Das Naturschutzgroßprojekt Baar
Das Projekt wurde vom Schwarzwald-Baar-Kreis als Projektträger initiiert und beteiligt die Gemeinden Bad Dürrheim, Blumberg, Bräunlingen, Brigachtal, Donaueschingen, Geisingen, Hüfingen, Königsfeld, Mönchweiler und Villingen-Schwenningen und ist in 17 Fördergebiete eingeteilt. Es umfasst eine Fläche von 4.289 Hektar. Davon entfallen 2.494 Hektar auf Wald und 1.795 Hektar auf Offenland.
Entwicklungsziel des Projekts ist die Sicherung und Optimierung dieser Flächen für den Arten- und Biotopschutz und die Förderung des Biotonverbundes auf der Baar. Am Riedsee sollen 73 Hektar Fläche in das Naturschutzprojekt einbezogen werden. Dort sollen Flachwasserzonen angelegt werden. Hauptziel soll die Aufwertung des Lebensraumes für Wasservögel sein, beispielsweise für den Flussregenpfeifer. Nebenziele sind die Verbesserung der Wasserqualität im Pfohrener Riedsee und die Förderung der biologischen Aktivität der Nährstoffbindung der Flachwasserzonen-Vegetation über und unter Wasser. Weiterhin stehen die Sicherung und Verbesserung der Naherholung und des Naturerlebnisses im Ziel. Es sollen dazu Aussichtspunkte und eine Aussichtsplattform errichtet werden. Für die langfristige Offenhaltung der Flachwasserzonen soll eine Beweidung mit Karpartenbüffeln stattfinden. Auf diese Idee kamen einige Naturschützer und seither wird diese „Beweidungs-Masche“ bundesweit in zahlreichen Experimenten versucht. In einigen Fällen wurden mit den Büffeln aber auch Krankheiten eingeschleppt und die Ausscheidungen der Büffel förderten auch Stechmückenplagen im Umfeld. Die Erfahrungen sind also abzuwarten. Um die Flachwasserzonen errichten zu können, muss ein großer Damm abgetragen und ca. 30 000 Kubikmeter Material verschoben werden. Betroffen davon sind auch die Eigentümer der Flächen und die Nutzer (Angelverein, Campingplatz, Netzbetreiber).
Zur Umsetzung sind größere Waldrodungen am Riedsee erforderlich. Mit der Rodung der Gehölze soll im Oktober 2026 begonnen werden. Ende Dezember sind die Verschiebungen der riesigen Erdmassen und die Schüttung der Flachwasserzonen vorgesehen. Im April 2027 sollen die Ausformungen und Modellierungen der Flachwasserzonen erfolgen. Zur Abtrennung der Wasserbüffel sollen Zäune errichtet werden. Die Kosten für die Herstellung der Flachwasserzonen für die Karpatenbüffel am Riedsee in Pfohren sollen zwischen 150.000 und 200.000 Euro liegen. Diese Kosten werden vom Bund und Land als Förderprojekt voll übernommen. Wirtschaftlicher Nutznießer der „Büffelhaltung“ am Riedsee soll der Leimgrabenhof in Donaueschingen-Pforen sein, dem die Büffel gehören und der aus ihnen den wirtschaftlichen Nutzen ziehen darf, ohne an den Kosten der Einrichtung der Büffelweide beteiligt zu werden.
Es gibt Stimmen die sagen, ein paar Wasserbüffel sei zu wenig für die Beanspruchung von so viel Fläche und so viel Steuergeld. Das Großprojekt brauche mehr Inhalte und zusätzliche Wertsteigerungen und Ideen. Es dürfe nicht nur ein "Promotions-Projekt" für Naturschutzbeamte werden.
Interview mit dem Projektleiter
Regionalia: Deutsche Zeitung stellte dem Projektleiter Thomas Kring diese Interviewfragen zu seinem Naturschutzgroßprojekt Baar:
1. Warum setzten Sie für den Naturschutz Büffel ein?
Wasserbüffel kommen immer dann zum Einsatz, wenn auf nassen Flächen beweidet werden soll und die Gestaltung der Fläche, zum Beispiel durch das Suhlen oder den Huftritt, naturschutzfachlich gewünscht sind. Im Gegensatz zu anderen Rindern bekommen Wasserbüffel idR keine Hufprobleme auf Grund der feuchten Bodenverhältnisse.
2. Wie kamen Sie auf diese Idee?
„Wilde Weiden“ sind eine großflächige extensive Beweidung, die eine strukturreiche Fläche bewirken sollen. Das Konzept ist schon länger bekannt, erst aber durch eine Tagung mit Vorträgen und einer Exkursion zum Thema in Landau/Pfalz Anfang 2023 wurde mir das Potenzial dieser Beweidungsform so richtig bewusst. Gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Freiburg (Referat 56) und einigen Ornithologen wurde das Projekt geplant. Zusammen mit der Stadt Donaueschingen (insbesondere auch in Abstimmung mit dem Ortschaftsrat Pfohren) und einem ortsansässigen Landwirt konnte das Projekt dann umgesetzt werden.
3. Welche Art von Büffeln werden eingesetzt?
Das sind Karpatenbüffel, da die Büffel, die in Mitteleuropa heimisch waren, vor 10.000 bis 12.000 Jahren hier ausgestorben sind.
4. Woher kommen die eingesetzten Büffel?
Die Büffel stammen von einem Betrieb in Dürbheim.
5. Wer betreibt die Büffel Farm und wer ist der wirtschaftliche Pfleger, Nutzer, Fleischverwerter?
Die drei Tiere gehören dem Leimgrabenhof (DS-Pfohren).
6. Werden männliche und weibliche Büffel eingesetzt und was geschieht mit dem Nachwuchs?
Die drei Tiere sind weiblich und zwischen 9 und 12 Monate alt. Aktuell ist keine Nachzucht vorgesehen.
7. Wie viele Bäume werden für das Projekt abgeholzt?
Das steht aktuell noch nicht fest.
8. Welche Ausgleichsmaßnahmen und Aufforstungen gibt es dafür?
Es werden Flachwasserzonen geschaffen, dadurch entstehen hochwertige Bereiche für den Naturschutz.
9. Welche Kosten entstehen für das gesamte Naturschutzgroßprojekt Baar?
Gesamtkosten für Projekt I (Planungsphase von 2013 bis 2017) und Projekt II (Umsetzungsphase von 2018 bis 2028): rund 9,6 Mio. Euro.
10. Von wem werden die Kosten und mit welchen Anteilen werden sie getragen?
- 75 % Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- 15 % Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- 10 % Eigenanteil Projektträger
11. Welche Folgekosten entstehen und in welcher Form?
Folgekosten: Finanzierung der Dauerpflege (zum Beispiel regelmäßige Mahd und Beweidung von Flächen): in der Regel durch Bewirtschaftungsvereinbarungen nach der Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg gewährleistet. Konkrete Zahlen: erst nach dem Auslaufen der Förderung.
12. Erhalten die Eigentümer der Grundstücke und die Land- und Forstwirte für die Gestattung der Umnutzung zum Naturschutzprojekt Vergütungen, Zuwendungen und Subventionen und in welcher Höhe?
Bisher haben alle Eigentümer den im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes Baar umgesetzten Maßnahmen zugestimmt, weil in der Regel die Bewirtschaftbarkeit der Flächen nicht eingeschränkt wurde; oft wurde diese sogar im Sinne des Eigentümers und/oder Bewirtschafters verbessert. Bei Extensivierung der Nutzung erhält der Bewirtschafter einen Ausgleich im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg. Diese Richtlinie greift auch bei der reinen Pflege. Für die dauerhafte Nutzungsaufgabe im Wald (Stilllegungsflächen) wurde auf Grundlage eines Wertgutachtens eine einmalige Ausgleichszahlung an die Flächeneigentümer (nur Kommunen) geleistet. Die Höhe der Zahlungen liegt bei rund 2,70 Euro pro Quadratmeter.