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Stadt Donaueschingen von Bauunternehmen verklagt: Sind die Aussagen der Prozess-Zeugen 170.000 Euro wert?

Stadt Donaueschingen von Bauunternehmen verklagt: Sind die Aussagen der Prozess-Zeugen 170.000 Euro wert? (Bild: Regionalia)

Die Stadt Donaueschingen ist von dem Hüfinger Bauunternehmen Behringer Tiefbau GmbH & Co. KG wegen einer Bauzeitverschiebung bei einem Neubaugebiet im Stadtteil Neudingen auf Schadensersatz verklagt worden. Behringer macht gegen die Stadt „Mehrvergütungsansprüche“ aufgrund gestiegener Material- und Lohnkosten geltend. Das Tiefbauunternehmen fordert von der Stadt Donaueschingen die Zahlung von 168.472,45 Euro nebst Zinsen sowie 3.816,93 Euro vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten.

In dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Konstanz steht „Aussage gegen Aussage“ und bisherige Versuche, zwischen den „Streithähnen“, also den Streitparteien, einen Vergleich zustande zu bringen, sind gescheitert. Beide Parteien haben Zeugen aufgeboten und je nachdem, wem die Richter am Landgericht Konstanz glauben, kann dieser Glaube für eine Partei 170.000 Euro teuer werden oder für die andere Streitpartei 170.000 Euro wert sein.

Beobachter in Donaueschingen wundern sich, warum die Beteiligten bei einem so großen Projekt so ungenaue oder vermeintlich schludrige Vereinbarungen getroffen haben und deswegen jetzt ein so teurer „Zeugen-Glaubensprozess“ notwendig wurde. 

Oraculum“ Landgericht Konstanz?
Muss das Gericht – wie im „Orakel von Delphi“ – Weissagungsstätte spielen?

In dem Prozess der Behringer Tiefbau GmbH & Co. KG gegen die Stadt Donaueschingen stehen Aussagen gegen Aussagen und es wird sich dem erkennenden Gericht die Frage stellen: Wer sagt die Wahrheit und wer lügt? Auf einen weisen Götterspruch, wie im Orakel von Delphi, kann das Gericht nicht bauen. Denn schon der weinende griechische Philosoph Heraklit von Ephesos wusste 540 bis 480 Jahre vor Christus: „Der Herr, der das Orakel in Delphi besitzt, sagt nichts und bringt nichts, sondern er deutet nur an – Augen sind genauere Zeugen als die Ohren.“ Und weil das Tragische darin liegt, dass die Aussagen des Orakels zweideutig sind, ließ William Shakespeare König Richard III. schon an dem „anderen Selbst“ zweifeln und fragen, ob er Orakel und Prophet spielen soll.

Weißager müssen wohl auch die Richter des Landgerichts Konstanz spielen, denn wem sollen sie glauben? Glauben ist nicht Wissen und ihre eigenen Augen haben die Absprachen der beiden Streitparteien nicht gesehen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen B 6 O 139/24 vor der 6. Zivilkammer des Landgerichts Konstanz geführt. Für den Verhandlungstermin am 23.9.2026 hat die Stadt Donaueschingen durch das Gericht zwei Zeugen laden lassen, nämlich den Amtsleiter des Tiefbauamtes, Dirk Monien und den Amtsleiter des Bauverwaltungsamtes, Jochen Amma. Die Klägerin, die Behringer Tiefbau GmbH & Co. KG, hat einen ihren Mitarbeiter als Zeugen präsentiert und behauptet, zwischen den Streitparteien seien konkrete Vereinbarungen zur Abrechnung der durch die Bauzeitverschiebung bedingten Mehrkosten getroffen worden. Die Beklagte, die Stadt Donaueschingen, bestreitet das Vorliegen einer solchen konkreten Absprache. Das teilte uns die Pressestelle des Landgerichts auf unsere Presseanfrage, als verlässliche privilegierte Quelle, mit. Über diese grob gegensätzlichen Aussagen, soll in dem Termin am 23.9.2026 durch Vernehmung von drei Zeugen Beweis erhoben werden. Nach dem Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Konstanz ist gemäß § 72a Abs. 1 Nr. 2 GVG deren 6. Zivilkammer für Streitigkeiten aus Bauleistungen im Amtsgerichtsbezirk Donaueschingen sachlich zuständig. Die Kammer ist besetzt mit den Richtern Dr. Martensen (als Vorsitzendem), Dr. Poeing (als stellv. Vorsitzende), Dr. Scholz und Huber. Laut Mitteilung des Gerichts ist das Verfahren Dr. Dieter Scholz als Einzelrichter zugeordnet worden.

Rechtsprechung auf gegensätzlichen Zeugenaussagen?

Ein altes Sprichwort sagt, ein Zeuge sei kein Zeuge und falsche Leute bräuchten viele Zeugen. Johann Wolfgang von Goethe ließ in seinem Fauststoff Mephistopheles zu Margarete sprechen: „Durch zweier Zeugen Mund wird allerwegs die Wahrheit kund.“ Es gab aber auch schon Menschen, die wegen eines schlechten Gedächtnisses oder wegen einer verschworenen Gemeinschaft einen Meineid ablegten. In Konstanz haben die Streithähne von der Baar nun zwar einen Richter gefunden, doch glaubwürdige Zeugen sind viel seltener. Der Richter Dr. Scholz ist in dieser Sache nicht zu beneiden. Er muss die Schwächen der Zeugen herausfinden und erkunden, ob die Belehrung zur Wahrheit oder ein Eid auf die Wahrheit zum verlässlichen Zeugen seiner richterlichen Entscheidung werden kann; Scholz hat keine Katze, welche die Maus als Zeugen fürs mausen bringt. Von den zwei städtischen Amtsleitern ist nicht zu erwarten, dass sie sich zu falschen Aussagen verabreden und in ewige gegenseitige Abhängigkeit bringen. Jochen Amma gilt als penibler, genauer, gesetztreuer Amtsleiter. Er wird seine Karriere vermutlich nicht durch eine falsche Aussage in Gefahr bringen, denn man traut ihm zu, dass er eines Tages Bürgermeister oder Oberbürgermeister von Donaueschingen wird. Sein Zeugnis dürfte Eindruck machen und Gewicht haben. Man darf gespannt sein, wie die 170.000 Euro schwere „Glaubensentscheidung“ des Konstanzer Landgerichts ausfällt.

Regionalia, die kostenlose, werbefreie und gemeinnützige Deutsche Zeitung für freies Wissen und wahre Informationen wird über den Prozessverlauf hier berichten.

Unsere Bildsatire zeigt das Rathaus von Donaueschingen mit Gerichtsbank, allerdings findet die echte Verhandlung am Landgericht in Konstanz statt.

Autor:  Werner Semmler Chefredakteur (Regionalia:Deutsche Zeitung:Donaueschingen, Artikel-Nr. 20073 ISSN 2698-6949)

Angelegt am 02.09.2026 09:52.

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