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Donnerstag, 25. Juni 2026
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Bestattungskosten-Erhöhung statt Verwaltungskosten-Einsparung: Gebühren-Gier statt Abschieds-Liebe beim Tod in Donaueschingen?

Bestattungskosten-Erhöhung statt Verwaltungskosten-Einsparung: Gebühren-Gier statt Abschieds-Liebe beim Tod in Donaueschingen? (Bild: Regionalia)

Expression der Liebe beim Abgang vom Leben ins Jenseits oder Obsession bei der Begierde nach noch höheren Bestattungsgebühren durch die Stadt Donaueschingen?

Obwohl die Digitalisierung und die Verwaltungsektronik überall zum Stellenabbau in der Wirtschaft, bei Banken und Sparkassen und in der Dienstleistung führen, hat die Stadt Donaueschingen unter dem jetzigen Oberbürgermeister Erik Pauly so viele Beamte, Angestellte und Berater wie noch nie (rund 500 Beschäftige!). Die Stadt leidet an ihren atemberaubenden Verwaltungskosten, die einen Großteil der üppigen Steuereinnahmen, Gebühren und Zuwendungen verschlingen. Donaueschingen hat kein „Einnahmen-Problem“, denn seine tüchtigen Bürger und Bürgerinnen zahlen fleißig ein, sondern ein AUSGABEN-Problem. Muss Donaueschingen Schulden machen, weil es unter OB Erik Pauly vermeintlich über seine Verhältnisse lebt?

Nun soll überall an der Erhöhung der Kosten für die Bürgerinnen und Bürger, statt an der Kürzung der Kosten der Verwaltung geschraubt werden. Macht der gewählte Gemeinderat jeden Kostenerhöhungs-Ritt des OB mit oder stoppt er die vermeintliche Preiserhöhungs-Obsession der Stadtverwaltung? Nachdem es brutale Erhöhungen der Wasserkosten und vieler anderer Abgaben und Gebühren gab, soll jetzt auch das Sterben in Donaueschingen teurer gemacht werden. Will sich die Stadt an höheren Gebühren mit dem Tod bedienen? Gebühren-Gier statt Verabschiedungs-Liebe für die Sterbenden in Donaueschingen?

Dazu sollen am Dienstag, den 23.6.2026, im Gemeinderat die Satzung und die Erhebung von Grabplatz- und Bestattungsgebühren geändert werden. Wie fast immer, wenn es um zusätzliche Ausgaben oder Einnahmen geht, muss für das Abstimmungsgremium im Gemeinderat eine plausible Rechtfertigung her. Beschafft sich OB Pauly diese Rechtfertigung schon wieder mit einem teuren, aber in seinem Sinne urteilenden Sachverständigen oder Gutachter? Nach dem Motto: Will man die Zustimmung zu seinen Begehren erreichen, beauftrage man die richtigen Gutachter und Berater ???

Früher waren Berater und Gutachter oft Lehrer und Nothelfer, heute sind sie oft befangene „Verkäufer“, die beim Versuch, uns zu helfen, mit üppigen Honoraren nach unserem Bankkonto greifen, auf ihr eigenes Interesse besonders gut achten und sich oft auch selbst gut bedienen. Viele glauben, gute, sachkundige und erfolgreiche Führungskräfte brauchen keine teuren Berater. Nur Schuldenmacher bräuchten Berater. Wer als Unternehmer nicht mehr ausgibt, als er einnimmt, braucht keine Berater.

Weil jeder Oberbürgermeister nur eine Stimme im Gemeinderat hat und alle wichtigen Entscheidungen in einer Gemeinde nicht durch den OB, sondern durch den Gemeinderat zu treffen sind, ist ein Oberbürgermeister nach der Gemeindeordnung nur so mächtig, wie sein gewählter Gemeinderat schwach ist. Ein starker und intelligenter Gemeinderat regiert die Stadt und den Oberbürgermeister, nicht umgekehrt. Man darf also gespannt darauf sein, ob der Gemeinderat die gewünschte Gebührenerhöhung für das Sterben und für das Bestatten in Donaueschingen einfach durchwinkt oder zur Beratung darüber vertagt, ob durch Abbau der Verwaltung um 10 % und eine Absenkung der Verwaltungskosten ein vermeintlicher "Geldraub" bei den Bürgern vermieden werden kann.

In Donaueschingen sollte wegen der Bestattungskosten nicht das Urteil »Optimi consiliarii mortui« („Die Toten sind die besten Ratgeber“) gelten, sondern die Erkenntnis ihrer Hinterbliebenen, dass sich die Stadt nicht wegen ihrer hohen Verwaltungskosten an den Sterbenden und den Toten bereichern muss.

Weil Oberbürgermeister Erik Pauly dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 23.6.2026 bereits einen fix- und fertigen Entwurf einer neuen Friedhofsgebührensatzung über die Erhebung von Grabplatz- und Bestattungsgebühren zum Abnicken vorlegen will, hat Regionalia, die kostenlose, werbefreie und gemeinnützige Deutsche Zeitung für freies Wissen und wahre Informationen, genauer recherchiert und der Stadtverwaltung weitere Fragen gestellt. Nach vertraulichen Informationen unserer Zeitung besteht nicht nur eine gewisse Frustration über die Stadtverwaltung in der Bevölkerung, sondern auch im Stadtrat. Nachdem erst jüngst eine Stadträtin ihr Mandat aus persönlichen Gründen zurückgegeben und eine weitere Stadträtin das Mandat (als Nachrückerin) erst gar nicht angenommen hat, soll es weitere Stadträte geben, die einen Rückzug planen und sich bei den nächsten Gemeinderatswahlen nicht mehr aufstellen lassen wollen. 

Darum geht es:

Die Stadtverwaltung Donaueschingen beauftragte mit E-Mail vom 7.4.2025 die Firma Schneider & Zajontz, Gesellschaft für kommunale Entwicklung mit beschränkter Haftung aus Heilbronn, mit der Erstellung einer „Gebührenkalkulation“ für ihr Bestattungswesen. Am 7.5.2026 lieferte Tilo Bernhardt, Dipl.-Ing. Geodäsie und Geoinformatik, sein vermeintlich gewünschtes und bestelltes Gutachten, das er „Kalkulation für die Gebühren im Bestattungswesen der Großen Kreisstadt Donaueschingen für die Jahre 2026 bis 2028“ nannte. Natürlich ergibt sich aus dem langen und bestimmt nicht billigen Gutachten, dass der Gutachter für sein Honorar auch auf die Interessen seiner Auftraggeberin, der Stadt Donaueschingen, gut geachtet hat und Argumente dafür lieferte, die Gebühren für Gräber und Bestattungen zu erhöhen. Dabei sollen die Preissteigerungen teilweise saftig ausfallen und weit über der allgemeinen Teuerungsrate (Inflation) liegen. In jedem Unternehmen setzt der Unternehmer seine Preise nach seiner eigenen, sorgfältigen Kalkulation seiner Kosten fest, die er selbst bestens kennt. Warum die Stadt Donaueschingen mit ihren gestandenen Verwaltungsfachwirten, Verwaltungswissenschaftlern, Buchhaltern, Kämmerern und Juristen nicht die Kosten ihrer Dienstleistungen selbst berechnen kann, bleibt schockierend unerklärlich. Denn in der Regel werden mit den Dienstleistern, welche Bestattungsdienstleistungen für die Stadt erbringen, fixe Entgelte vereinbart und die Friedhöfe sind im Eigentum der Stadt oder der Kirchen. Es kann sich somit leicht der Verdacht ergeben, dass die Stadt (wie beim Verkauf von Wasser und Abwasser mit der schnellen Umlegung von Investitionskosten in den Wasserpreis) im Friedhofs- und Bestattungswesen neue Einkunftsquellen zur Deckung anderer Verwaltungskosten erschließen will. Es besteht der Verdacht, das Kalkulations-Gutachten sei bestellt worden, um gegenüber dem Gemeinderat eine Rechtfertigung für satte Gebührenanhebungen zu liefern. Bei der Unternehmensgruppe Schneider & Zajontz von Stephan Zajontz und Stephanie Zajontz handelt es sich um ein sehr lukratives Dienstleistungsunternehmen für Kommunen, das gegen Honorar für bestellte Rechtfertigungsberichte, Kalkulationen und Gutachten schlüssige Argumentationen für gewünschte Gebührenerhebungen liefert und damit selbst satte Gewinne erwirtschaftet.

.Zur Aufklärung des Sachverhalts haben wir der Stadt Donaueschingen daher heute folgende Pressefragen gestellt:

Sehr geehrte Frau Grüninger, sehr geehrter Herr Amma,

in der morgigen Sitzung soll der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung eine neue Gebührensatzung mit Erhöhung der Friedhofs- und Bestattungsgebühren beschließen.

Grundlage dafür ist eine sogenannte „Kalkulation für die Gebühren im Bestattungswesen“ durch die Firma Schneider & Zajontz, die auf ihrem 37-seitigen Gutachten begründet ist.

Dazu habe ich folgende dringende Pressefragen:

  1. Wie viel kostet diese Kalkulation/dieses Gutachten die Stadt Donaueschingen?

    Antwort Stadt: Das Angebot lag bei 5.831 € (brutto) Zusatzfrage: Was wurde tatsächlich berechnet?

  2. Warum wurden ausgerechnet diese Gutachter ausgesucht?

    Antwort Stadt: Das Unternehmen hat die Friedhofsverwaltung auch bei der letzten Gebührenkalkulation betreut und hatte deshalb eine besonders gute Datengrundlage und Kenntnisse von Donaueschingen. Zudem war das Unternehmen der preiswerteste Anbieter.

  3. Sind andere Gutachter in Erwägung gezogen und sind Gegenangebote eingeholt worden?

    Antwort Stadt: Es wurden mehrere Angebote eingeholt. Zusatfrage: Angebote angefordert

  4. Warum sind die zahlreichen studierten Verwaltungsfachwirte und Verwaltungswissenschaftler der Stadt Donaueschingen und die Kämmerei nicht in der Lage, aufgrund der real angefallenen Kosten für die Jahre 2026 bis 2028 selbst eine Kalkulation zu erstellen, ohne teure Gutachter zu bemühen?

    Antwort Stadt: Die Gebührenkalkulation der Bestattungs- / Friedhofsgebühren ist sehr komplex und zeitintensiv. Auf Grund der Vielzahl an Aufgaben, können nicht alle Leistungen selbst erbracht werden. Beim o.g. Angebotspreis schien die externe Vergabe vernünftig und wirtschaftlich.

  5. Wann ist der per E-Mail vom 7.5.2025 durch die Verwaltung vergebene Auftrag vom Gemeinderat beschlossen worden?

    Antwort Stadt: Die Überarbeitung der Gebührenkalkulation wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen im November/Dezember 2026 beraten und mit der Beschlussfassung des Haushaltes 2027 beschlossen. Zudem hat der Gemeinderat aufgrund der Haushaltssituation die Stadtverwaltung mit der Überprüfung aller Gebührensatzungen beauftragt. 

  6. Am 2.7.2026 führt die Stadt Donaueschingen einen sogenannten „Strategietag Friedhof“ durch, den der selbst ernannte „Friedhofsexperte“ Weiher leitet. Sind dafür Aufträge vergeben worden und welche Kosten fallen dafür an?

    Antwort: Das beauftragte Angebot der Fa. Weiher betrug rund 13.750 € (brutto).

  7. Besteht ein Interessenkonflikt zwischen den Friedhofsexperten Weiher und der Firma Schneider & Zajonitz GmbH

    Antwort: Die beiden Firmen bearbeiten einige Themen wie Gebührenneukalkulation, Betrachtung des Personalschlüssels u. v. w. gleichermaßen. Einen Strategietag wie am 02.07.2026 hat die Fa. Schneider & Zajontz jedoch nicht im Angebot. Auch die Themen Gebührenneukalkulation und Strategietag sind grundsätzlich verschieden, weshalb ein Interessenkonflikt ausgeschlossen wird.

Weil ich den Artikel noch heute veröffentlichen will, bitte ich um sofortige Antwort.

  (Regionalia:Deutsche Zeitung:Donaueschingen, Artikel-Nr. 19375 ISSN 2698-6949)

Angelegt am 22.06.2026 08:23.

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