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Freitag, 11. September 2026
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Retourkutsche: Stadtrat Niko Reith stellt brandheißes Anfragen-Kontinuum an Donaueschinger Oberbürgermeister Erik Pauly!

Retourkutsche: Stadtrat Niko Reith stellt brandheißes Anfragen-Kontinuum an Donaueschinger Oberbürgermeister Erik Pauly! (Bild: Regionalia)

Der langjährige frühere FDP-Landtagsabgeordnete, amtierende Stadtrat und Vorsitzende der Fraktion FDP/Freie Wähler im Gemeinderat möchte demnächst erster Beigeordneter und Bürgermeister der Stadt Donaueschingen werden und seinem berühmten und verdienten Vorgänger Bernhard Kaiser folgen. Weil er einiges in der Stadtführung verändern, erneuern und verbessern will, hinterfragt er gerne auch fragwürdige und prekäre Sachverhalte und schaut dem Oberbürgermeister und der Stadtverwaltung auf ihre „Regierungsfinger“. Reith sagt, es gehe ihm darum, zu sparen und unnötige Ausgaben zu vermeiden, um die Finanzlage der Stadt zu verbessern und Gebührenerhöhungen bei den Bürgern zu vermeiden.

Jetzt sandte Reith mit einer heißen Anfrage eine „Retourkutsche“ an den aus Beobachtersicht – vermeintlich – arroganten, hochmütigen und sich gerne selbst beweihräuchernden Oberbürgermeister Erik Pauly. Mit dem Wort „Retourkutsche“ kann man auch, rein satirisch betrachtet, ein „napoleonisches Gebaren“ des Oberbürgermeisters und seiner Stadtverwaltung meinen.

Das Wort „Retourkutsche“ stammt nämlich aus dem 18. Jahrhundert und bezeichnete in Frankreich das Zurückbringen einer geliehenen Pferdekutsche (retour/retort). In Deutschland wurde es zum geflügelten Wort, weil der französische Kaiser Napoleon Bonaparte die berühmte Quadriga auf dem Brandenburger Tor 1806 als „Beutegut“ nach Paris entführte, Napoleon dafür im Volksmund als „Pferdedieb von Berlin“ verspottet wurde und weil die Quadriga 1814, nach dem Einmarsch von Fürst Blücher von Wahlstatt („Marschall Vorwärts“ genannt) in Paris, in einer Retourkutsche ihre triumphale Rückkehr nach Berlin feierte.

Warum Stadtrat Niko Reith Oberbürgermeister Erik Pauly eine „Retourkutsche“ ins Donaueschinger Rathaus gefahren hat, beschreibt Regionalia, die kostenlose, werbefreie und gemeinnützige Deutsche Zeitung für freies Wissen und wahre Informationen, im nachfolgenden Artikel. 

Heiße Anfrage an Oberbürgermeister Erik Pauly

Dieser gewählte Stadtrat von Donaueschingen ist kein reiner Ja-Sager und kein bequemer „Beschlussabnicker“; er erfüllt seine Aufgabe zur Kontrolle der Stadtverwaltung vorbildlich perfekt: Niko Reith stellt genaue, unbequeme, gefährliche Fragen!

Jetzt hat Reith, mit einem brandheißen Anfragen-Kontinuum an den Donaueschinger Oberbürgermeister Erik Pauly, die Stadtverwaltung in brutale Erklärungsnot gebracht. Denn es stellt sich die Frage, ob Pauly sprichwörtlich „Wasser predigt und Wein trinkt“. Will heißen: Ob die Stadt von ihren Bürgern verlangt, dass sie sich an die Gesetze halten, und die Stadt selbst in verbotener Eigenmacht, ohne Baugenehmigung, ohne Gemeinderatszustimmung, selbstherrlich und „ex cathedra“ auf dem regierenden „OB-Lehrstuhl“ einfach das machen kann, was sie will.

Reith war verwundert, warum auf dem Bauhof der Stadt Donaueschingen in der Friedrich-Ebert-Straße 98 plötzlich zwei Abstellhallen gebaut wurden, wie sie finanziert wurden, von wem die Finanzierung genehmigt wurde und ob dafür überhaupt eine Baugenehmigung erteilt wurde. Er richtete deshalb eine perfekte und scharfe Anfrage seiner Fraktion an Oberbürgermeister Erik Pauly. Pauly saß die Anfrage zunächst aus und überlegte wohl, wie er mit den „heißen Kohlen“ in der Anfrage umgehen sollte, bevor er die anderen Fraktionen unterrichtet. Weil ein Gemeinderat bei einer anderen Gemeinderätin von der schwebenden Reith-Anfrage erzählte, bekam die Regionalia-Redaktion unserer Zeitung in einer „indirekten Recherche“ davon Kenntnis und fühlte sich – in Erfüllung ihrer Aufgaben – verpflichtet, darüber zu berichten. Unsere Redaktion bat Niko Reith, uns die Anfrage an den Oberbürgermeister zur Verfügung zu stellen. Reith zierte sich und teilte mit, er wolle den anderen Fraktionen nicht vorgreifen und zuerst die Unterrichtung des gesamten Gemeinderates durch den Oberbürgermeister abwarten. Nachdem wir also den genauen Inhalt der „Reith-Anfrage“ nicht direkt herausfinden konnten und bisher schon, bei einer anderen Anfrage, auf die Auskunftsverweigerung der Stadtverwaltung gestoßen sind (und deswegen eine Auskunftsklage beim Verwaltungsgericht Freiburg einreichen mussten), beauftragten wir unseren Rechtsvertreter Professor Dr. Bukhardt, bei Oberbürgermeister Erik Pauly den presserechtlichen Auskunftsanspruch nach dem Landespressegesetz geltend zu machen. Professor Burkhardt ist als Herausgeber des berühmten Löffler-Kommentars zum deutschen Presserecht extrem sachkundig und machte den Anspruch begründet und mit Fristsetzung geltend.

Am 8.9.2026 beantwortet Stadtjurist Tobias Butsch, der Leiter der Stabsstelle Justiziariat der Stadtverwaltung, die Anfrage wie folgt:

Existiert eine Anfrage der FDP-Fraktion beziehungsweise von Herrn Nico Reith zu dem behaupteten Sachverhalt? Ja.

Wenn ja, welchen konkreten Inhalt (Wortlaut) hat die Anfrage?

Die FDP/FW-Fraktion bittet um Auskunft zu folgendem Sachverhalt: Auf dem Grundstück des städtischen Bauhofs seien zwei Hallen/Unterstände in Stahl- bzw. Metallbauweise errichtet worden, die augenscheinlich der Lagerung von Material, Geräten und Fahrzeugen dienen würden. Die Baumaßnahme sei weit fortgeschritten bzw. abgeschlossen. Der Fraktion lägen keine Informationen zur baurechtlichen und haushaltsrechtlichen Grundlagen dieser Gebäude vor. Weiter wird gefragt, ob eine Baugenehmigung für die Bauwerke vorliegen würde, beziehungsweise erforderlich gewesen sei und aus welchen Haushaltsmitteln und in welcher Höhe die Errichtung finanziert worden sei. Da der Gemeinderat und die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse an der Transparenz bei kommunalen Baumaßnahmen und der Verwendung von Haushaltsmitteln hätten, werde um umfassende Auskunft gebeten.

Die acht Fragen beziehen sich auf:

1) Baurechtliche Grundlage hinsichtlich der Errichtung der beiden Gebäude. 
2) Wurde eine Baugenehmigung beantragt und erteilt? Bei positiver Beantwortung, durch welche Behörde? Bei negativer Beantwortung, aus welchem Grund war eine Baugenehmigung aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich?
3) Planungsrechtliche Einordnung der Gebäude im Hinblick auf die Festsetzungen des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans.
4) Finanzierung der Errichtung über welche Haushaltsmittel?
5) Frage, ob die erforderlichen Mittel für die Errichtung im Haushaltsplan veranschlagt waren und durch den Gemeinderat beschlossen wurden. Bei negativer Beantwortung, auf welcher Grundlage die Finanzierung dann erfolgt sei.
6) Höhe der Gesamtkosten der Errichtung der beiden Gebäude. Aufschlüsselung der Gesamtkosten, insbesondere nach Material-, Bau- und Nebenkosten und nach eventuellen Eigenleistungen der Technischen Dienste und Fremdleistungen Dritter.
7) Frage, ob der Gemeinderat oder der zuständige Ausschuss vor Beginn der Baumaßnahme über diese informiert worden war oder ein entsprechender Beschluss herbeigefügt wurde. Bei negativer Beantwortung, aus welchem Grund dies unterlassen wurde.
8) Frage nach dem konkreten Zweck der beiden Gebäude, ferner, ob mit den vorhandenen Bauwerken der Bedarf am Standort Bauhof gedeckt sei, oder ob weitere Maßnahmen geplant seien. Gebeten wird, um schriftliche Beantwortung und um Aufnahme des Berichtes auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen des zuständigen Gremiums.

Antwort auf die gestellten Pressefragen von Professor Burkhardt:

Um welches Bauprojekte Stadt Donaueschingen handelt es sich hierbei?
Es handelt sich hierbei um zwei Hallen auf dem Gelände der Technischen Dienste.

Wie weit ist das Bauprojekt fortgeschritten? Das Bauprojekt ist beendet.

Wie wurde es finanziert? Diese Frage ist momentan noch Gegenstand verwaltungsinterner Recherchen.

Wurde eine Baugenehmigung eingeholt? Nein.

Wenn nein, warum nicht? Diese Frage ist momentan noch Gegenstand verwaltungsinterner Recherchen.

Wann kann mit einem Bezug des Gebäudes gerechnet werden? Die Gebäude sind fertiggestellt.

Wird die Anfrage Gegenstand einer Beratung im Gemeinderat sein? Ja.

Wenn ja, in welcher Sitzung des Gemeinderats soll die Angelegenheit behandelt werden?

Die Angelegenheit wird in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates, voraussichtlich noch im September 2026, beraten werden.

Wird die Angelegenheit in einem Ausschuss des Gemeinderats vorbehandelt? Dies ist nicht geplant.

Wenn ja, in welchem Ausschuss und in welcher Sitzung? Dies ist nicht vorgesehen.

Sehr geehrter Herr Professor Burkhardt, sehr geehrter Herr Semmler, zum aktuellen Zeitpunkt können noch nicht alle Ihre Fragen beantwortet werden. Im Rahmen der zeitnahen Erarbeitung der Sitzungsvorlage für den Gemeinderat wird die verwaltungsinterne Sachverhaltsermittlung aber abgeschlossen sein.  Mit freundlichen Grüßen  Butsch"

Einordnung unserer Redaktion:

Von einer „Retourkutsche“ kann man sprechen, weil in den letzten Jahren einige berühmte, einflussreiche, mächtige oder vermögende Personen der Stadt durch Missachtung der Bauvorschriften und der Baugesetze und auch durch grobe und verbotene Eigenmacht aufgefallen sind. Einige haben durch die Errichtung von ungenehmigten Bauwerken, Anlagen, Garagen, Gartenhäuschen, Swimmingpools und anderen Eigenmächtigkeiten ihrem „Ich-Egoismus“ und ihrem puren Eigensinn Vorrang vor dem geltenden Baurecht gewährt und ihren Willen einfach dreist, unverschämt, unerlaubt und keck in verbotener Eigenmacht durchgesetzt. In einigen Fällen musste das Bauverwaltungsamt der Stadt einschreiten und dem Gesetz (und der Gleichbehandlung durch das Gesetz) Geltung verschaffen. Der Leiter des Bauverwaltungsamtes der Stadt, Jochen Amma, musste in diesen Fällen Abbruchverfügungen und Rückbauverfügungen erlassen oder Nachgenehmigungen und Bußgelder verlangen. In Erfüllung seiner Amtspflichten hat er sich damit aber bei einigen Mächtigen unbeliebt gemacht und bei ihnen sogenannte „Arschkarten“ gezogen. Dabei müssten die Stadtoberen eigentlich stolz darauf sein, dass sie in Amma einen vorbildlichen, fachkundigen, pflichtbewussten und unbestechlichen Amtsleiter haben.  Natürlich fragen sich jetzt auch einige, ob Reiths Anfrage auch eine "Retourkutsche" für sein Gartenhäuschen ist.

Beschissene Lage:

Für Armin Börnert, den Leiter des Bauhofes, ergibt sich mit seinen zwei neuen Abstellhallen eine „beschissene Lage“. Der extrem sachkundige, langjährige, engagierte, begabte und verdiente Gärtnermeister der Stadt hat wohl seine großen Sorgen im Kopf gehabt, die sich für jeden Gartenbetrieb und jeden Bauhof unweigerlich ergeben, wenn sie die kostspieligen Maschinen ihrer Betriebe unterstellen sollen, damit sie nicht verrosten und unbrauchbar werden. Vermutlich hat er sich in seiner Not mit Dirk Monien, Amtsleiter Tiefbau und Leiter der Eigenbetriebe, zur unkonventionellen „Eigenhilfe“ entschlossen. Jetzt wird ihm wegen seinem selbst abgeholfenen Notstand vermutlich seine „verbotene Eigenmacht“ vorgeworfen und er muss auf Gnade und auf mildernde Umstände hoffen, weil er nicht sich, sondern der Stadt dienen wollte. Für den pflichtbewussten, peniblen und korrekten Amtsleiter der Bauverwaltung, Jochen Amma, entsteht dabei „städtisches Konfliktpotenzial“. Er wird vermutlich auf die Einholung einer nachträglichen Genehmigung, einer Prüfung der Genehmigungsfähigkeit und einer Geldbuße bestehen und Richter in eigener Stadtsache spielen müssen. Nach dem alten römischen Rechtsgrundsatz „Nemo iudex in sua causa“ oder auch „Nemo iudex in causa sua“ darf niemand Richter in eigener Sache sein. Amma ist folglich nicht zu beneiden. In der Metapher kann man diesen Vorfall auch als einen Lackmustest, eine Nagelprobe, einen ultimativen Prüfstein für die Rechtschaffenheit der öffentlichen Verwaltung der Stadt Donaueschingen sehen.

Niko Reith erwingt mit seiner Anfrage ein „Colloquium“

Niko Reith will ein „Colloquium“ (ein Sach- und Fachgespräch über alle Werte und Zusammenhänge) mit dem Oberbürgermeister und dem Gemeinderat zu diesem Sachverhalt. Dabei dürfte die Frage über die versteckten Finanzmittel der Stadt und deren korrekte Verwendung eine zentrale Rolle spielen und es dürfte die Frage aufgeworfen werden, ob auch in anderen Bereichen, zum Beispiel bei der Verschiebung von Kosten auf die Eigenbetriebe und auf die Wasserwerke, „getrickst“ wurde. Denn: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht“, schrieb schon der griechische Dichter Äsop in seinen Fabeln und Gleichnissen.

  (Regionalia:Deutsche Zeitung:Donaueschingen, Artikel-Nr. 20140 ISSN 2698-6949)

Angelegt am 10.09.2026 08:16.

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Verbotene Eigenmacht der Stadt Donaueschingen: Das Corpus Delicti auf dem Bauhof! (Bild: Regionalia)  
   
 

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