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Montag, 29. April 2024
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Lässt Ihringer Holzöfele die Gutschein-Falle zuschnappen?

Schnappt Zeit-Falle für Gutscheine des Ihringer Holzöfeles zu? (Bild: Regionalia)

Alte Gutscheine vom Ihringer „Holzöfele" TOP oder FLOP? Jetzt will das Ihringer „Holzöfele“ alte Gutscheine für erhaltene Vorauszahlungen „verfallen“ lassen. Das teilte das "Holzöfele" ausweislich des von unserer Zeitung fotografierten Screenshot bis Dato auf seiner Homepage mit. Gutgläubige Schenker haben diese früher gekauft und bezahlt, um damit ihre Lieben zu beschenken. Die Birmeles haben in einer Generation gewaltigen Immobilienbesitz angehäuft und deswegen fragen sich jetzt Kritiker, ob Birmele & Franke es nun so nötig haben, dass sie nicht gemeinsam für kassierte Gutschein-Vorauszahlungen einstehen wollen.

Nach Meinung von Regionalia-Anwälten ist die Verfallsankündigung rechtswidrig. Ist das, nach der verspotteten „Proleten-Theke“ und dem „Lädele“, ein weiterer "Franke-Flop"? Das Ihringer „Holzöfele“ ist ins Gerede gekommen, nachdem der mit einem Paukenschlag angekündigte Ex-Colombi-Küchenchef Tobias Lichy mit den als sehr bestimmend angesehenen Frankes nicht zurecht gekommen ist. Danach gingen auch mehrere neue (männliche) Oberkellner im Holzöfele schnell wieder ab. Am Schluss verließ auch der (noch von Birmeles ausgebildete) langjährige, extrem fachkundige und sehr beliebte Holzöfele-Ober Moritz Görg das für selbstbewusste Männer offensichtlich gewöhnungsbedürftige „Franke-Regime“. Zuletzt stand das Holzöfele mit der am Weinfest nicht verkauften „Gefüllten Kalbsbrust“ in der Kritik, die nach dem Weinfest Kunden als frisches Tagesgericht angeboten wurde. Gefragt wurde, ob dieser Reste-Verkauf dem Anspruch eines Gourmet-Restaurants gerecht wird. Jetzt erhitzt Frankes Verfall-Ankündigung für Geschenk-Gutscheine die Gemüter in Ihringen. 

Sicherheit in „Vertrags-Ketten“: Holzöfele-Lädele TOP oder ein FLOP?

Ob es eine Idee der omnipräsenten Christine Franke oder ihres in die Birmele-Familie eingeheirateten Mannes Robert Franke war, kann dahingestellt bleiben. Ein Ertrags-Hit wurde das groß angekündigte „Holzöfele-Lädele“ jedenfalls bisher nicht. Freuen kann sich aber der Hauseigentümer über den sicheren Mietertrag. Sicherheit in „Vertrags-Ketten“? Christine Franke war offenbar so sehr vom Erfolg ihrer Idee überzeugt, dass sie ihrem Mann Robert Franke die Unterzeichnung eines extrem langfristigen Mietvertrages empfahl. Für diesen langen Mitvertrag haftet Robert Franke nunmehr, wie für den mit Birmeles eingegangenen Pachtvertrag für das Holzöfele.

Der Laden sollte laut ursprünglicher Franke-Ankündigung ein breites Programm von Delikatessen verkaufen, doch inzwischen wurde der Ganztages-Betrieb eingestellt. Die Öffnungszeiten wurden radikal verkürzt. Mutiert das groß angekündigte „Holzöfele-Lädele“ jetzt zur kantinenartigen Mittag-Essen-Ausgabe für Spar-Essen? Nach neuer Franke-Ankündigung gibt es jetzt nur noch montags bis freitags von 11:30 bis 14:00 Uhr etwas in Frankes „Lädele“ zu kaufen. Offensichtlich wollten die Frankes Personalkosten einsparen und das würden sie wohl nicht tun, wenn ihr „Lädele“ ein Volltreffer gewesen wäre. Ein Ihringer kommentierte das so: "Jetzt hat der Franke-Laden keine üblichen Laden-Öffnungszeiten mehr, frisst aber weiterhin die gleiche Miete."

Frankes Apéro & Champagner-Bar: Ihringens verspottete "Proleten-Theke"?

Schnick-Schnack vor König Wein: Frankes Apéro & Champagner-Bar? TOP oder ein FLOP? „Ein König ist der Wein...“: Im Terrassen-Wintergarten-Vorraum zum "Holzöfele" ließ Eigentümer Peter Birmele einst den mit diesem geistreichen Spruch versehenen Boden eines riesigen rustikalen alten Weinfasses an die Wand montieren. Es darf vermutet werden, dass Peter Birmele, ausweislich seiner neuen Küfer-Bemalungen, große Sprüche fremder Geister schätzt, um traute Weinseligkeit bei ihm zu demonstrieren. Seine Tochter und sein Schwiegersohn Christine und Robert Franke verstellten zum Sommer den Weinspruch mit Frankes Apéro & Champagner-Bar. Sie räumten den schönen Sitzplatz vor ihrem „Weinkönig-Denkmal“ und ließen für viel Geld eine hässliche Steh-Sitz-Theke errichten. Hofften die Frankes auf einen zahlungskräftigen Gäste-Boom und wollten sie an der „Warte-Theke“ Gäste „parkieren und halten“ bis ein Sitzplatz frei wird? Oder hofften sie, die Ihringer würden dort - für alle sichtbar – ihren Reichtum durch den genüsslichen Konsum eines „Apéro“ - oder eines teuren Champagner demonstrieren?

Die „Edel-Theke“ für teuren Alkohol zeigte wenig Zuspruch und wurde in der freien Meinung des Volksmundes bald als Frankes „Proleten-Theke“ verspottet. Wer, so wurde gefragt, wird es sich schon als hart arbeitender Winzer, Landwirt, Unternehmer oder Freiberufler erlauben, in einem bescheidenen Weindorf an Frankes Theke zu sitzen, um den anderen zu zeigen, dass er es sich leisten kann, auch am Sonntag und am Werktag Champagner zu trinken? Frankes Idee kostete zwar Platz und verursachte Kosten, doch war sie offensichtlich nicht der Hit.

Chefkoch Michal Kavelmann als „Grüß-Gott-August“?

Könnte es sein, dass jetzt Chefkoch Michael Kavelmann im Holzöfele immer mehr an die Kundenfront muss, weil man das kundenfreundliche Lachen von Christine Franke und die netten Sprüche von Robert Franke offenbar nicht klar einschätzen kann? Holzöfele-Kunden berichten, dass man jetzt immer mehr Michael Kavelmann mit seinen Honneurs beim Gäste-Plausch sieht. Klar, Kavelmann ist ein guter Koch und er hat noch bessere Mitköche. Doch jeder gute Küchenchef hat normalerweise alle Hände voll in seiner Küche zu tun und kann es sich nicht leisten, sich mittrinkend mit dem Bier- oder Weinglas in der Hand, an die Tische seiner Lieblingsgäste zu setzen. Denn wer die Honneurs von Kavelmann nicht erhält und sieht, wie andere Gäste offensichtlich Huldigung empfangen, könnte bei mangelnder Gleichbehandlung - aber gleicher Zahlung - leicht eingeschnappt sein. Eine Kritikerin fragte deswegen frei: „Wird Koch Michael-Kavelmann jetzt etwa noch zum Grüß-Gott-August der Frankes?“ Wie lange, darf man fragen, wird der gute Koch Frankes noch ertragen?

Lässt Ihringer Holzöfele die Gutschein-Falle zuschnappen?

Jetzt wollen die Frankes zum Jahresende auch noch die Gutscheine verfallen lassen, die Gutgläubige bei Marianne und Peter Birmele gekauft haben, um damit ihre Lieben zu beschenken. Die einseitige Verfallserklärung publizierten die Frankes auf ihrer Website (Beweis: siehe Foto).

Die Holzöfele-Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

„Neuigkeiten   Das Holzöfele - Alles was Sie wissen sollten
GUTSCHEINE
Gutschein des "alten" Holzöfeles von  Familie  Birmele werden wir noch bis einschließlich  31.12.2013 annehmen.
Ab dem 01.01.2014 verlieren diese Ihr Gültigkeit
Wir bitte um Ihr Verständnis!“

Nach Meinung unserer Regionalia-Anwälte ist die Verfallserklärung rechtswidrig und unwirksam. Falls die Gutscheine weder eingelöst, noch die Geldwerte zurückgezahlt werden, könnte der Tatbestand des Versuchs der ungerechtfertigten Bereicherung im Raum stehen. Denn die Geschenk-Gutscheine tragen kein Verfallsdatum und keine Verfallsbedingungen. Das Leistungsversprechen, das den gutgläubigen Erwerbern gegen Zahlung der Gutscheine gewährt wurde, dürfte auch noch nicht verjährt sein. Dem Vernehmen nach soll es sich um einen gewaltigen Betrag an Rückstellungen aus Gutschein-Verpflichtungen handeln, den Robert Franke von den alten Holzöfele-Betreibern als Verbindlichkeiten übernommen hat. Der Gutschein-Verkauf floriert sowohl im „Holzöfele“ als auch im „Zum Küfer“ bestens und bringt Birmele & Franke schnelles Kapital und viele neue Kunden.

Nach Informationen unserer Zeitung soll es sich um über 100.000 Euro an noch einzulösenden Gutschrifts-Verpflichtungen gehandelt haben, die Franke beim Betriebsübergang von Birmeles übernommen haben soll. Auf Rückfrage unserer Zeitung äußerten sich Franke & Birmele weder zur Höhe noch zur Art der betrieblichen und steuerlichen Verrechnung dieser Gutscheine. Deswegen bleibt die Höhe der Summe der getätigten Gutschein-Geschäfte noch reine Spekulation. Ob eine Verrechnung der nach dem Betriebsübergang noch zu bedienenden Gutscheine-Verpflichtungen mit dem Wert des übernommenen Geschäftsbetriebes und dem „Goodwill“ erfolgte, ließ sich nicht in Erfahrung bringen

Bei einem Betriebsübergang, bei dem wesentliche Vermögensteile des früheren Holzöfele-Geschäftsbetriebes von Peter und Marianne Birmele durch Robert Franke übernommen worden sind, dürfte für die angedrohte Verfallserklärung für Gutscheine des „alten“ Holzöfeles keine Rechtfertigung bestehen. Falls Franke die von den Birmeles ausgestellten und kassierten Gutscheine nicht einlöst, könnten sich die Geschädigten nicht nur an Franke (als dem Erwerber wesentlicher und geldwerter Vermögenswerte beim Betriebsübergang), als auch an Birmele (als dem ursprünglichen Holzöfele-Inhaber) wenden. Ein Geschäftsman aus Ihringen meinte: "Wie dieser Betriebsübergang von Birmele auf Franke,  die Gutschein-Geschäfte  und die Steuern verbucht worden sind, würde nicht nur mich interressieren".

Autor:  wese (Kaiserstuhl-Tuniberg, Artikel-Nr. 8902 ISSN 2698-6949)

Angelegt am 08.12.2013 21:38.

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