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Freitag, 16. Oktober 2026
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Verwaltungsgericht Freiburg bestätigt Anspruch der Presse: Stadt Donaueschingen zur Auskunftserteilung verurteilt!

Verwaltungsgericht Freiburg bestätigt Anspruch der Presse: Stadt Donaueschingen zur Auskunftserteilung verurteilt! (Bild: Regionalia)

Erfolg für den Auskunftsanspruch der Presse beim Verwaltungsgericht Freiburg für unsere Zeitungsredaktion und für die Rechtsanwälte Dr. Christoph Partsch & Partner aus Berlin. Nur die Hartnäckigen finden versteckte Wahrheiten! Aufgeber gewinnen nie und Finder geben ihre Suche nie auf; sie lassen sich nicht mit selektiven und ausweichenden Auskünften von eiskalten Pressesprechern abfertigen.

Diesen Leitspruch haben auch unsere Teams für investigative Recherchen bei der Aufklärung von fragwürdigen „Friedhofsgeschäften“ deutscher Städte und Gemeinden angewandt. Diese Hartnäckigkeit hatte jetzt Erfolg und findet die Würdigung. Mit Beschluss vom 12. Oktober 2026 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg im Wege der einstweiligen Anordnung die Stadt Donaueschingen, vertreten durch ihren Oberbürgermeister, verpflichtet, die verweigerte Presseauskunft zu erteilen. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat damit erneut den starken Auskunftsanspruch der Presse bestätigt und dabei Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs BW berücksichtigt. 

Es ging in der Sache darum, welche der rund 10.747 deutschen Städte und Gemeinden für Friedhofsberatungen und neue Friedhofskonzepte Unsummen (teilweise bis 600.000 Euro) ausgegeben haben und ihren kommunalen „Ausgaben-Fauxpax“ am liebsten beschämt verschweigen wollen. In vielen Fällen verfolgten die Kommunen das Ziel, ihre Friedhofsgebühren gewaltig zu erhöhen. Dafür bedienten sie sich sogenannter neuer „Friedhofsgebührenkalkulationen“, die sie gegen hohe Honorare bei Fremdfirmen in Auftrag gaben, um damit ihre Gemeinderäte zu überzeugen. Weil die deutschen Städte und Gemeinden durchgängig über ihre desolate Finanzlage jammern, ging es um die Frage, ob sich die Kommunen mit teuren Friedhofskonzepten von Friedhofsberatern unangemessen "über den Tisch ziehen ließen"  und ob diese verursachten Kosten bei den Hinterbliebenen von Verstorbenen wieder eingetrieben werden sollten. Auch die Stadt Donaueschingen hatte vor der brutalen Erhöhung ihrer Friedhofsgebühren für teures Geld eine Friedhofsgebührenkalkulation und eine Friedhofsberatung bestellt. Unsere Reaktion wollte den oder die Namen der städtischen Besteller (der Kostenverursacher auf Stadtkosten) erfragen, doch die Presseabteilung der Stadt und OB Erik Pauly verweigerten diese Auskunft. Nachdem mehrere Anfragen erfolglos blieben, reichten unsere Berliner Anwälte Dr. Christoph Partsch & Partner beim Verwaltungsgericht Freiburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Erteilung der verweigerten Auskunft gegen die Stadt Donaueschingen (nach § 123 der Verwaltungsgerichtsordnung) ein. Dr. Partsch gilt bundesweit als berühmter und ebenso hartnäckiger Vorkämpfer für die Durchsetzung des Auskunftsanspruchs der Presse. Berühmt wurde er durch seinen Erfolg in der sogenannten „Montblanc-Affäre“, nachdem bekannt geworden war, dass sich 115 Bundestagsabgeordnete im Jahr 2009 Luxusschreibgeräte von Montblanc für 68.000 Euro auf Staatskosten gekauft hatten. Dr. Partsch erreichte, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 11. Oktober 2016 den damaligen Präsidenten des Deutschen Bundestages verpflichtete, die zunächst verweigerte Liste von betroffenen Abgeordneten herauszugeben. Auch die Stadt Donaueschingen hat inzwischen die Anordnung des Verwaltungsgerichts befolgt und die erbetene Presseauskunft erteilt. Durch die erteilte Auskunft hat sich jetzt zweifelsfrei ergeben, dass der hinterfragte Auftrag der Stadtverwaltung nicht durch Jochen Amma, sondern durch einen anderen Mitarbeiter seiner Friedhofsverwaltung erteilt wurde.

Ankerkennung und Danksagung

Ich danke Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Partsch und Herrn Rechtsanwalt Hermann von Engelbrechten-Illow für ihren professionellen juristischen Beistand. Ebenfalls danke ich den Experten für das Urheber- und Medienrecht der Presse, Rechtsanwalt Professor Dr. Rodger Mann (Hamburg) und Martin W. Huff (Singen) für die Verteidigung der spektakulären Veröffentlichung unserer Zeitung. Unserem investigativen Team und unserem Chefredakteur Werner Semmler danke ich für die uneigennützige,  hartnäckige und aufwendige Recherchenarbeit bei rund 10.747 Städten und Gemeinden im ganzen Bundesgebiet. Unsere freien Journalisten sind im Ehrenamt selbstlos tätig und beziehen kein Honorar und keinen Lohn. Es ging ihnen darum, die Städte und Gemeinden davor zu bewahren, zu hohe Kosten für Friedhofsberatungen und Friedhofskonzepte zu verursachen, die danach von den Hinterbliebenen der Verstorbenen wieder eingetrieben werden müssen. Herr Dr. Partsch schlug mir vor, Herrn Semmler den „Preis für Journalisten mit langem Atem“ vorzuschlagen. Weil wir keine Preise vergeben und keine Löhne und Gehälter zahlen, spreche ich dem Team um Werner Semmler hiermit für die gemeinnützige Aufklärungsarbeit und die Bildungsinformation meine höchste Anerkennung aus.

Dr. Andreas Schmidt
Präsident Neuer Zeitungsverein

Es ging um diesen Zeitungsartikel:

https://www.regionalia.de/millionengeschaefte-mit-neuen-friedhofs-konzepten-werden-kommunen-vom-selbst-ernannten-freiburger-friedhofsexperten-weiher-abkassiert_A19528

  (Regionalia Deutschland, Artikel-Nr. 20389 ISSN 2698-6949)

Angelegt am 15.10.2026 12:41.

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Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 12.10.2026 zum Aufkunftsanspruch der Presse (PDF-Dokument: Regionalia)  
   
 

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