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Freitag, 29. März 2024
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Meinungs-Diktatur oder Wahl-Freiheit: "Schwarzer Peter" Carles Puigdemont vor unabhängigen Richtern oder folgsamen Regierungsjuristen?

Frei für den emotionalen juristischen und deutschen Abschuss? Carles Puigdemont? (Bild: Fotolia_9339764)

Deutsche Rechtsbeugung und Junker-Kniefall von Regierungsjuristen vor Rajoy, Juncker, Merkel, Günther und Co? Oder glanzvolle Neutralität von unabhängigen Richtern mit Zivilcourage? Der Fall wird mit emotionalem Opportunismus betrachtet. An manchen Gerichten werden die Urteile emotional gefällt und erst danach rational begründet. Ein Oberlandesgericht ist kein Bundesverfassungsgericht; doch auch in der Provinz gibt es vorzügliche und standfeste Richter. Sie sind fähig zum Rückblick in die schreckliche Vergangenheit von politischen Verfolgungen, und haben Weitblick für noch drohendes "Tohuwabohu" durch die wachsende Zahl machthungriger Autokraten in Gegenwart und Zukunft.

Ist Carles Puigdemont frei für den emotionalen deutschen Abschuss durch eine politische Auslieferung? Wie werden die Richter am Oberlandesgericht von Schleswig-Holstein mit dem zugefallenen „Schwarzen Peter“ Carles Puigdemont umgehen? Werden sie seine Auslieferung mit Mut ablehnen und sich nicht zum Handlager eines eindeutig politischen Auslieferungsverfahrens machen lassen? Werden sich die Richter von der Günther-Landesregierung oder der Merkel-Bundesregierung beeinflussen lassen oder ein Glanzstück richterlicher (rechtsstaatlicher) Unabhängigkeit liefern?

„Ohne Demokratie kann es keinen dauerhaften Frieden geben, weder nach außen noch im Inneren“. Das sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts und spätere Bundespräsident Professor Roman Herzog. Mariano Rajoy, der spanische Ministerpräsident, hat es offensichtlich versäumt, den inneren Frieden durch Verhandlungen und Kompromisse zu stiften. Deswegen muss er jetzt mit seinem engstirnigen „Rajoyismus“, mit repressiven Mitteln der Macht und dem Einfluss auf die politische Justiz, wie ehemals Spaniens Generalissimus Francisco Franco, versuchen, den Zusammenhalt von Spanien zu erzwingen. Dabei wird eine entscheidende Tatsache übersehen: Das Recht jedes Volkes, über seine staatliche Zugehörigkeit in freien Wahlen selbst zu bestimmen. Im Artikel 20 unseres Grundgesetzes steht: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“. Auch die Menschrechtskonvention gewährt das Menschenrecht auf Selbstbestimmung und freie Wahlen.

Das Volk von Katalonien hat in freien Wahlen mit Mehrheit eine Regierung bestimmt, die eine Unabhängigkeit des Landes bewirken soll. Rajoy hat es versäumt, die Mehrheit der Katalanen davon zu überzeugen, für einen Verbleib im Königreich Spanien zu stimmen. Weil Carles Puigdemont offensichtlich für die Unabhängigkeit Kataloniens eingetreten ist, handelt es sich um ein politisches Verfahren. Er ist ist ein politisch Verfolgter und genießt den Schutz des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland als politisch Verfolgter (Art. 16a GG) und den Schutz des § 6 des Gesetzes für die internationale Rechtshilfe in Strafsachen.

Einen Katalanen dazu nötigen zu wollen, sich als Spanier zu sehen, wäre so vergeblich, wie einen Bayern dazu zu bringen, sich wie ein Preuße zu fühlen. Das Herz der Katalanen mit dem Knüppel der Macht oder mit juristischer Diktion zu gewinnen, statt im Dialog, das ist unklug und nicht von Dauer; so wie das blutige Franco-Regime und sein erzwungenes Staatsgebilde nicht von Dauer war. 

Politischer Opportunismus:
Die Meinung der Katalonen und ihre freie Wahl passt Europas Eliten nicht?

Im gegenwärtigen Zeitgeist mangelhafter Toleranz erklären viele, sie achteten die freie Meinung der anderen, aber in der Wirklichkeit akzeptieren sie diese nur, solange die Meinung der Anderen auch ihre eigene Meinung ist. Nicht nur in der Bewertung der ausländischen Politik der Regierungen der USA, Chinas und Russlands erleben wir bei vielen Politikern (und in vielen oberflächlichen Medien) die Zelebration von politischem (egoistischen) Opportunismus. Verurteilt wird, was uns vermeintlich schadet. Das Maß objektiver Gerechtigkeit wird nicht angelegt, wenn ignoriert wird, dass Israel natürlich selbst über seine Hauptstadt bestimmen darf und die Europäer für den Export ihrer Autos geringe Zölle (nur 2%) von den Amerikanern begehren, aber den Import amerikanischer Autos nach Europa mit höheren Zöllen (10%) belegen. Der gleiche Opportunismus wird auch bei der Beurteilung der Krise in Spanien um das Katalonien-Referendum angelegt. Es passt nicht in die explosive Gefahrenlage der europäischen Institutionen und nicht in unsere spanischen Urlaubsträume, wenn die Bevölkerung Kataloniens über ihre staatliche Zugehörigkeit selbst bestimmen will. Also werden Carles Puigdemont und Co. als Separatisten bezeichnet und ihre Handlungen als Rebellion gebrandmarkt. Es wird nicht berücksichtigt, dass es das höchste Recht der Bürger ist, zu bestimmen, welchen Staat sie bilden, welchen sie verlassen oder welchem sie beitreten wollen (siehe DDR, siehe UdSSR, siehe Tschechoslowakei, siehe Baden-Württemberg). Die Staatsbildung kann weder von einer unbekannten Macht verordnet werden, noch kann der gebildete Staat, mit einem faktischen gesetzlichen Demokratieverbot, selbst bestimmen, dass die Staatsbürger nicht frei darüber wählen dürfen, einen anderen Staat zu bilden. In einer wahrhaftigen Demokratie geht alle Macht eines Staates von den Bürgern aus ( Art. 20 GG). Das Wahl-Volk spendet seine Gunst nur auf Zeit und niemals auf Dauer den Regierenden. In manchen Verfassungen wurden die Staatsbürger vorsorglich entmündigt, indem die Staatsgründer oder Diktatoren die Demokratie ausgehebelt und festgeschrieben haben, dass ihrer Bürger nie mehr den Austritt aus dem Staatenbund frei wählen können, während sie den Beitritt jederzeit ermöglichen. Dann wird der gewaltsame Kampf um eine erneute Wahl darüber als "Rebellion"  gebrandmarkt oder auch als "Hochverrat" verfolgt.

Das offensichtliche Faktum für jedes Urteil: Das Ergebnis freier Wahlen wird diskreditiert.

Die Zentralregierung des Königsreiches Spanien hatte die erste Abstimmung in Katalonien für ungültig erklärt, die Landesregierung abgesetzt und Neuwahlen angeordnet. Bei den freien und demokratischen  Neuwahlen ging die bisherige Mehrheit erneut als Sieger hervor, doch die Zentralregierung verhindert durch politische Verfolgung von gewählten Abgeordneten die freie Wahl der (nicht gewollten) Mitglieder einer Landesregierung in Katalonien. Sie verhindert sowohl die erneute Wahl von Carles Puigdemont zum Präsidenten der Landesregierung als auch die Ausübung seines Mandates als gewählter Abgeordneter, indem sie ihn mit einem politischen Strafverfahren überzieht.

Rechtsgrundlagen für das Auslieferungsverfahren

Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) reicht - bei seriöser richterlicher (und nicht regierungsgefälliger) Auslegung - zur Auslieferung des ehemaligen Präsidenten von Katalonien, Carles Puigdemont, nicht aus. Denn § 6 IRG bestimmt ausdrücklich, dass die Auslieferung einer politisch verfolgten Person unzulässig ist. Die gesetzliche Vorschrift lautet:

 "(1) Die Auslieferung ist nicht zulässig wegen einer politischen Tat oder wegen einer mit einer solchen zusammenhängenden Tat. Sie ist zulässig, wenn der Verfolgte wegen vollendeten oder versuchten Völkermordes, Mordes oder Totschlags oder wegen der Beteiligung hieran verfolgt wird oder verurteilt worden ist.
(2) Die Auslieferung ist nicht zulässig, wenn ernstliche Gründe für die Annahme bestehen, daß der Verfolgte im Fall seiner Auslieferung wegen seiner Rasse, seiner Religion, seiner Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Anschauungen verfolgt oder bestraft oder daß seine Lage aus einem dieser Gründe erschwert werden würde".

Im Hinblick auf § 3 IRG verstößt das Gesetz gegen den Grundsatz der Normenklarheit, weil die spanischen Gesetze nicht per fiktiver und willkürlicher Auslegung, ohne rechtsstaatlich saubere Gesetzgebung, in einen Vergleich mit den deutschen Gesetzen gezogen werden können. Insbesondere sind die gesetzlichen Vorschriften des 81 StGB über den Hochverrat gegen den deutschen Bund  nicht mit den Vorschriften des Königreichs Spanien über die Rebellion vergleichbar und es fehlt bei freien Wahlen und politischen Kundgebungen am Erfordernis der Gewaltanwendung. Einen „Hochverrat“ in der Organisation einer freien Volkswahl zu sehen, wäre eine Hypothese, die nichts mit wahrer Demokratie zu tun hat.
Selbst wenn man im Hinblick auf das klare Auslieferungsverbot des § 6 IRG bei politischen Verfolgungen davon ausgehen würde, dass die behauptete Veruntreuung öffentlicher Gelder für das Referendum nicht im Zusammenhang mit der nicht auslieferungsfähigen politischen Tat stünde, käme eine Auslieferung im Hinblick auf § 11 IRG nur mit der Spezialität der Bedingung in Frage, dass eine Verfolgung wegen der politischen Taten untersagt bleibt. Es kann aber keinen vernünftigen Zweifel darüber geben, dass die Verwendung öffentlicher Mittel für die Durchführung eines Referendums eine Tat ist, die mit der politische Tat der (als illegal angesehenen) Wahldurchführung zusammenhängt.

Solange es in der Europäischen Union so kleine Staaten wie Luxemburg, Dänemark, Slowakei, Irland und Österreich gibt, muss man auch hinnehmen, dass es einen weiteren europäischen Staat Katalonien mit 7,5 Millionen Menschen und einer gewaltigen Wirtschaftskraft geben kann. Hier kann nicht die Bequemlichkeit der EU-Bürokratie siegen, sondern der freie Wille und das Selbstbestimmungrecht eines Volkes. Dass die stolzen Katalanen nur unter der Gewalt Francos Spanier werden mussten, zeigt ein Blick ins Geschichtsbuch!

Die Auslieferung aus deutscher Hoheitsgewalt ist auch keine Rechtsfrage, die feige auf den Europäischen Gerichtshof abgeschoben werden kann. Das kann und muss nach deutschem Recht beurteilt werden.

Salomonischer Kompromiss?

Der Streit zwischen dem Königreich Spanien und der autonomen Provinz Katalonien könnte durch einen Kompromiss über ein neues Wahlgesetz und eine Amnestie der politisch Verfolgten entschärft werden. Das Gesetz könnte ein neues und verbindliches, von allen Parteien anerkanntes Referendum über die Unabhängigkeit von Katalonien vorschreiben. Es sollte auch eine allgemeine Wahlpflicht für alle wahlberechtigten Bürger Katalonien enthalten. Denn der Austritt aus einem Staatenbund ist eine so essentielle Entscheidung, dass daran auch die bisherigen Nichtwähler mitwirken sollten. Bei Beteiligung aller Wähler kann unter Umständen auch ein Ergebnis für Spanien herauskommen. Das könnte den inneren Frieden per wahrhaftiger Demokratie bringen.

Autor: Werner Semmler

  (Regionalia Deutschland, Artikel-Nr. 13246 ISSN 2698-6949)

Angelegt am 04.04.2018 23:37.

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