sagten, oder sie vertuschen. 

Peter Biesenbach, Mark Lürbke und Ina Scharrenbach sind die Worführer für eine rückhaltlose Aufklärung. Das Verfassungsgericht soll feststellen, ob die Parlamentarier ihre Regierung kontrollieren und Einsicht in die Verbindungsdaten ihrer amtlichen Dienst-Gespräche verlangen können. Die Kraft-Regierung verlangt den Schutz der Privatsphäre. Doch verwechselt sie da nicht privat mit öffentlich? Wenn für die wahrhaftige Demokratie mit Recht Transparenz verlangt wird, bleiben die mit Amtsmitteln geführte Dienstgespräche amtliches &quot;Regierungshandeln&quot;. Falls in der Regierung - auf Kosten der Steuerzahler - auch Privatgespräche geführt wurden, kann dies wohl kaum dazu führen, auch die dienstlichen Behördegespräche unter dem Mantel &quot;Privatsphäre&quot; zu begraben. Derartige  &quot;Versenkungen&quot; im Privaten und Geheimen machen parlamentarische Kontrolle unmöglich. Wenn Verbindungsdaten gespeichert wurden, sind dies objektive Beweismittel. Solche Daten aus behördlicher Telefontechnik dürfen nicht nur gespeichert werden, um kleine Beamte zu kontrollieren. Wenn sie erhoben wurden, muss es dem Parlament gestartet sein, damit die Wahrheit aufzuklären. Wenn die Regierung die Verbindungsdaten ihrer Beamten einsehen kann, dann muss es auch dem Parlament gestattet sein, bei begründeten Anlaß Einsicht in die Verbindungsdaten der zu kontrollierenden Regierung zu nehmen. Hannelore Kraft könnte den bösen Verdacht leicht entkräften.

Die angekündigte Organklage gegen die NRW-Landesregierung wegen Verletzung des parlamentarischen Untersuchungsrechts ist nach der Mitteilung des Pressesprechers des Verfassungsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen, dem Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Ulrich Lau, inzwischen beim Gericht eingegangen. Die Klage wurde durch Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Ordinaris für öffentliches Recht und Mitautor eines Kommentars zum Grundgesetz,  eingereicht. 
	&lt;span style="font-size:10px;"&gt;(Justizportal, Artikelnr. 11644) &lt;/span&gt; 
	&lt;/div&gt;
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    <title>Länderjustiz: Die Wahrheit siegte nach Zensur: Standfeste Richter stärken notwendige Presserechte.</title>    
    <link>http://www.regionalia.de/justizportal/article_view.php?articleid=11583</link>    
    <pubDate>Mon, 21 Nov 2016 12:02:33 GMT</pubDate>
    <description>&lt;div style="clear:left;"&gt;&lt;img style="float:left;padding-right:5px;" src="http://www.regionalia.de/justizportal/uploads/thumbnails/77/201611211214200.R-Zensur_Fotolia_93881231.png"&gt; 
	Bild-Chefreporter Nikolaus Harbusch ist ein vorzüglicher Journalist. Seine Meisterstücke gelingen ihm nicht nur durch Spürsinn, Intelligenz und Fleiß, sondern auch durch eine besondere Eigenschaft: Hartnäckigkeit. 

Penetrante Hartnäckigkeit benötigte der  gefürchtete „Ins-Bild-Setzer“ auch gegen die „Strategie des Aussitzens“ der beiden mit dem Skandal befassten Präsidenten des Deutschen Bundestages, Wolfgang Thierse &amp; Norbert Lammert. Im November 2009 berichtete er erstmals (nachdem er konkrete und heiße Infos erhalten hatte) über den Beschaffungs-Skandal von Staatsdienern mit den Luxus-Füllhaltern. Er sollte später als Montblanc-Skandal des Deutschen Bundestages in die Geschichte eingehen.  Am 8.8.2016 löste Harbusch ein moralisches Erdbeben aus, indem er die Deutschen fragte: „Warum schützt Lammert die Montblanc-Raffkes?“ (siehe unseren Screenshot).

Jahrelang mussten die vorzüglichen Juristen der Bild-Zeitung mit dem Bundestag und  den Verwaltungsgerichten um die erbetene Auskunft aus dem Bundestag kämpfen, weil Bundestagspräsident Norbert Lammert sich weigerte, der Presse Auskunft über die Steuerverschwender zu erteilen. Er selbst hatte Dokumente offenbar auch mit einem edlen Montblanc-Füller unterzeichnet. Selbst als das Verwaltungsgericht Berlin den Bundestagspräsident verpflichtete,  der Presse die verweigerte Auskunft zu erteilen, blieb er uneinsichtig und stur. Letztlich gaben standfeste Richter des Verwaltungsgerichts Berlin und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg der Wahrheit Vorrang vor der Vertuschung. Sie verurteilten den Präsidenten des Deutschen Bundestags rechtskräftig, die Namen der „Montblanc-Raffkes“ herauszurücken. Im November 2009 berichtete die BILD-Zeitung erstmals über den Skandal. Danach sollen 115 Abgeordnete  innerhalb von zehn Monaten Luxus-Füller für 68 800 Euro auf Staatskosten gekauft haben. Harbusch fragte:  „Wer sind die Montblanc-Raffkes?“

Es erfordert starke Richter mit Zivilcourage, wenn sie das Gesetz gegen den obersten Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland anwenden müssen. Der  6. Senat  des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg entschied am 11. Oktober 2016  durch seinen Präsidenten Joachim Buchheister und die Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Axel  Schreier und Nicolai Panzer gegen den Präsidenten des deutschen Gesetzgebers. Das Urteil ist ein Meilenstein für die Pressefreiheit, für den Auskunftsanspruch der Presse und für die volle Transparenz des stattlichen Handelns der bezahlten Diener der Bürger. Es ist eine schallende Ohrfeige für den vertuschenden Geheim-Staat und die schwarzen Schafe der Selbstbediener unter unseren Staatsdienern. Die absolute Mehrheit von vielen Millionen deutscher Erwerbstätigen kann sich nicht beliebig aus der Staatskasse bedienen. Sie unterschreiben mit 1-Euro-Kugelschreibern rechtskräftig die anfallenden Dokumente. Es stellt sich jetzt diese berechtigte Frage: Haben nur die genannten Abgeordneten des Deutschen Bundestages unsere Staatskasse mit derartigen Kosten belastet? Oder auch andere Staatsdiener und Angehörige des politischen Establishment ? Für investigative Recherchen und weitere Enthüllungen bleibt noch viel aufzuklären. Das öffentliche Interesse von vielen Millionen kritisch gewordenen Wählern ist groß. Eine &quot;Brise von Trump&quot; wird zur Bundestagswahl über den Atlantik wehen und noch andere Geheimkrämer,  Auskunftsverweigerer und Zensierer treffen. Wer zensiert hat etwas zu verbergen?  Der  hartnäckige Bild-Reporter setzte die siebenjährige Aussitzer der Vertuschung am Schluss schachmatt. Am Schluss siegte das Recht.

Das Regionalia-Justizportal dokumentiert die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg durch Veröffentlichung des vollständigen Wortlauts (siehe PDF). 
	&lt;span style="font-size:10px;"&gt;(Justizportal, Artikelnr. 11583) &lt;/span&gt; 
	&lt;/div&gt;
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