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Dienstag, 30. April 2024
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Rote Karte gegen Gesetzbruch: Die Abmahnung als billige Staatspolizei ohne teure Staatsbeamte?

Mit dem Wort Abmahnung ist meist ein erheblicher Schreck für den Empfänger verbunden. Auf die Abmahnung sollte sachlich, nüchtern und klug reagiert werden.

Der Staat sollte den Bürgern keine Konkurrenz machen und ihnen nur Gesetze und Regeln für ihr Handeln vorgeben. In vielen Bereichen haben die Politiker aber den Fortschritt verschlafen und versäumt, diesem moderne staatliche Gesetze zu geben. Manchmal war der Staat befangen und spielte selbst Unternehmer; die Führer der Staatsunternehmen nahmen verwerflichen Einfluss auf Gesetze und Regeln. Dort wo der Staat befangen war, und Reformgesetze versäumte, kam es zu Auswüchsen, zum Niedergang von Landesbanken, zur Finanzkrise und zu Milliardenverlusten.

Inzwischen haben die Politiker begriffen, dass bessere Gesetze in vielen Bereichen unerlässlich sind. Doch Gesetze haben nur einen Wert, wenn deren Einhaltung wirksam kontrolliert wird. Dazu müsste der hoch verschuldete Staat hunderttausende neue Beamte einstellen. Um dies zu vermeiden haben die Politiker ein wirksames und billiges Instrument erfunden: Die privatrechtliche Abmahnung von Verstößen gegen das staatliche Gesetz. Viele Gesetze wurden mit Unterlassungspflichten und mit Sanktionen und Strafen versehen. Verkehrsteilnehmer und Verbänden können die Verletzer der Gesetze abmahnen oder verklagen. Das kostet den Staat kein Personal und kein Geld und entlastet die Gerichte. Die Konkurrenz des Wettbewerbs sorgt selbst (staatskostenneutral) dafür, dass jene Unternehmen, welche die Gesetze verletzen, durch die anderen Verkehrsteilnehmer zur Räson gebracht werden.

Vorbild für den Bundesgesetzgeber ist das alte „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG) vom 27. Mai 1896, das im Jahr 2008 letztmals auf den neusten Stand gebracht wurde. Auch in der Kennzeichnungspflicht und im Telemediengesetz hat der Bundesgesetzgeber Vorschriften erlassen, die durch die anderen Verkehrsteilnehmer und Verbände abgemahnt oder eingeklagt werden können. Das Ergebnis dieser Gesetze ist eine Flut von kostenpflichtigen Abmahnungen und Klagen zur Herstellung der Gesetzestreue im Informationsrecht, Verbraucherrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, AGB-Recht, Lizenzrecht und in zahlreichen anderen Rechtsgebieten. Schon ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann zu einer Abmahnung führen.

Wie kann man abmahnen und was kann man gegen eine Abmahnung tun? Regionalia, die neue elektronische Zeitung, informiert unter der Mitwirkung ihrer Anwälte über Deutschlands Abmahnpraxis und bringt, was Sie wissen müssen.
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