Regionalia
Umkirch
Dienstag, 19. März 2024
ISSN 2698-6949
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Schildbürger-Hasenwinkel-Streiche?

Schildbürger-Hasenwinkel-Streiche? (Bild: Regionalia)

Einen Schildbürgerstreich könnte es geben um die Verkehrs-Regelung in der Waltershofer Straße. Und das ausgerechnet wegen der Instandsetzung der Mauer um Umkirchs ehrwürdige römisch-katholische Kirche Mariä Himmelfahrt. Ein im Hasenwinkel wohnender Polizist will die zwischen der Gemeinde Umkirch und dem Landratsamt gefundene (und inzwischen praktiziere) Übergangslösung nicht in den Himmel heben sondern zur Hölle fahren lassen. Zur Hölle könnte der Rückstau auf der Hauptstraße und der Waltershofer Straße in den nächsten Wochen und Monaten für die Anlieger werden. 

 

Ja-Nein? Wackel-Meier oder Mut-Meier: Wackelige Verkehrsentscheidungen des Landratsamtes auf Kosten der Umkircher Steuerzahler?

Ein Schildbürgerstreich im Verkehr der Gemeinde Umkirch? Ein Umkircher Polizist machte Druck. Er wohnt im Hasenwinkel und fühlt sich durch den Verkehr belästigt, der wegen der Umleitung in der Waltershofer Straße nun durch den öffentlichen Gemeindeweg Hasenwinkel fließt. Der Polizist soll bei den Behörden vorstellig geworden sein und hat Unterschriften der Anwohner eingesammelt, um seinem Ansinnen Nachdruck zu verleihen, den Hasenwinkel, als Durchgang zur Waltershofer Straße, gesperrt zu halten.

Bevor die Umleitung eingerichtet wurde, fand ein Ortstermin statt, an dem neben Berthold Meier, dem Sachbearbeiter des Landratsamtes, auch der Hauptamtsleiter der Gemeinde Umkirch, Markus Wieland, Umkirchs Bauexperte Jochen Roser sowie ein Mitarbeiter der Polizeidirektion teilgenommen haben soll. Gemeinsam, so erklärte Hauptamtsleiter Marcus Wieland auf Nachfrage unserer Zeitung, habe man Einvernehmen darüber hergestellt, dass die Umleitung des Massenverkehrs über Gottenheim erfolgen solle und für den Anliegerverkehr der Hasenwinkel geöffnet werde. Und so wurde es dann auch gemacht und praktiziert, bis jetzt der besagte Polizist auf die „Barrikaden“ ging. Will man  von diesem Einvernehmen nun nichts mehr wissen?

Meinungswechsel bei der Verkehrspolizei? Die Polizeidirektion soll  eine (vom damaligen Einvernehmen abweichende) geänderte schriftliche Stellungnahme abgegeben. Jetzt tritt die Polizeidirektion plötzlich gegen die Öffnung des Hasenwinkels ein und fordert für die Waltershofer Straße eine vorläufige Ampel. Diese würde die Gemeinde Umkirch, und damit die Steuerzahler, viel Geld kosten.  Und die Ampel-Verkäufer oder Aufsteller (wegen dem lukrativen Zusatzgeschäft) erfreuen. Jetzt wundern sich die Umkircher über das „Wackeln“ von Berthold Meier und das „Strammstehen“ vor der Kehrtwendung der Verkehrspolizei. Weil sich alle wundern, soll Michael Wunderlich, der Fachbereichsleiter Verkehrslenkung beim Landratsamt, und sein Chef Albrecht Simon, Dezernatsleiter Öffentliche Ordnung und Verkehr, helfen, einen Schildbürgerstreich im Landratsamt zu vermeiden. Und die freien Bürger dürfen sich fragen, ob der besagte Umkircher Polizist bei der Fachabteilung des Polizeidirektion Einfluss genommen hat und ob Simon, Wunderlich und Maier nun umfallen und vor der geänderten Polizeimeinung stramm stehen, oder Wort halten und zu der mit der Gemeinde gefundenen Lösung (Öffnung des Hasenwinkels für die Anlieger) stehen. Denn die Verordnung einer Ampel würde die Umkircher Gemeindekasse (und damit letztlich die schon genug Steuern und Gebühren zahlenden Bürger) nicht nur teuer zu stehen kommen. Eine Ampel würde, so befürchtet auch die Gemeindeverwaltung, zu Verkehrsbehinderungen, Rückstaus und langen Wartezeiten der Bewohner in den Mühlenmatten führen. Davon wären dann sehr viele Bürger, nicht nur die Bewohner des Hasenwinkels, betroffen. Da die Bauarbeiten am Anfang Waltershofer Straße (direkt hinter der Kreuzung zur Hauptstraße) ausgeführt werden, müssten die Ampeln zweimal auf der Hauptstraße aufgestellt werden. Ein Rückstau des Verkehrs wäre die unausweichliche Folge. Würde die Ampel erst in der Waltershofer Straße aufgestellt, könnten die Fahrer von der Hauptstraße nicht (um die Ecke) auf die Apel sehen. Auch das würde zu Unsicherheiten und Verkehrsstaus führen. Und das alles, nur weil wenige Anwohner des Hasenwinkels es nicht hinnehmen wollen, dass die Anlieger, Umkircher Mitbürger wohlgemerkt, während der Umbauarbeiten „ihren“ Hasenwinkel als Notweg benutzen.

Gemeinsinn geht vor Eigensinn?

Oder anders gefragt: Müssen die Bewohner des Hasenwinkels so viel Gemeinsinn aufbringen, um den Bewohnern des Wohngebiets Mühlenmatten und der Waltershofer Straße aus der Not zu helfen? Leider beobachtet man heute oft nur eine gnadenlose Verfolgung der eigenen Interessen. Viele Bewohner an den Umkircher Durchgangsstraßen können sich wegen dem Verkehrslärm seit Jahrzehnten nicht bei offenem Fenster unterhalten oder mit Bekannten telefonieren. Der Freiburger Stadtteil Waltershofen wächst und wächst und die viele Umkircher müssen immer mehr Verkehr auf der Kreisstraße aus Waltershofen ertragen. Doch sie wissen auch, dass eine Kreisstraße den Verkehr auf sich nehmen muss, der in der Freiheit des Verkehrs entsteht. Nun wundert man sich, wenn die Bewohner des Hasenwinkels den betroffenen Anliegern während der Umbauarbeiten keine Linderung ihrer Wegenot gewähren wollen, während sie seit vielen Jahren im Winkel einen verkehrsberuhigten Oase wohnen dürfen.

Der Sachverhalt:

Die Gemeinde Umkirch saniert mit der römisch-katholischen Kirchengemeinde die Mauer um den Pfarrgarten, die Kirche und den Friedhof entlang der Waltershofer Straße. So etwas geschieht ungefähr alle 100 Jahre. Für das Gemeinwohl müssen die Umkircher dafür gewisse Beschränkungen hinnehmen und die Bewohner des Hasenwinkels müssen mithelfen, diese Behinderungen zu mildern. Um die Bauarbeiten ausführen zu können, muss die Gemeinde eine Spur der Waltershofer Straße sperren und hat im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden für die verbleibende Spur eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet. Der Massenverkehr von Umkirch in Richtung Waltershofen-Merdingen wird über Gottenheim umgeleitet. Um den Bewohnern des Wohngebietes Mühlenmatten und Waltershofer Straße, sowie anderen betroffenen Bürgern,  einen Notweg zu zu öffnen, ohne dass diese über Gottenheim und Waltershofen zur Versorgung ihrer Bedürfnisse ( Arbeitsplatz, Arzt, Apotheker, Bäcker, Metzger, Rathaus, Friedhof, Kleintierzuchtanlage, Kleingärten) fahren müssen, wurde diesen betroffenen Anliegern des Hasenwinkel geöffnet. Denn wenn die Waltershofener Straße und der Hasenwinkel geschlossen würde, wäre Umkirch unweigerlich geteilt, fast wie früher Ost- und West-Berlin.

Berliner Mauern in Umkirch: Straßen-Privileg für wenige & Straßen-Lärm für viele Bürger


Unter einem „Privilegium“ versteht man ein Ausnahmegesetz oder ein Vorrecht, das es in einer Demokratie eigentlich nicht geben sollte. In Umkirch gibt es im Straßenverkehr leider noch immer solche Privilegien. Während viele Menschen lärmende Durchgangsstraßen hinnehmen müssen, sind einige Bewohner mit Stichstraßen und Pollern bevorzugt worden. Zum Beispiel der Hasenwinkel, das Herrengäßle und der Zinken. Mit diesen wollte man früher, als es noch keine Umgehungsstraße gab, vermeiden, dass der Durchgangs-Massenverkehr aus anderen Gemeinden sich Schleichwege über diese Nebenstraßen nimmt. Aus dieser Zeit rührt auch noch die Teilung von Umkirch, wie mit einer „Berliner Mauer“. Das große Wohngebiet Mühlenmatten ist nur über die Waltershofer Straße an das Dorf angeschlossen; ein Ausweichanschluss über den Mundenhofer Weg wurde vermieden. Auch im Herrengässle und im Zinken wollte man früher vermeiden, dass sich der Durchgangsverkehr Schleichwege sucht. Mit der Umgehungsstraße sind diese Regelungen überholt und es ist für die Gleichbehandlung aller Bürger und für den Verkehrsfluss eine vollkommene Wege-Freiheit und eine Öffnung von durchgehenden Gemeindestraßen zu fordern. Im verkehrsüberlasteten Bereich des Guthofes und des Rathauses könnte ein Rückfluss von Verkehr auch über die Beroldinger Straße/Herrengässle zur Hauptstraße erfolgen.

Gemeinnutz vor Eigennutz: Ist eine Öffnung des Hasenwinkels den Bewohnern zumutbar?

Kaum war die Einbahnstraßenregelung auf der Waltershofer Straße eingerichtet und der Hansenwinkel wieder als Notweg für die Bewohner der Mühlenmatten und der Waltershofer Straße geöffnet, soll es Proteste von Anwohnern des Hasenwinkels gegeben haben. Diese haben sich an die Bequemlichkeit und Ruhe ihrer privilegierten Gemeindestraße gewöhnt und wollen die Not der anderen Bürger durch eine Öffnung des Hasenwinkels nicht gelindert sehen. Sie verlangen eine Ampelregelung oder eine Öffnung eines vom Mundenhofer Weges auf die Waltershofer Straße führenden (nicht gepflasterten und geteerten) Feldweges. Dieser offene Schotterweg würde (insbesondere bei Regenwetter) durch den Verkehr stark beschädigt (Schlaglochbildung, Spritzwasser). Im Übrigen liegt im Bereich des Mundenhofer Wegs ein stark frequentierter Schulweg. Dagegen handelt es sich bei der Gemeindestraße Hasenwinkel um eine geteerte öffentliche Straße. Sie hat wegen ihrer Enge eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Solche engen Gässchen gibt es in zahlreichen Dörfern des Kaiserstuhls (z.B. in Gottenheim und Merdingen). Im Rahmen der Wegefreiheit sind sie nicht für privilegierte Anwohner gesperrt worden, sondern dem freien öffentlichen Verkehr gewidmet. Diese Wegefreiheit ist auch für den Hasenwinkel und alle anderen gesperrten öffentlichen Wege und Straßen zu gewähren. Selbst auf der Autobahn erlaubt die Verkehrspolizei bei Baustellen oft die Einrichtung von zwei provisorischen Fahrstreifen auf eine Fahrbahn und es geht dabei (bei Geschwindikeiten von  60/70 kmh) oft noch enger zu als im Hasenwinkel.

Fragen zum Hasenwinkel - Rechtfertigung für Poller entfallen

An das Landratsamt ist die Frage zu richtigen, ob der Poller (also eine Sperre des freien Verkehrs auf einem öffentlichen Weg) im Hasenwinkel überhaupt (und wann) verkehrsrechtlich genehmigt wurde. Weiter ist die Frage zu stellen, falls er überhaupt genehmigt wurde, ob die damaligen Gründe, die für die Genehmigung angeführt wurden, durch die Öffnung der Umgehungsstraße nicht entfallen sind. Auf jeden Fall, so scheint es, hat der Poller keine Berechtigung mehr und ist zu entfernen, wenn nicht die Bewohner des Hasenwinkels gegenüber anderen Straßen-Anliegern bevorzugt werden sollen. Eine „Lex Hasenwinkel“ oder eine „Lex Polizeianwohner“ ist abzulehnen.

Vertritt ein Polizist als Bewohner des Hasenwinkels seine Interessen dienstlich oder privat?

Unter Hinweis auf das geltende Presserecht bat der Herausgeber unserer Zeitung das Landratsamt und die Polizeidirektion Freiburg um folgende Auskunft:

Ist es zutreffend, dass ein Polizist, der Bewohner des Hasenwinkels ist, beim Landratsamt oder der Gemeinde Umkirch in Polizeiuniform vorstellig geworden ist, um einen Rücknahme des Notdurchgangs während der Bauarbeiten, und die erneute Einsetzung eines Pollers, zu verlangen?

Ist es zutreffend, dass zuvor die Verkehrsabteilung des Landratsamtes und die Polizeidirektion Freiburg keine Bedenken erhoben haben?

Ist es zutreffend, dass durch die Polizeidirektion erst nach Intervention dieses Polizisten ein „Umdenken“ eingesetzt hat und die Polizeidirektion jetzt plötzlich Verkehrsbedenken gegen die Öffnung des Hasenwinkels erhebt, obwohl es an zahlreichen anderen Gemeinden ähnlich enge Gassen gibt, die ohne solche Bedenken geöffnet sind?

Bitte unterrichten Sie uns über die Entscheidungen und die Entscheidungsgründe des Landratsamtes. Bitte teilen Sie uns mit, durch wen und wann der Versuch unternommen wurde, auf die Entscheidung des Landratsamtes und der Gemeinde Einfluss zu nehmen.

Eine Antwort steht noch aus.

Albrecht Simon, der Dezernatsleiter „Öffentliche Ordnung und Verkehr“, teilte uns lediglich mit: „Vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie den gestern telefonisch mitgeteilten Sachverhalt noch einmal ausführlich schildern. Wie ich Ihnen gestern bereits erläutert habe, wird die Angelegenheit derzeit vom zuständigen Fachbereich Verkehrslenkung geprüft. Danach erhalten Sie von dort weitere Nachricht“. Ob das Landratsamt zu der einvernemlich getroffene  Regelung mit der Gemeinde (Öffung des Hasenwinkels) steht, oder nach der Polizeivorstellung eine neue, ander Entscheidung verkündte, muss man jetzt abwarten.

Schildbürger-Streiche

Schildbürgerstreiche gabe es nicht nur vor 1597, als der Schwankroman „Das Lalebuch. Wunderseltsame, abenteuerliche, unerhörte und bisher unbeschriebene Geschichten und Taten der Lalen zu Laleburg“ erschien, das 1598 in zweiter Auflage unter dem Titel „Die Schiltbürger“ aufgelegt wurde. Heute werden mit Schildbürgerstreichen Entscheidungen, Taten und Handlungen beschrieben, bei denen Zweifel an der ausgewogenen Anwendung des Verstandes und des Rechts aufkommen.

  (Umkircher Nachrichten, Artikel-Nr. 6250 ISSN 2698-6949)

Angelegt am 27.03.2012 12:06.

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