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    <title>Regionalia</title>
    <link>http://www.regionalia.de/justizportal/</link>
    <description>Regionalia:Deutsche Zeitung:Donaueschingen - Home: Perfect News from your area, city or town. In Regionalia Donaueschingen you read the latest news about all important topics of daily life in and around Donaueschingen.
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    <language>de-de</language>
    <pubDate>Di, 12 Mai 2026 14:59:51 GMT</pubDate>
    <lastBuildDate>Di, 12 Mai 2026 14:59:51 GMT</lastBuildDate>
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		<title>Regionalia</title>
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    <title>Bundesjustiz: Gesinnungen kann man nicht verbieten: Chapeau für kluge Verfassungsrichter!</title>    
    <link>http://www.regionalia.de/justizportal/article_view.php?articleid=12148</link>    
    <pubDate>Tue, 17 Jan 2017 12:58:41 GMT</pubDate>
    <description>&lt;div style="clear:left;"&gt;&lt;img style="float:left;padding-right:5px;" src="http://www.regionalia.de/justizportal/uploads/thumbnails/77/201701180435000.regionalia-hut-ab.JPG"&gt; 
	Chapeau, für die Weisheit unserer Verfassungsrichter gegen den Hurrikan der Emotionen der populistischen Angstmacher und der etablierten Panik-Politiker: Gesinnungen kann man nicht verbieten und Bücher und Meinungen sollte man nicht schon wieder verbrennen, um sie zu vermeiden. Das NPD-Verbot ist gescheitert. Die neuen Nazis dürfen die Freiheit der Gesinnung unseres Grundgesetzes in Anspruch nehmen. Das tut weh. Es verpflichte uns, dafür zu sorgen,  dass sie nie mehr Taten gegen die Menschlichkeit und gegen jüdische Mitbürger ausführen können.  Nur dafür sind und bleiben wir verantwortlich! 

„Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten, sie fliehen vorbei, wie nächtliche Schatten...“ schrieb bereits Hofmann von Fallersleben und Ernst Richter in das berühmte Lied der Freiheit. 

Auch die Gedanken des künftigen US-Präsidenten Donald Trump sind frei. Werden sie etwa mit großem Getöse verächtlich gemacht und kritisiert, weil es nicht unsere Gedanken, Wünsche und Begierden sind? Wo ist da Toleranz für andere Meinungen?  Ist es wirklich verächtlich, wenn es Trump nicht gefällt,  dass wir viel mehr Waren in sein Land einführen, als aus Amerika kaufen? Darf Trump kritisieren,  wenn Fabriken zur Versorgung des US-Marktes in Mexiko gebaut werden?  Ist es nicht normal, dass er als Unternehmer erst lernen muss, Präsident zu werden?

Ist es in unserer Gesellschaft inzwischen etwa nicht gefährlich und mit Nachteilen verbunden, seine Gedanken und Meinungen frei zu äußern? &quot;Nennen Sie bitte nicht meinen Namen&quot;: Das ist die häufigste Bemerkung von kritischen Bürgern,  die ich höre. Längst klafft wegen der Nachteilsangst eine gefährliche Lücke zwischen dem, was die Bürger heimlich denken, und dem, was sie wirklich offen sagen. Wer offen kritisiert, der erntet schnell Nachteile, Kündigungen, Auskunftsverweigerungen, Verfolgungen,  Ausgrenzungen, Hausverbote; besonders bei kleinlichen Geistern. 

Die Toleranz für andere Meinungen verliert sich zunehmend im eigenen Egoismus. Dieser ist auf den eigenen Vorteil und den Bestand seiner eigenen Meinung bedacht. Meinungsfreiheit wird zwar beschworen, aber nur, wenn die Meinungen der Anderen auch die eigenen Meinungen sind.  Mir sind Politiker und Präsidenten lieber, die ihre Gedanken frei äußerst, statt sie listig und falsch diplomatisch zu verbergen. Wir können uns dann mit ihnen auseinandersetzen und unser Recht zur konstruktiven Kritik und zum Einspruch anwenden.

Keine Demokratie-Panik in Karlsruhe: Auf die klugen, besonnenen und weitsichtigen Richter des Bundesverfassungsgerichts kann Deutschland stolz sein. Diese Wächter der Freiheit sind wahrhaftige Stars unseres Rechts. Sie sind viel wichtiger als Fußballer, die Tore treffen oder mit denen „wir“ vermeintlich Weltmeister wurden.  Unsere Verfassungsrichter ließen sich weder von der ekeligen „braunen Propaganda“ der NPD und von den verblendeten sogenannten  „Reichsdeutschen“, noch von den „Angstmachern“ und den etablierten Panik-Politikern in Kopflosigkeit versetzen, sondern behielten einen klaren Kopf. Wie Ernst Richter erkannten auch diese weisen Richter: Gesinnungen kann man nicht verbieten und die Gedanken sind frei und bunt. Diese wirklich hohen Richter des zweiten Senats überzeugten, weil sie keine emotionales Urteil fällten sondern zur Differenzierung fähig blieben: Zwischen übler aber meinungsfreier Nazi-Gesinnung und realer und verbotener  Gefahr. Es ist viel besser und klüger, Gesinnungen sehen zu lassen, statt sie zu unterdrücken. Denn Gesinnungen verschwinden nicht durch Verbote, sondern sie werden dadurch nur verschwiegen und verborgen. Ursache von schiefen Gesinnungen sind oft auch die Angst, der Verlust an Liebe und Hoffnung und das Gefühl von Minderwertigkeit und Ausgrenzung. Deswegen sind diese Gesinnungen so aggressiv und hartnäckig; und das macht sie unangreifbar gefährlich, wenn sie in Verboten verborgen bleiben. Gegen die rechtsradikale Aggression aus NPD und AfD hilft kein Stigma des Establishments gegen diese Ausgegrenzten. Die Anklage der etablierten Parteien gegen die populistischen neuen Parteien ist auch von der Angst um den Verlust ihrer eigenen Vorteile und Mandate geleitet. Sie erinnert an die früheren Angriffe und den Konkurrenzneid gegen die Grünen oder die „Rote Gefahr“.  Die Panik der Altparteien wegen schwindender Prozente ist der Spiegel ihres eigenen Versagens. In ihrer selbstverliebten Ignoranz folgen viele Volksvertreter nicht dem Willen ihrer Mandatsgeber sondern ihren eigenen Interessen und den Erwartungen ihrer Parteichefs.

So wie man Angst nicht in eine Konservendose einschließen kann, um sie zu vermeiden, so können die etablierten Parteien sich mit ihrem Narzissmus auch nicht dem politischen Wettbewerb mit anderen Parteien entziehen. Angst kann man niemals vermeiden, indem man sie verbietet. Angst kann man nur durch Konfrontation und Auseinandersetzung mit dem überwinden, was den Menschen Angst macht. Die Konkurrenz nur schlecht zu reden und sie zu dämonisieren, war noch nie ein dauerhaftes Erfolgsmittel. Diese Erkenntnis könnten unsere Politiker aus dem Erfolg der Grünen und von Donald Trump ziehen. Wenn auch bei uns immer mehr Menschen vom politischen  Establishment enttäuscht sind und wenn die Skandale um VW, DFB, FIFA, Deutsche Bank und anderen belegen, dass wir eine ziemlich korrupte Republik geworden sind, dann sind Veränderungen im System unerlässlich. Aus  den Ursachen des Wahlerfolges von Donald Trump müssen wir ehrliche Lehren ziehen; aber keine so spottbilligen Lehren wie unsere Politiker sie derzeit ziehen.  Sie empfehlen die Kontrolle der Kommentare ihrer Bürger in den neumodischen sozialen Netzwerken als Allheilmittel, obwohl nach geltendem Recht schon jetzt jeder unwahre oder verleumderische Kommentar gerichtlich durch einstweilige Verfügung verboten werden kann. Sie fürchten die Kommentare über ihre Politik in der kommenden Bundestagswahl, statt in eine Auseinandersetzung über ihre fragwürdigen politischen Inhalte einzutreten. Auch hier gilt: Es ist besser, die wüsten Gesinnungen von Kommentatoren und gefährlichen Fanatikern von Religionen zu sehen, statt sie unsichtbar zu unterdrücken.

Wenn wir zweitausend Jahre auf die Überlieferungen unserer Welt zurückblicken, sehen wir die ewigen Rechts-Links-Wechselspiele zwischen Demokratien und Diktaturen, zwischen Kaisern, Königen, Präsidenten, Hitler, Stalin, Mussolini, Marx und Engels. Wir erkennen auch in jüngerer Zeit zahlreiche machtgeile, kranke Neurotiker in Staatsämtern und in Unternehmensführungen, die glauben, die ganze Welt und die Menschen dürften nur glauben, was auch sie selbst glauben. Deswegen wird es auf der Welt immer wieder Formen der Nazis und Formen von Fanatikern, Diktatoren und Populisten des rechten, linken oder religiösen Radikalismus geben. Auch heute denken noch einige Araber in ihren Herzen, die tüchtigen Juden müssten ins Meer getrieben werden, um sie zu vermeiden. Dass die Nazis, die Judenhasser,  die Diktatoren nicht wieder erstarken, dass das Unrecht nicht immer wieder und wieder geschieht, dafür muss jeder einzelne von uns durch Aufklärung und hartnäckigen Widerspruch seinen Beitrag leisten, statt wegzuschauen und zu schweigen.

Niemals dürfen wir aber auch diese Wahrheit vergessen: Die Ursache für den Aufschwung der Nazis war das Versagen der Politiker der Weimarer Republik, die Staatsverschuldung und die Arbeitslosigkeit. Diese oder ähnliche Ursachen können in Deutschland und in Europa (besonders bei einer unvermeidlichen Währungsreform wegen den Staatsschulden) erneut eintreten.  Deswegen sind Staatsreformen und ein transparenter Staat, statt einem Geheimstaat,  als Antwort auf den primitiven Populismus jetzt unerlässlich.  Zwischen der heimlichen inneren Meinung der Bürger über die Verfassung unseres Staates und der erlaubten öffentlichen Meinung klafft eine blutende Wunde. 

Viele kritische Wähler fragen doch inzwischen: Warum werden einfache Bürger wegen Kleinigkeiten verfolgt und warum sitzt Ex-VW-Boss Prof. Dr. Dr. e.h. mult. Martin Winterkorn noch nicht in Untersuchungshaft, obwohl bei VW und beim Staat durch vermeintlichen Betrug und Täuschungen ein Milliardenschaden verursacht wurde? Das Wahlvolk fragt sich: Liegt dies am Netzwerk und/oder an der vermeintlichen Korruption mit VW-Wohltaten für Amts- und Mandatsträger im politischen Establishment? Aus meinen langjährigen Recherchen kann ich sicher sagen: Korruption und Vorteilnahmen sind allgegenwärtig und haben eine miserable Aufklärungsqoute von weit unter 1 %. In unserer Zeit könnten Korruption und Vetternwirtschaft zu den neuen Totschlägern der Demokratie avancieren.  Volle Transparenz, statt Gesinnungs- und Meinungsverbote, sind darauf die einzige Antwort. Wir brauchen vorurteilsfreie Auseinandersetzungen über Ideen und Gesinnungen. Wir brauchen Reibungen und Meinungsbildung. Die Demokratie lebt vom Widerspruch. 
	&lt;span style="font-size:10px;"&gt;(Justizportal, Artikelnr. 12148) &lt;/span&gt; 
	&lt;/div&gt;
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</item> 




<item>
    <title>Länderjustiz: Meisterstück der Kriminologie mit nur einem Haar: Polizei Freiburg überführt 17-jährigen Afghanen als Mörder?</title>    
    <link>http://www.regionalia.de/justizportal/article_view.php?articleid=11664</link>    
    <pubDate>Sat, 3 Dec 2016 15:54:33 GMT</pubDate>
    <description>&lt;div style="clear:left;"&gt;&lt;img style="float:left;padding-right:5px;" src="http://www.regionalia.de/justizportal/uploads/thumbnails/1/201612031900340.img33065.jpg"&gt; 
	Polizei-Genialität um ein einziges Haar: Die schreckliche Vergewaltigung und der mutmaßliche Mord an der 19 Jahre alten Medizinstudentin Maria L. ist (fast) aufgeklärt. Die Tochter eines hohen EU-Beamten aus Brüssel wurde in der späten Nacht (am 16. Oktober 2016 gegen 02:40 Uhr) vergewaltigt und am frühen Morgen ertrunken an der Dreisam aufgefunden. Der Kriminalpolizei Freiburg ist in Kooperation mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg und der Staatsanwaltschaft Freiburg ein kriminalistisches Meisterstück gelungen. Ein 18,5 cm langes, gefärbtes Haar und die eingeschaltete Videokamera der Linie 1 der Freiburger Straßenbahn überführten nach der kriminalpolizeilichen Meisterleistung von 68 Ermittlungsbeamten der Baden-Württembergischen Polizei den vermutlichen Täter: Ein angeblich 17-jährigen Afghane aus dem Freiburger Stadtteil Littenweiler. Der Afghane  Hussein K. war 2015 als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling (Amtsjargon: UMA) allein nach Deutschland eingereist und hatte bei einer Familie in Freiburg Aufnahme gefunden. Der Verdächtige wurde am 2.12.2016 um 12.30 Uhr in Freiburg-Littenweiler gestellt und verhaftet. Das Amtsgericht Freiburg erließ inzwischen Haftbefehl. Der Beschuldigte befindet sich nun in einer Vollzugsanstalt des Landes. Freiburgs Leitender Oberstaatsanwalt Dieter Inhofer sagte auf der Pressekonferenz am 3.12.2016 im Freiburger Regierungspräsidium: &quot;Die Anklage wird auf Vergewaltigung und Mord lauten“. Der Tod der Studentin sei allerdings durch Ertrinken eingetreten. Weitere Aufklärung ist erforderlich,  um die Schlussfolgerung zu rechtfertigenden,  der vermeintliche Täter sei auch zum Mörder geworden. Denn es muss erst noch sauber ermittelt werden, ob sich die Studentin und der Heranwachsende schon zuvor kannten, ob er ihr Morgens zwischen 02:00 und 03:00 wirklich auflauerte,  ob der Kontakt einvernehmlich oder gewaltsam war und ob der Tod ein Unfall auf der Flucht oder ein Mord war.

Polizei und Justiz stehen immer wieder in der Kritik und machen, wie wir alle, auch Fehler. Für diesen sensationellen Ermittlungserfolg verdienen die Mitarbeiter der Kriminalpolizei Freiburg, des Landeskriminalamt Baden-Württemberg und der Staatsanwaltschaft ein uneingeschränktes Chapeau! 
	&lt;span style="font-size:10px;"&gt;(Justizportal, Artikelnr. 11664) &lt;/span&gt; 
	&lt;/div&gt;
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</item> 




<item>
    <title>Länderjustiz: NRW-Wahrheit auf Kölner Silvester-Spur: Organklage gegen NRW-Regierung beim VerfGH eingegangen!</title>    
    <link>http://www.regionalia.de/justizportal/article_view.php?articleid=11644</link>    
    <pubDate>Fri, 2 Dec 2016 16:02:48 GMT</pubDate>
    <description>&lt;div style="clear:left;"&gt;&lt;img style="float:left;padding-right:5px;" src="http://www.regionalia.de/justizportal/uploads/thumbnails/77/201612041309320.Licht-Dunkel--Fotolia_126478986.jpg"&gt; 
	Kraftmeierei mit Kraft oder parlamentarische Regierungskontrolle? Wer nichts zu verbergen hat, braucht Aufklärung nicht fürchten! 

NRW-Scharren in Düsseldorf und Münster: Bringen Biesenbach, Lürbke, Scharrenbach und Co. Licht in die Kölner Silvesternacht? CDU und FDP im NRW-Landtag wollen aufklären und die Wahrheit finden. Ihre Abgeordneten im Untersuchungsausschuss wollen wissen, ob der Innenminister und die Ministerpräsidentin die Wahrheit sagten, oder sie vertuschen. 

Peter Biesenbach, Mark Lürbke und Ina Scharrenbach sind die Worführer für eine rückhaltlose Aufklärung. Das Verfassungsgericht soll feststellen, ob die Parlamentarier ihre Regierung kontrollieren und Einsicht in die Verbindungsdaten ihrer amtlichen Dienst-Gespräche verlangen können. Die Kraft-Regierung verlangt den Schutz der Privatsphäre. Doch verwechselt sie da nicht privat mit öffentlich? Wenn für die wahrhaftige Demokratie mit Recht Transparenz verlangt wird, bleiben die mit Amtsmitteln geführte Dienstgespräche amtliches &quot;Regierungshandeln&quot;. Falls in der Regierung - auf Kosten der Steuerzahler - auch Privatgespräche geführt wurden, kann dies wohl kaum dazu führen, auch die dienstlichen Behördegespräche unter dem Mantel &quot;Privatsphäre&quot; zu begraben. Derartige  &quot;Versenkungen&quot; im Privaten und Geheimen machen parlamentarische Kontrolle unmöglich. Wenn Verbindungsdaten gespeichert wurden, sind dies objektive Beweismittel. Solche Daten aus behördlicher Telefontechnik dürfen nicht nur gespeichert werden, um kleine Beamte zu kontrollieren. Wenn sie erhoben wurden, muss es dem Parlament gestartet sein, damit die Wahrheit aufzuklären. Wenn die Regierung die Verbindungsdaten ihrer Beamten einsehen kann, dann muss es auch dem Parlament gestattet sein, bei begründeten Anlaß Einsicht in die Verbindungsdaten der zu kontrollierenden Regierung zu nehmen. Hannelore Kraft könnte den bösen Verdacht leicht entkräften.

Die angekündigte Organklage gegen die NRW-Landesregierung wegen Verletzung des parlamentarischen Untersuchungsrechts ist nach der Mitteilung des Pressesprechers des Verfassungsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen, dem Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Ulrich Lau, inzwischen beim Gericht eingegangen. Die Klage wurde durch Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Ordinaris für öffentliches Recht und Mitautor eines Kommentars zum Grundgesetz,  eingereicht. 
	&lt;span style="font-size:10px;"&gt;(Justizportal, Artikelnr. 11644) &lt;/span&gt; 
	&lt;/div&gt;
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</item> 




<item>
    <title>Aktuelles: Abmahnung: Rote Karte gegen Gesetzbruch ersetzt teure Staatsbeamte.</title>    
    <link>http://www.regionalia.de/justizportal/article_view.php?articleid=11604</link>    
    <pubDate>Mon, 21 Nov 2016 14:55:33 GMT</pubDate>
    <description>&lt;div style="clear:left;"&gt;&lt;img style="float:left;padding-right:5px;" src="http://www.regionalia.de/justizportal/uploads/thumbnails/77/201611211502570.R-Rote-Fotolia15191609.jpg"&gt; 
	Abmahnung? Mit diesem Wort  ist meist ein erheblicher Schreck für den Empfänger verbunden. Auf die Abmahnung sollte sachlich, nüchtern und klug reagiert werden. 

Der Staat sollte den Bürgern keine Konkurrenz machen und ihnen nur Gesetze und Regeln für ihr Handeln vorgeben. In vielen Bereichen haben die Politiker aber den Fortschritt verschlafen und versäumt, diesem moderne staatliche Gesetze zu geben. Manchmal war der Staat befangen und spielte selbst Unternehmer; die Führer der Staatsunternehmen nahmen verwerflichen Einfluss auf Gesetze und Regeln. Dort wo der Staat befangen war, und Reformgesetze versäumte, kam es zu  Auswüchsen, zum Niedergang von Landesbanken, zur Finanzkrise und zu Milliardenverlusten. 

Inzwischen haben die Politiker begriffen, dass bessere Gesetze in vielen Bereichen unerlässlich sind. Doch Gesetze haben nur einen Wert, wenn deren Einhaltung wirksam kontrolliert wird. Dazu müsste der hoch verschuldete Staat hunderttausende neue Beamte einstellen. Um dies zu vermeiden haben die Politiker ein wirksames und billiges Instrument erfunden: Die privatrechtliche Abmahnung von Verstößen gegen das staatliche Gesetz. Viele Gesetze  wurden mit Unterlassungspflichten und mit Sanktionen und Strafen versehen. Verkehrsteilnehmer und Verbänden können die Verletzer der Gesetze abmahnen oder  verklagen. Das kostet den Staat kein Personal und kein Geld und entlastet die Gerichte. Die Konkurrenz des Wettbewerbs sorgt selbst (staatskostenneutral) dafür, dass jene Unternehmen, welche die Gesetze verletzen, durch die anderen Verkehrsteilnehmer zur Räson gebracht werden. 

Vorbild für den  Bundesgesetzgeber ist das alte „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG) vom 27. Mai 1896,  das im Jahr 2008 letztmals auf den neusten Stand gebracht wurde. Auch in der Kennzeichnungspflicht und im Telemediengesetz hat der Bundesgesetzgeber Vorschriften erlassen, die durch die anderen Verkehrsteilnehmer und Verbände abgemahnt oder eingeklagt werden können. Das Ergebnis dieser Gesetze ist eine Flut von kostenpflichtigen Abmahnungen und Klagen zur Herstellung der Gesetzestreue im Informationsrecht, Verbraucherrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, AGB-Recht, Lizenzrecht und in zahlreichen anderen Rechtsgebieten. Schon ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann zu einer Abmahnung führen.

Wie kann man abmahnen und was kann man gegen eine Abmahnung tun? Regionalia, die neue elektronische Zeitung, informiert unter der Mitwirkung ihrer Anwälte über Deutschlands Abmahnpraxis und bringt, was Sie wissen müssen. 
	&lt;span style="font-size:10px;"&gt;(Justizportal, Artikelnr. 11604) &lt;/span&gt; 
	&lt;/div&gt;
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</item> 




<item>
    <title>Länderjustiz: Die Wahrheit siegte nach Zensur: Standfeste Richter stärken notwendige Presserechte.</title>    
    <link>http://www.regionalia.de/justizportal/article_view.php?articleid=11583</link>    
    <pubDate>Mon, 21 Nov 2016 12:02:33 GMT</pubDate>
    <description>&lt;div style="clear:left;"&gt;&lt;img style="float:left;padding-right:5px;" src="http://www.regionalia.de/justizportal/uploads/thumbnails/77/201611211214200.R-Zensur_Fotolia_93881231.png"&gt; 
	Bild-Chefreporter Nikolaus Harbusch ist ein vorzüglicher Journalist. Seine Meisterstücke gelingen ihm nicht nur durch Spürsinn, Intelligenz und Fleiß, sondern auch durch eine besondere Eigenschaft: Hartnäckigkeit. 

Penetrante Hartnäckigkeit benötigte der  gefürchtete „Ins-Bild-Setzer“ auch gegen die „Strategie des Aussitzens“ der beiden mit dem Skandal befassten Präsidenten des Deutschen Bundestages, Wolfgang Thierse &amp; Norbert Lammert. Im November 2009 berichtete er erstmals (nachdem er konkrete und heiße Infos erhalten hatte) über den Beschaffungs-Skandal von Staatsdienern mit den Luxus-Füllhaltern. Er sollte später als Montblanc-Skandal des Deutschen Bundestages in die Geschichte eingehen.  Am 8.8.2016 löste Harbusch ein moralisches Erdbeben aus, indem er die Deutschen fragte: „Warum schützt Lammert die Montblanc-Raffkes?“ (siehe unseren Screenshot).

Jahrelang mussten die vorzüglichen Juristen der Bild-Zeitung mit dem Bundestag und  den Verwaltungsgerichten um die erbetene Auskunft aus dem Bundestag kämpfen, weil Bundestagspräsident Norbert Lammert sich weigerte, der Presse Auskunft über die Steuerverschwender zu erteilen. Er selbst hatte Dokumente offenbar auch mit einem edlen Montblanc-Füller unterzeichnet. Selbst als das Verwaltungsgericht Berlin den Bundestagspräsident verpflichtete,  der Presse die verweigerte Auskunft zu erteilen, blieb er uneinsichtig und stur. Letztlich gaben standfeste Richter des Verwaltungsgerichts Berlin und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg der Wahrheit Vorrang vor der Vertuschung. Sie verurteilten den Präsidenten des Deutschen Bundestags rechtskräftig, die Namen der „Montblanc-Raffkes“ herauszurücken. Im November 2009 berichtete die BILD-Zeitung erstmals über den Skandal. Danach sollen 115 Abgeordnete  innerhalb von zehn Monaten Luxus-Füller für 68 800 Euro auf Staatskosten gekauft haben. Harbusch fragte:  „Wer sind die Montblanc-Raffkes?“

Es erfordert starke Richter mit Zivilcourage, wenn sie das Gesetz gegen den obersten Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland anwenden müssen. Der  6. Senat  des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg entschied am 11. Oktober 2016  durch seinen Präsidenten Joachim Buchheister und die Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Axel  Schreier und Nicolai Panzer gegen den Präsidenten des deutschen Gesetzgebers. Das Urteil ist ein Meilenstein für die Pressefreiheit, für den Auskunftsanspruch der Presse und für die volle Transparenz des stattlichen Handelns der bezahlten Diener der Bürger. Es ist eine schallende Ohrfeige für den vertuschenden Geheim-Staat und die schwarzen Schafe der Selbstbediener unter unseren Staatsdienern. Die absolute Mehrheit von vielen Millionen deutscher Erwerbstätigen kann sich nicht beliebig aus der Staatskasse bedienen. Sie unterschreiben mit 1-Euro-Kugelschreibern rechtskräftig die anfallenden Dokumente. Es stellt sich jetzt diese berechtigte Frage: Haben nur die genannten Abgeordneten des Deutschen Bundestages unsere Staatskasse mit derartigen Kosten belastet? Oder auch andere Staatsdiener und Angehörige des politischen Establishment ? Für investigative Recherchen und weitere Enthüllungen bleibt noch viel aufzuklären. Das öffentliche Interesse von vielen Millionen kritisch gewordenen Wählern ist groß. Eine &quot;Brise von Trump&quot; wird zur Bundestagswahl über den Atlantik wehen und noch andere Geheimkrämer,  Auskunftsverweigerer und Zensierer treffen. Wer zensiert hat etwas zu verbergen?  Der  hartnäckige Bild-Reporter setzte die siebenjährige Aussitzer der Vertuschung am Schluss schachmatt. Am Schluss siegte das Recht.

Das Regionalia-Justizportal dokumentiert die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg durch Veröffentlichung des vollständigen Wortlauts (siehe PDF). 
	&lt;span style="font-size:10px;"&gt;(Justizportal, Artikelnr. 11583) &lt;/span&gt; 
	&lt;/div&gt;
	</description>
</item> 




<item>
    <title>Aktuelles: Bestimmen die Fakten das Recht?</title>    
    <link>http://www.regionalia.de/justizportal/article_view.php?articleid=11568</link>    
    <pubDate>Sat, 19 Nov 2016 18:02:58 GMT</pubDate>
    <description>&lt;div style="clear:left;"&gt;&lt;img style="float:left;padding-right:5px;" src="http://www.regionalia.de/justizportal/uploads/thumbnails/77/201611191805360.R-Facts.jpg"&gt; 
	Werden in Deutschland viele Urteile emotional gefällt und danach nur rational begründet?  Machen Richterinnen und Richter Politik mit ihren Vorurteilen, Wünschen oder politische Einstellungen?
Wir suchen Fakten. Fakten über gute Urteile und Fakten über emotionale Fehlurteile.
Berichten Sie uns über Ihre Erfahrungen mit der deutschen Justiz. 
	&lt;span style="font-size:10px;"&gt;(Justizportal, Artikelnr. 11568) &lt;/span&gt; 
	&lt;/div&gt;
	</description>
</item> 




<item>
    <title>Aktuelles: Irrwege in der Rechtsprechung?</title>    
    <link>http://www.regionalia.de/justizportal/article_view.php?articleid=11564</link>    
    <pubDate>Sat, 19 Nov 2016 17:13:58 GMT</pubDate>
    <description>&lt;div style="clear:left;"&gt;&lt;img style="float:left;padding-right:5px;" src="http://www.regionalia.de/justizportal/uploads/thumbnails/77/201611191719410.BP-Right-Decision.JPG"&gt; 
	&quot;Wer das Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben&quot;, meinte Aristoteles. Auch in der Rechtfindung gibt es Irrwege und schreckliche Fehlurteile.
Wir gehen ihnen nach. 
	&lt;span style="font-size:10px;"&gt;(Justizportal, Artikelnr. 11564) &lt;/span&gt; 
	&lt;/div&gt;
	</description>
</item> 




<item>
    <title>Aktuelles: Das Portal für das Recht: Regionalia-Jusitzportal</title>    
    <link>http://www.regionalia.de/justizportal/article_view.php?articleid=11562</link>    
    <pubDate>Sat, 19 Nov 2016 17:06:43 GMT</pubDate>
    <description>&lt;div style="clear:left;"&gt;&lt;img style="float:left;padding-right:5px;" src="http://www.regionalia.de/justizportal/uploads/thumbnails/77/201611191709080.BP-Recht-Fotolia_6325865_S[1].JPG"&gt; 
	Wissen über das Recht und über die Justiz bringen wir künftig im neuen Regionalia-Justizportal.
Unsere Leser bitten wir um interessante Hinweise, Beanstandungen, Fehlurteile, Lob und Kritik. Interessant sind auch Urteile, bei denen Richterinnen und Richter Gnade und Barmherzigkeit zeigten oder Mut und Zivilcourage bewiesen. 
	&lt;span style="font-size:10px;"&gt;(Justizportal, Artikelnr. 11562) &lt;/span&gt; 
	&lt;/div&gt;
	</description>
</item> 




<item>
    <title>Aktuelles: Das Nonplusultra für maximalen Profit: Beamter &amp; Unternehmer!</title>    
    <link>http://www.regionalia.de/justizportal/article_view.php?articleid=11382</link>    
    <pubDate>Sun, 6 Nov 2016 11:58:33 GMT</pubDate>
    <description>&lt;div style="clear:left;"&gt;&lt;img style="float:left;padding-right:5px;" src="http://www.regionalia.de/justizportal/uploads/thumbnails/1/201611062115260.img32626.jpg"&gt; 
	Raffkes unter unseren Staatsdienern? Abgeordnete und Staatsbeamte mit lukrativen Nebeneinnahmen ,  Nebenbeschäftigungen, Beratungen und Gefälligkeiten? Staatlich versorgte Beamte, mit Nebeneinkommen in Millionenhöhe und mit verstaatlichten Kosten und privatisieren Erträgen? Bezug von Sachmitteln auf Amtskosten?  Ein beamteter Rechtspfleger, der für ein sattes Tageshonorar (bis zu 2500 Euro für einen Tag) fast wöchentlich Vorträge vor Anwälten, Inkassogesellschaften und Beitreibungsangestellten darüber hält, wie man säumigen oder verarmten Schuldnern wirksam beikommt?  Und damit mehr verdient als mit seinem Festgehalt beim Amtsgericht? Warum wohl verwaltet und baut der Staat so sündhaft teuer? Die Montblanc-Affäre mit der Steuerverschwendung durch vergoldeten Luxus-Füllhalter ist kein Einzelfall!  Die Bild-Zeitung nannte die extremen Vorteilszieher im Staat &quot;Raffkes&quot;.

Doch Deutschland hat ohne jeden Zweifel viele hervorragende Beamte. Die große Mehrheit dient dem Staat und dem Recht ehrlich, gewissenhaft und mit ganzer Kraft und bereichert sich nicht aus den Steuermitteln. Doch wie überall gibt es, nicht nur bei der FIFA und beim DFB, auch im Staat einige extreme „Schwarzen Schafe“ unter den Beamten.  Das ergaben unsere Recherchen über den Einkauf von Sachmitteln und Dienstleistungen bei Behörden und über die Nebentätigkeiten von Beamten. Als ehemaliger Inhaber einer großen Bürobedarfsgroßhandlung war unsere Informant Tippgeber darüber, wo man die Rechnungen über die Lieferungen von Amtsmitteln findet, die auf Kosten der Steuerzahler durch die Staatsdiener bezogen werden. Als die Gattin eines Richters an einem süddeutschen Gericht gegenüber einem verdeckten Informanten diese Bemerkung fallen ließ, schrillten in unserer Redaktion die Alarmglocken: „Wir brauchen keine Hygiene-Artikel, kein Papier, keine Kopien und keine Schreibwaren. Das bringt mein Mann alles aus dem Amt mit“.  Und ein Polizeikommissar sagte unserem Redakteur: „Was ich bei der Polizei verdiene ist Peanuts gegen mein Nebeneinkommen“. 

Als wir aus Restaurants und Reisebüros erfuhren,  wer wen einlädt und wer bezahlt, waren wir erstaunt. Nachdem wir in Freiburg erfuhren,  dass ein leitender Beamter beim Zahlen seiner Restaurant-Rechnungen immer wieder mit Bündeln von 500-Euro-Noten aufgefallen ist, begannen wir unsere verdeckten Recherchen. 

Weil es viele Millionen Steuerzahler und Wähler interessiert,  berichtet Regionalia Deutschland in einer neuen Serie nach investigativen Recherchen über verschiedene Fälle von Steuerverschwendung und über erstaunliche Nebentätigkeiten von Beamten. Sie werfen erhebliche Fragen über ihre zweifelhafte Unabhängigkeit auf und verlagen mehr Transparenz. 


Gerne nehmen wir auch Informationen von Lesern auf und versichern auf Wunsch absoluten journalistischen Quellenschutz.  Vertrauliche Dokumente können Sie uns auch per Briefpost senden.

Regionalia-Redaktion
Postfach 1230, 79221 Umkirch bei Freiburg
Unsere eMail: redaktion@regionalia.de

Erster Bericht in Kürze hier auf dieser Seite. 
	&lt;span style="font-size:10px;"&gt;(Justizportal, Artikelnr. 11382) &lt;/span&gt; 
	&lt;/div&gt;
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    <title>Aktuelles: Hinz-Angeberei war keine Straftat: Es gibt kein Strafverfahren gegen Petra Hinz.</title>    
    <link>http://www.regionalia.de/justizportal/article_view.php?articleid=11256</link>    
    <pubDate>Tue, 27 Sep 2016 15:35:27 GMT</pubDate>
    <description>&lt;div style="clear:left;"&gt;&lt;img style="float:left;padding-right:5px;" src="http://www.regionalia.de/justizportal/uploads/thumbnails/77/201609271542290.BP-Fake.JPG"&gt; 
	Vorschnell ließ der Präsident des Deutschen Anwaltsvereins, der selbsternannte „Unternehmeranwalt“  Ulrich Schellenberg sein Vorurteil in dem „Juristen-Bluff“ von Petra Hinz „herumschellen“: 
„Aus meiner Sicht dürfte ein Anfangsverdacht gegeben sein“. Er brachte sich damit werbewirksam in die Presse, doch der Herr Jurist irrte sich. Essens erfahrener Leitender Oberstaatsanwalt Walther Müggenburg ließ sich weder von dem Anwalts-Funktionär noch von seinem Justizminister einen wohlmeinenden Ermittlungs-Wink geben und blieb ganz cool. Müggenburg hatte schließlich schon einen Vortrag über die Staatsanwaltschaft, als die angeblich „objektivste Behörde der Welt“, gehalten und wollte diesem Ruf gerecht werden. Falsche Urteile werden nur von schlechten Juristen emotional gefällt und rational begründet. Trotz allgemeiner Hysterie und 59 emotionaler Strafanzeigen gegen die Ex-Bundestagsabgeordnete Petra Hinz begingen Müggenburgs echten Juristen nicht diesen häufigen Fehler vieler schlechter Richter: Sie blieben rational, beachteten die höchstrichterliche Rechtsprechung und folgten nicht ihrem emotionalen Vorurteil. Sie erkannten, was Regionalia Deutschland bereits im Artikel Nr. 10959 vom 7.8.2016 (Hinzschaty: Fuchs-Rat oder Nötigung zum Mandatsverzicht in der Affäre Hinz-Kutschaty?) schrieb: Dass nämlich die Angeberei mit der Bezeichnung „Juristin“ und einer früheren Anwaltstätigkeit bei Petra Hinz unter keinem Gesichtspunkt strafbar war.  Folgerichtig teilte die Staatsanwaltschaft Essen heute mit, dass sie keinen Anfangsverdacht erkennen kann und von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens absieht.  Die Staatsanwälte in Essen verfielen nicht in die unseligen Fehler ihrer politischen Kollegen aus Hannover. Während andere Medien nur aus der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Essen zitieren bringen wir für Ihr besseres Urteil die volle Länge der Entscheidung.

Respekt für die Staatsanwaltschaft Essen: Strafrecht ist kein Spielplatz für juristische Hysterie und politische Emotionen. 
	&lt;span style="font-size:10px;"&gt;(Justizportal, Artikelnr. 11256) &lt;/span&gt; 
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    <title>Aktuelles: Goldene Zitrone: Für &quot;Gerichtsvollzieher Gnadenlos&quot;? </title>    
    <link>http://www.regionalia.de/justizportal/article_view.php?articleid=11032</link>    
    <pubDate>Mon, 15 Aug 2016 9:27:35 GMT</pubDate>
    <description>&lt;div style="clear:left;"&gt;&lt;img style="float:left;padding-right:5px;" src="http://www.regionalia.de/justizportal/uploads/thumbnails/77/201608150932380.Regionalia-Goldene-Zitrone.JPG"&gt; 
	Nicht Verschwendungssucht, sondern Not, schwere Krankheiten, Schicksalsschläge und/oder Arbeitslosigkeit sind nach einer Auswertung des Statistischen Bundesamtes Ursache für die Schulden von einigen Millionen Bürgern. Gnade in der Not ist eine Stütze der Gerechtigkeit: Nach Artikel 1 des Protokolls der europäischen Menschrechtskonvention darf niemand die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, seine Schulden zu bezahlen. Schließlich ist auch unser Staat der größte deutsche Schuldner, ohne dass die Schuldenmacher belangt werden. Das Thema betrifft einige Millionen Bürger existenziell, es besteht also millionenfach Aufklärungsbedarf. Denn es gibt eine überwältigende Mehrheit von vielen Millionen Schuldnern und nur eine kleine Minderheit von reichen Gläubigern. 

Die meisten Schuldner sind mit der Bewältigung ihrer Not beschäftigt, stehen unter gewaltigem seelischen Druck und haben oft keine besonderen Kenntnisse ihrer Rechte in  der Zwangsvollstreckung. Ihre Gegner, die ihnen oft  Aufforderungen mit empfindlichen Drohungen schicken, sind meistens erfahrene Profis für die Eintreibung von Forderungen.

Oft haben die Schuldner auch kein Geld, um sich gegen überzogene Vollstreckungen zu wehren und höhere Gerichte anzurufen. Manchmal werden ihre Anträge schon beim Amtsgericht abgeschmettert oder einfach nicht bearbeitet und liegen gelassen. Demgemäß gibt es eine umfangreiche und freundliche Rechtsprechung für durchgeklagte Vorstellungen der Gläubiger und eine nur sehr dünne Rechtsprechung für die armen Schuldner. 
Es gibt sogar Mitarbeiter in Gerichten, die Anwälte und Inkassounternehmen darüber beraten, wie sie erfolgreich gegen die Schuldner vollstrecken können.  

Nach schockierenden Informationen und Beschwerden  nehmen wir  im Regionalia-Justizportal die Arbeit der Justiz, der Vollstreckungsbehörden und der Gerichtsvollzieher unter die Lupe. Wir befragen Schuldner nach ihren positiven und negativen Erfahrungen mit den örtlichen Gerichten und Gerichtsvollziehern. 
	&lt;span style="font-size:10px;"&gt;(Justizportal, Artikelnr. 11032) &lt;/span&gt; 
	&lt;/div&gt;
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