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Freitag, 26. April 2024
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Kettengasse in der Schwebe: REGIONALIA- Breisacher Nachrichten Interview mit dem Denkmalamt

Bauvorhaben Kettengasse: Flachdachvariante endgültig abgelehnt! (Bild: Treubau AG)

Das Treubau AG Projekt in der Kettengasse auf dem Breisacher Münsterberg darf nun nicht wie vorgesehen gebaut werden. Das Veto für die wuchtige Flachdachvariante kommt von der Denkmalschutzbehörde im Regierungspräsidium Freiburg. REGIONALIA- Breisacher Nachrichten befragte Dr. Bertram Jenisch und Dr. Erik Roth, die im Regierungspräsidium Freiburg beim Referat Denkmalpflege für die Bewertung des Bauvorhabens zuständig sind. 

REGIONALIA- Breisacher Nachrichten: Bauanträge in der Regel entscheidet das Landratsamt, das sich meist nach den Empfehlungen der Gemeinden richtet. Wann landet ein Bauantrag eigentlich beim Denkmalschutz?
 
Denkmalamt:
Das Landratsamt ist auch Untere Denkmalschutzbehörde. Es beteiligt das Referat Denkmalpflege beim Regierungspräsidium bei Vorhaben, die einzelne Kulturdenkmale aus dem Bereich der Bau- und Kunstdenkmalpflege und der Archäologie betreffen, oder eine geschützte Gesamtanlage wie den Breisacher Münsterberg. Dann ist zu klären, in welchem Umfang eine geplante Maßnahme Auswirkungen auf die Substanz oder das Erscheinungsbild hätte.
 
R- BN: Das von der Treubau AG projektierte Wohnhaus in der Kettengasse wird, soviel steht inzwischen fest, nicht wie geplant gebaut werden können. Zwar gibt es für den Münsterberg bisher keinen Bebauungsplan, dennoch kam von Ihrer Behörde ein klares Nein. Was sind die zentralen Argumente gegen den Neubau?
 
Denkmalamt:
Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren, so dass wir dazu keine Auskunft geben können. Wir sind auch nicht die Genehmigungsbehörde, sondern geben unsere fachliche Stellungnahme gegenüber dem Landratsamt ab.
 
R- BN: Welchen Stellenwert hat der „Gestaltungsplan“ für den Münsterberg aus dem Jahre 1959 aus denkmalschützerischer Sicht?
 
Denkmalamt:
Er sollte die Grundlage für eine bauliche Entwicklung auf dem Münsterberg unter Beachtung der denkmalpflegerischen Gesichtspunkte bilden, hat aber wohl keine Rechtskraft erlangt.
 
R- BN: Bei der bisherigen Bebauung auf dem Breisacher Hausberg kann kaum von einer einheitlichen Bebauung die Rede sein. Wie hat man sich als Laie die Kriterien vorzustellen, nach denen die Fachleute beim Denkmalamt urteilen, ob ein Gebäude passt oder eben nicht?
 
Denkmalamt:
Der Münsterberg ist durch die Zerstörungen Ende des 18. Jahrhunderts und im Zweiten Weltkrieg sehr in Mitleidenschaft gezogen worden, so dass er nicht mit Gesamtanlagen mit einer dichten historischen Bebauung wie Burkheim oder Endingen zu vergleichen ist. Ungeachtet dessen ist der Breisacher Münsterberg von herausragender geschichtlicher Bedeutung und eine besondere archäologische Zone, die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützt ist. Auf dem Plateau finden sich Siedlungsreste seit dem 3. Jahrtausend v. Chr.
Als das Ortsbild 1959 unter Schutz gestellt wurde, hatte man besonderen Wert auf die Erhaltung des Stadtgrundrisses und der Stadtansichten gelegt, in denen das Münster und der Radbrunnen markante Dominanten bilden. Neubauten in ihrer Umgebung dürfen nicht in Konkurrenz zu diesen Kulturdenkmalen treten, sonst würde ihre Wirkung im Stadtbild verloren gehen.
 
R- BN: Dass der Münsterberg ein besonderes Kleinod ist, steht außer Frage. Eine Besonderheit des Berges sind seine teils mehrgeschossigen Tiefkeller. Gibt es eine Möglichkeit, diese unter Schutz zu stellen? Wie fügt sich die von der Treubau AG geplante Tiefgarage aus Sicht des Denkmalschutzes in die Kellerlandschaft ein?
 
Denkmalamt:
Auf dem gesamten Münsterberg gibt es historische Keller verschiedener Epochen. Diese Baustrukturen werden derzeit im Rahmen der Bearbeitung des Archäologischen Stadtkatasters erfasst und auf ihre Denkmaleigenschaft geprüft. Ob geplante Neubaumaßnahmen darauf Einfluss nehmen, kann erst danach beurteilt werden.
 
R- BN: Einen Bebauungsplan für den Münsterberg soll es zukünftig geben. Inwieweit kann Ihre Behörde hier als kompetenter Berater mitarbeiten?
 
Denkmalamt:
Wenn ein städtebauliches Konzept erarbeitet wird, kann von unserer Seite schon vorab beurteilt werden, welche Auswirkungen die Umsetzung auf das Stadtbild, auf einzelne Baudenkmale und die erhaltene archäologische Substanz hätte. Dann müsste nicht immer im Einzelfall geprüft werden, ob ein Vorhaben vertretbar ist, sondern die Bauherren hätten eine verlässliche Grundlage für ihre Planungen.
 
REGIONALIA- Breisacher Nachrichten dankt herzlich Dr. Bertram Jenisch und Dr. Erik Roth, die sich Zeit für dieses Interview genommen haben!
Autor:  Julius W. Steckmeister (Breisacher Nachrichten, Artikel-Nr. 3439 ISSN 2698-6949)

Angelegt am 12.11.2010 11:51.

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