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Freitag, 3. Mai 2024
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Meinungs-Diktatur oder Wahl-Freiheit: "Schwarzer Peter" Carles Puigdemont vor unabhängigen Richtern oder folgsamen Regierungsjuristen?

Deutsche Rechtsbeugung und Junker-Kniefall von Regierungsjuristen vor Rajoy, Juncker, Merkel, Günther und Co? Oder glanzvolle Neutralität von unabhängigen Richtern mit Zivilcourage? Der Fall wird mit emotionalem Opportunismus betrachtet. An manchen Gerichten werden die Urteile emotional gefällt und erst danach rational begründet. Ein Oberlandesgericht ist kein Bundesverfassungsgericht; doch auch in der Provinz gibt es vorzügliche und standfeste Richter. Sie sind fähig zum Rückblick in die schreckliche Vergangenheit von politischen Verfolgungen, und haben Weitblick für noch drohendes "Tohuwabohu" durch die wachsende Zahl machthungriger Autokraten in Gegenwart und Zukunft.

Ist Carles Puigdemont frei für den emotionalen deutschen Abschuss durch eine politische Auslieferung? Wie werden die Richter am Oberlandesgericht von Schleswig-Holstein mit dem zugefallenen „Schwarzen Peter“ Carles Puigdemont umgehen? Werden sie seine Auslieferung mit Mut ablehnen und sich nicht zum Handlager eines eindeutig politischen Auslieferungsverfahrens machen lassen? Werden sich die Richter von der Günther-Landesregierung oder der Merkel-Bundesregierung beeinflussen lassen oder ein Glanzstück richterlicher (rechtsstaatlicher) Unabhängigkeit liefern?

„Ohne Demokratie kann es keinen dauerhaften Frieden geben, weder nach außen noch im Inneren“. Das sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts und spätere Bundespräsident Professor Roman Herzog. Mariano Rajoy, der spanische Ministerpräsident, hat es offensichtlich versäumt, den inneren Frieden durch Verhandlungen und Kompromisse zu stiften. Deswegen muss er jetzt mit seinem engstirnigen „Rajoyismus“, mit repressiven Mitteln der Macht und dem Einfluss auf die politische Justiz, wie ehemals Spaniens Generalissimus Francisco Franco, versuchen, den Zusammenhalt von Spanien zu erzwingen. Dabei wird eine entscheidende Tatsache übersehen: Das Recht jedes Volkes, über seine staatliche Zugehörigkeit in freien Wahlen selbst zu bestimmen. Im Artikel 20 unseres Grundgesetzes steht: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“. Auch die Menschrechtskonvention gewährt das Menschenrecht auf Selbstbestimmung und freie Wahlen.

Das Volk von Katalonien hat in freien Wahlen mit Mehrheit eine Regierung bestimmt, die eine Unabhängigkeit des Landes bewirken soll. Rajoy hat es versäumt, die Mehrheit der Katalanen davon zu überzeugen, für einen Verbleib im Königreich Spanien zu stimmen. Weil Carles Puigdemont offensichtlich für die Unabhängigkeit Kataloniens eingetreten ist, handelt es sich um ein politisches Verfahren. Er ist ist ein politisch Verfolgter und genießt den Schutz des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland als politisch Verfolgter (Art. 16a GG) und den Schutz des § 6 des Gesetzes für die internationale Rechtshilfe in Strafsachen.

Einen Katalanen dazu nötigen zu wollen, sich als Spanier zu sehen, wäre so vergeblich, wie einen Bayern dazu zu bringen, sich wie ein Preuße zu fühlen. Das Herz der Katalanen mit dem Knüppel der Macht oder mit juristischer Diktion zu gewinnen, statt im Dialog, das ist unklug und nicht von Dauer; so wie das blutige Franco-Regime und sein erzwungenes Staatsgebilde nicht von Dauer war.
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