Donaueschinger Kulturdenkmal
„St. Elisabethenhaus“
Das den alten Donaueschingern noch als „St. Elisabethenhaus“ bekannte Gebäude ist ein herausragendes, altes Kulturdenkmal aus dem Jahr 1885. Prinzessin Elisabeth zu Fürstenberg ließ das Haus erbauen und schenkte es schon 1885 der Stadt Donaueschingen. Es sollte ein Ort für Kinder und für soziale Aufgaben werden. An der historischen Gebäudefront befindet sich eine kleine „Ädikula“, also ein kleines Tempelchen, das in einer Nische die „Heilige Elisabeth“ zeigt.
Das Gebäude wechselte nach unseren Informationen den Besitzer. Die Stadt Donaueschingen soll das geschenkte Kulturdenkmal verkauft haben. Das Gebäude soll aber mit dem Diakonischen Werk, einer Tagesstätte und anderen Personen weiterhin zahlungssichere Mieter haben.
Die Presse hat nach dem Grundgesetz und nach dem Landespressegesetz einen Informationsauftrag. Deswegen wollten wir in unserer investigativen Recherche die Umstände des Besitzerwechsels des Kulturdenkmals, von der Stadt auf eine Privatperson, lückenlos erforschen. Es interessiert, warum das von der Fürstenberg-Prinzessin einst der Stadt Donaueschingen geschenkte Kulturdenkmal ausgerechnet an eine Privatperson verkauft wurde und wie dieser Verkauf bezahlt und finanziert wurde.
Wie in dem berühmten Karnevalslied, das 1949 von dem Kölner Musiker Jupp Schmitz geschrieben wurde, stellt sich die Frage:
„Wer soll das bezahlen, wer hat das bestellt?
Wer hat so viel Pinke-Pinke, wer hat so viel Geld?“
Zur Aufklärung dieses Sachverhalts und um weitere Fragen zu stellen, haben unser Chefredakteur und der Präsident des Zeitungsvereins mehrfach um Gespräche gebeten. Wir sind dabei aber beim Oberbürgermeister der Stadt auf hochmütige Gesprächsverweigerung und auf vermeintlich taube Ohren gestoßen. Um unserer journalistischen Sorgfaltspflicht zu erfüllen, wollten wir natürlich erfragen, wie der Kauf dieses berühmten Donaueschinger Denkmals finanziert wurde, zu welchem Preis es verkauft wurde, welche Bank ggf. den Kauf zu welchen Konditionen finanziert hat und vieles mehr. Ebenfalls ist von Interesse, in welcher Höhe Steuerermäßigungen durch Denkmalabschreibungen in Anspruch genommen wurden und warum die Stadt, wenn sich die Immobilie für eine finanzierende Bank rechnet, diese geschenkte Immobilie nicht weiterhin selbst in ihrem Eigentum behalten hat. Für diese Recherche bitten wir um weitere sachdienliche Hinweise. Es entspricht unseren langjährigen Erfahrungen, dass wir oft dann bei unseren Recherchen auf Auskunftsverweigerungen und Gesprächsverweigerungen stoßen, wenn die Betroffenen etwas verbergen wollen oder ein schlechtes Gewissen haben. Dann folgen sie in der Regel dem schlauen Anwaltsrat: „Machen Sie keine Aussagen.“ Für hartnäckige Journalisten, welche ihre Arbeit mit Sorgfalt erledigen, ist das immer das Signal, dass dort, wo etwas verborgen werden soll, oft auch etwas Interessantes zu finden ist.
Damit es in der Schulstrasse nicht dreizehn schlägt bitten wir um sachdienliche Hinweise an: umfragen et regionalia.de