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Freitag, 29. März 2024
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Tod statt Spaß in Fontane-Therme Neuruppin: Fahrlässigkeit contra Unfallschutz?

Tod statt Spaß? In manchen Bade-Thermen Deutschlands kann man sich nicht nur den Fußpilz, eine Infektion, einen Kreislaufkollaps oder einen Herzinfarkt holen, sondern sogar den bitteren Tod. Nach dem tödlichen Unfall im neuen Potsdamer Freizeitbad „blu“ ist es soeben schon wieder geschehen: in der „Fontane-Therme“ im brandenburgischen Neuruppin. Ein Alarmzeichen für aufkommende Fahrlässigkeit in den immer mehr aufkommenden Spaßbädern?

Mit dem Tode musste ein Facharzt aus Nordrhein-Westfalen bezahlen, als er am 13.2.2018 die Sauna- und Badetherme des „Resort Mark Brandenburg“ der S.I.B.N. Hotel GmbH besuchte. Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt hatte die Therme den gefährlich, eisglatten Außenbereich nicht fürsorglich geschlossen.

Jetzt müssen sich die Betreiber und die Mitarbeiter diese brennenden Fragen gefallen lassen:

1. Warum war dieser Bereich bei Frost nicht geschlossen?
2. Waren vor dem Unfall an den Gefahrenstellen gute sichtbare Warnschilder aufgestellt oder wurden diese erst nach dem tödlichen Unfall angebracht?
3. Warum waren keine Handläufe gegen Sturzgefahren vorhanden?
4.Verhinderten vorhandene, rutschfeste Matten oder eine Bodenheizung die latente Unfallgefahr im frostigen Außenbereich oder fehlten sie?
5. Warum waren keine Sicherungen gegen den unfreiwilligen Sturz ins Wasserbecken vorhanden?
6. Warum wurde der Unfall erst bemerkt, als die Leiche auftauchte?
7. War der gefährliche Außenbereich während des Unfalls überhaupt beaufsichtigt und durch welche Personen?
8. Warum wurde dem Opfer keine sofortige Hilfe beim Sturz, sondern erst nach dem Auftauchen als Leiche, gewährt?

Nachdem viele Besucher mit ihren nassen Füßen auf der Treppe und dem Gehweg Wasser hinterlassen hatten, bildete sich angeblich eine rutschige Eisschicht, die eine Fürsorge durch die Betreiber vermeintlich zwingend notwendig gemacht hätte. Der erfahre Schwimmer rutsche auf ihr aus, schlug auf eine ungesicherte Brüstung auf, verlor das Bewusstsein, stürzte hilflos in das Wasser und ertrank. Die riskante Gefahrenstelle war offensichtlich auch unbeaufsichtigt, denn sein Tod wurde erst bemerkt, als seine Leiche wieder auftrieb. Der Arzt hinterlässt in dem vermeintlichen Drama von Fahrlässigkeit eine Frau und zwei Kinder.

Jetzt steht u.a. die Frage der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen nach § 222 StGB und anderer Normen des Strafgesetzbuches im Raum, denn wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, ist nach dem Gesetz zu bestrafen. Der leitende Oberstaatsanwalt von Neuruppin, Wilfried Lehmann, hat unserer Redaktion auf Anfrage telefonisch bestätigt, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und eine Obduktion angeordnet wurde. Die Obduktion wird bei Prof. Dr. Knut Albrecht, Direktor des Brandenburgischen Landesinstituts für Rechtsmedizin in Potsdam durchgeführt. Der Leiter der Polizeidirektion Nord, Frank Storch, hat die Anfrage zum Ergebnis und zur Qualität seiner Ermittlungen bisher noch nicht beantwortet. Wir werden über das Verfahren nach unseren Recherchen noch ausführlich berichten.
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