Täuschen die Politiker die Bürger mit dem Angst-Gespenst des Falls der Freizügigkeit und des Zerfalls Europas? Mit ihrer „Schengen-Fata-Morgana“?
Dürfen wir uns wirklich von Erdogan abhängig machen? Oder müssen wir uns, wie weise Verfassungsjuristen meinen, unsere nationale Souveränität durch Sicherung und Kontrolle unserer Grenzen zurückholen?
Aus der mittelalterlichen Zeit der Völkerwanderungen ist die „Artussage“ mit dem römischen Widerstand gegen die rebellischen Angelsachsen und der Sagengestalt „König Artus“ überliefert. Daraus stammt auch die Etymologie der „Fata Morgana“ und der Bezeichnung der optischen Täuschung der Luftspiegelung. Eine Lufttäuschung ist auch das Gespenst, die Freizügigkeit würde für die Europäer fallen, wenn für EU-Ausländer Grenzkontrollen eingeführt würden. Die Schengen-Abkommen betreffen nur die Einreise von EU-Ausländern nach Europa. Bürger mit EU-Pass könnten auch mit Ausländer-Grenzkontrollen die europäische Freizügigkeit beanspruchen. Für einreisende EU-Ausländer sind Grenzkontrollen hingegen unerlässlich. Keiner würde einen Mitbewohner in seine Wohnung aufnehmen, ohne zu wissen, wer er ist und woher er kommt. Es muss gestattet sein, festzustellen, welche Ausländer in das europäische oder in das deutsche Haus einziehen wollen. Gegenwärtig kann die Bundesregierung noch nicht einmal sagen, wie viele hunderttausend oder Millionen Ausländer bereits illegal über die grüne Grenze eingewandert sind.
Die Türken-Demonstration in Köln hat uns allen vor Augen geführt, welche Minderheit an Polizisten der Mehrheit der Türken gegenüber stehen kann. Erdogan kann seine Anhänger jederzeit fanatisieren und mobilisieren. Ihr Herz für Erdogan haben viele Türken bei uns bereits eindrucksvoll gezeigt. Es bleibt für den Krisenfall nüchtern festzustellen, dass die bei uns lebenden Ausländer ( rund 10 Millionen) die Anzahl sämtlicher Polizisten ( rund 250.000) und Soldaten ( rund 176.000 ) der Bundesrepublik Deutschland weit übertrifft. Die überwiegende Mehrheit der Deutschen würde in einer Volksabstimmung die Einführung von Grenzkontrollen für EU-Ausländer befürworten, doch die Mandatsträger machen eigenmächtige Politik gegen den Willen ihrer Wähler.
Es bleibt weiter festzustellen, dass Deutschland sich auf dem Weg zu einer "Zwei-Klassen-Gesellschaft" befindet: Die unterprivilegierten Ur-Deutschen mit nur einem Pass und die privilegierten Wahl-Deutschen mit Doppel-Staatsbürgerschaft und einem deutschen und einem ausländischen Pass. Einfach ist einfach und doppelt ist doppelt: Die Ur-Deutschen sind in der deutschen Staatsgewalt und können nicht auswandern, wenn ihnen ein fremdes Land den Zutritt verweigert. Die Doppel-Staatsbürger sind privilegiert, weil sie Deutschland mit Hab und Gut jederzeit verlassen und in das Land ihrer Geburt und ihres Herzens zurückkehren können. Wenn man die aufkommenden rechten Rattenfänger verhindern will, brauchen wir einen klaren Blick und die Lösung einer tödlichen Staatskrise.
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die I-Partei kommt. Eine Islam-Partei wird zweifellos nach unserem Grundgesetz die gleichen Rechte beanspruchen können wie unsere christlichen C-Parteien. Und wenn unser Staat dann die Kirchensteuer nicht nur für unsere bisherigen Staatsreligionen, sondern auch für den Islam einziehen muss, wird die deutsche Islam-Kirche die finanzkräftigste des ganzen Islams. Deswegen sind Änderungen unseres Grundgesetzs jetzt unerlässlich. Deutschland kann sich weder von fremden Staaten, noch von Einwanderungswellen oder Religion steuern lassen. Wir brauchen eine noch klarere Trennungen von Staat und Religion. Der Staat muss sich von der Einziehung von Mitgliedsbeiträgen für Religionen und Kirchen verabschieden und alle Religionen in den Privatbereich der Menschen verweisen.
Braucht die unkontrollierbare religiöse Einwanderungswelle als staatsicherndes Gegenstück eine Art napoleonische Säkularisierung? Auf jeden Fall brauchen wir den in unserem nachfolgenden Artikel beschriebenen Plan B, C und D.
|