Erfolg für den Auskunftsanspruch der Presse beim Verwaltungsgericht Freiburg für unsere Zeitungsredaktion und für die Rechtsanwälte Dr. Christoph Partsch & Partner aus Berlin. Nur die Hartnäckigen finden versteckte Wahrheiten! Aufgeber gewinnen nie und Finder geben ihre Suche nie auf; sie lassen sich nicht mit selektiven und ausweichenden Auskünften von eiskalten Pressesprechern abfertigen.
Diesen Leitspruch haben auch unsere Teams für investigative Recherchen bei der Aufklärung von fragwürdigen „Friedhofsgeschäften“ deutscher Städte und Gemeinden angewandt. Diese Hartnäckigkeit hatte jetzt Erfolg und findet die Würdigung. Mit Beschluss vom 12. Oktober 2026 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg im Wege der einstweiligen Anordnung die Stadt Donaueschingen, vertreten durch ihren Oberbürgermeister, verpflichtet, die verweigerte Presseauskunft zu erteilen. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat damit erneut den starken Auskunftsanspruch der Presse bestätigt und dabei Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs BW berücksichtigt.
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