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Stuttgarter Wahl-Duelle zur Oberbürgermeisterwahl: Völker als Nopper-Stopper?

Marco Völker will Stuttgarter Oberbürgermeisterwahl wegen der Coronavirus-Pandemie verschieben lassen (Bild: Regionalia)

Im Stuttgarter Wahlkampf um das von 14 Kandidaten und Kandidatinnen begehrte Amt des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin sind die Kontrahenten um die Amtswürde in ihre heiße Phase eingetreten.

Am Mittwoch hämmerte der selbsternannte „neue junge Rommel" für die Landeshauptstadt Stuttgart, der parteilose Einzelbewerber Marco Völker, einen Paukenschlag ins behäbige schwäbische Rathaus-Kontor. Völker beantragte beim Regierungspräsidium Stuttgart wegen der Coronavirus-Pandemie eine Aufhebung des Sonntag-Wahltermins vom 8.11.2020 und eine Verschiebung der Wahl.

Das dürfte den Top-Kandidaten Dr. Frank Nopper und Merian Schreier, die angeblich bereits hunderttausende Euro in ihre Wahlwerbung investiert haben sollen, gar nicht passen. Bei einer Vertagung der Wahl könnte ihr Spendengeld leicht „verbrennen“. Wird Marco Völker oder das Wahl-Volk jetzt zum Nopper-Stopper?

In seiner Vorstellungsrede in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle in Stuttgart gebärtete sich der Badener als „Parteien-Schreck“. Er könnte, wie weiland „Remstal-Rebell“ Helmut Palmer, der Vater des Tübinger Oberbürgermeisters, zumindest im ersten Wahlgang, Protestwähler anziehen.

Dem in Achern, im Ortenaukreis, wohnenden Badener Marco Völker geben einige gut informierte Wahlbeobachter keine echten Wahlchancen, obwohl er sich als „Wirtschafts-Fuchs für ein besseres Stadt-Management“ bezeichnet. Doch der "Wirtschaftsmanager" in schweizerischen Unternehmerdiensten will es offenbar selber von den Wählerinnen und Wählern erfahren und genau wissen. Völker schrieb jetzt in einem Schreiben an Jürgen Mezger, den zuständigen Vorsitzenden Richter der 7. Kammer beim Verwaltungsgericht Stuttgart, er werde seine Wahlerfahrungen nach der Wahl veröffentlichen. Nach dem Schlagabtausch um das Spendengeld von Nopper & Schreier, den Anschwärzungen von Veronika Kienzle in der Bild-Zeitung („Schummel-Lieschen“) und den „Belichtungen“ von Stuttgarter Baudenkmälern für Marian Schreier, stellte Völker dem Verwaltungsrichter in einem unserer Zeitung zugespielten Schreiben diese Frage: "War der Wahlkampf in Stuttgart so schmutzig wie die amerikanische Präsidentschaftswahl?"

Völker schrieb danach heute dem Stuttgarter Verwaltungsgericht: „Ich kann gegen eine Ablehnung im Rahmen einer Eilentscheidung einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 VwGO beim VG Stuttgart und beim VGH in Mannheim begehren. Ein Anordnungsgrund läge auch vor, wenn das Regierungspräsidium seine Entscheidung verzögern sollte. Nach dem Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2020 in der Fassung vom 09.10.2020, redaktionell geändert am 16.10.2020, wäre die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts für diesen Rechtsstreit zuständig. Bevor ich Rechtsmittel einlege, warte ich die Entscheidung des Regierungspräsidiums ab. Wegen der zeitlichen Enge, möchte ich Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass möglicherweise ein kurzfristiger Antrag von mir, auf einstweilige Anordnung gegen die Stadt Stuttgart und das Regierungspräsidium, kommt. In diesem Antrag würde ich höchst fürsorglich, für den Fall der Ablehnung einer einstweiligen Anordnung durch das Verwaltungsgericht Stuttgart, Einspruch einlegen und darum bitten, den Fall vorab, nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dem Verwaltungsgerichtshof zum Erlass einer einstweiligen Anordnung vorzulegen. Über die erforderlichen formalen Anträge werde ich entscheiden, sobald mir der Bescheid des Regierungspräsidenten vorliegt. Die Coronavirus-Pandemie bewegt sich in eine lebensgefährliche Phase. Heute morgen meldet das Robert-Koch-Institut mit 19.990 neuen Infektionen einen neuen Höchstwert seit Beginn der Coronavirus-Krise. Auch Stuttgart hat einen neuen Höchststand an Infektionen zu verzeichnen und die Stadt musste erneut um einen Bundeswehreinsatz bitten. Im Stuttgarter Altenheim St. Monika ist es zum Ausbruch „trotz strengster Hygienemaßnahmen“ gekommen, teile die Caritas mit. Sogar der Frischluft-Berggipfel um die Grabkapelle wurde von der Stadt gesperrt und jetzt will sie mit Ignoranz eine Massenwahl durchführen. So viel politischer Opportunisten fällt den Verantwortlichen meines Erachtens auf die Füße. Wegen der massiven Bevorzugung von zuvor ausgerufenen Vorzugskandidaten („BIG 5") beabsichtige ich eine Wahlanfechtung. Dabei werde ich diese Frage aufstellen: Ist die Stuttgarter OB-Wahl von einem Spendenskandal begleitet und geklaut, weil die Zuwendungen an Kandidaten über Spendenkonten der politischen Parteien geleitet werden? Die Spender können ihre Spenden steuerlich absetzen, doch die Parteien verwenden die Spenden nicht satzungsgemäß für sich und ihre politischen Ziele, sondern leiten diese an die von ihnen bevorzugten privaten Kandidaten für das neutrale Amt des Oberbürgermeisters weiter, das kein Parteiamt ist. Teilweise bezahlen sie auch die Werbeanzeigen und Werbemittel für diese Kandidaten. Dabei handelt es sich um Schenkungen aus steuerlich begünstigten Parteimitteln an Privatpersonen. Es stellt sich daher die Frage der Untreue am Parteivermögen und die Frage, wer die Schenkungssteuer bezahlt. Ebenfalls stellt sich die Frage, welche Erwartungen die Spender für ihre Zahlungen erwarten und ob diese ihre Kandidaten damit „kaufen“ wollen. Als Einzelkandidat habe ich gegen diese gewaltigen Finanzmittel im Wahlkampf keinerlei Chance, wenn der persönliche Wahlkampf durch eine gefährliche Pandemie weitgehend ausgeschlossen ist.“

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat heute durch die stellvertretende Abteilungsleiterin der Kommunalaufsicht (Referat 14) , Regierungsdirektorin Hannah Kreuzinger, den Antrag von Völker, auf Vertagung der Wahl, abgelehnt. Auf telefonische Rückfrage teilte Völker mit, dass er mit einem Rechtsprofessor nun an die Vorbereitung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Verwaltungsgericht „bastle“.

Regionalia, die Zeitung für freies Wissen und wahre Information, dokumentiert das Geschehen durch die Veröffentlichung der Orginaldokumente.und wird über den weiteren Verlauf beim Verwaltungsgericht berichten. 

https://www.stuttgart.de/service/wahlen/vorstellung-der-ob-kandidaten/marco-voelker.php

Nachtrag:

Marco Völker teilte unserer Zeitung nachträglich mit, er werde gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums Stuttgart nun noch keine Rechtsmittel einlegen und übermittelte einen Rechtsmittelverzicht an das Verwaltungsgericht. Damit findet die OB-Wahl wie geplant am 8.11.2020 statt.

  (Regionalia Deutschland, Artikel-Nr. 17482 ISSN 2698-6949)

Angelegt am 05.11.2020 16:04.

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Antrag des OB-Kandidaten Marco Völker auf Vertagung der Oberbürgermeisterwahl in Stuttgart (PDF-Dokument: Regionalia)  

Ablehnung des Antrags des OB-Kandidaten Marco Völker auf Vertagung der Oberbürgermeisterwahl in Stuttgart durch das Regierungspräsidium (PDF-Dokument: Regionalia)  
 
 

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