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Montag, 4. Mai 2026
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Leistungs-Minderung mit Takt-Änderung: Gemeinderat will Kappung beim Donaueschinger Busverkehr.

Leistungs-Minderung mit Takt-Änderung: Gemeinderat will Kappung beim Donaueschinger Busverkehr. (Bild: Regionalia)

Nicht nur im Land, sondern auch in Donaueschingen, sind viele Bürger mit der überbordenden Bürokratie unzufrieden oder gar frustriert. Es besteht bei vielen Bürgern der Verdacht, die Kosten der Verwaltungsbürokratie und die Zinsen und die Rückzahlungsverpflichtungen auf die gemachten Schulden würden den Bürgerinnen und Bürgern die Zukunft wegfressen. Das entnehmen wir aus Zuschriften an unsere Zeitung. Denn die Kommunen haben überwiegend gute Steuer- und Gebühreneinnahmen, aber sie geben zu viel aus, auch für teuere Beratungen, Gutachter und Fremdleistungen.

Weil die Amts- und Mandatsträger diese Unzufriedenheit im Volk offensichtlich spüren und die Kassen leer sind, bemühen sie sich allmählich um Einsparungen. Doch, statt bei den Kosten der Verwaltungsbürokratie zu sparen, wird zunächst bei den Ausgaben für die Bürgerleistungen gespart. Und so beschloss der Gemeinderat der Stadt Donaueschingen eine neue Ausschreibung für die Betreibung ihrer Stadtbusse. Dabei sollen die Buslinien DS1 und DS2 statt halbstündlich nur noch im Stundentakt verkehren. Dadurch werden Einsparungen erwartet. 

Stadtbuskosten

Nach der Verwaltungsrechnung geht die Stadt Donaueschingen für den Stadtbus derzeit von Kosten in Höhe von jährlich 742.733,98 Euro aus. Diesen Ausgaben stehen Einnahmen auf Fahrgeld und Zuschüssen in Höhe von 228.089,66 € entgegen. Die Stadtverwaltung geht von einem jährlichen Verlust von voraussichtlich ca. 515.000 Euro aus. Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll für Einsparungen die Taktung der Linien DS1 und DS2 von halbstündlich auf stündlich verändert werden. Ihr Fraktionssprecher Michael Blaurock sagte in der Sitzung: „Wir haben uns ein Sparziel vorgenommen und brauchen jetzt auch Lösungen für Einsparungen.“ Er beanstandete die gelieferten oder fehlenden Zahlen der bezahlten Gutachter IBV Hüsler AG, hielt sie für spekulativ und ging darüber in einen Disput mit dem OB. GUB-Stadtrat Ceylan brachte in die Diskussion ein, es sei viel gesünder für die Kinder, diese kurzen Wege zur Schule laufen zu lassen. Heftig wurde darüber diskutiert, ob und wie eine optionale Ausschreibung der Vergabe der Busbeförderungen mit den Stadtbuslinien erfolgen kann und ob später noch Änderungswünsche des Gemeinderates machbar sind.

Teure Gutachter, Rechtsanwälte und Berater?

Zur Klärung dieser Frage ließ der Oberbürgermeister extra den Rechtsanwalt und Honorarprofessor Dr. Holger Zuck aus Stuttgart anreisen, der seine Bemerkungen knapp und selbstsicher „ex cathedra“ vortrug. „Sie bezahlen und Sie bestimmen“ – so lautete sein Recht-Diktat. Sein Rat war vermutlich nicht billig und umsonst, sondern teuer und er wird auch nicht vom OB sondern von der Stadtkasse bezahlt. Mancher Zuhörer mag sich dieses gefragt haben: Warum kann diese sehr einfache Rechtsfrage (aus Spargründen) nicht der Jurist Erik Pauly selbst beantworten, der doch früher selbst Rechtsanwalt in Freiburg war? Und warum gibt es eigentlich so viele hoch bezahlte Juristen in den Behörden, wenn diese auch noch ständig zusätzlich teurere Juristen auf Honorarbasis engagieren? Die Mehrheit im Gemeinderat glaubte jedenfalls hinsichtlich der künftigen Busleistungen für die Bürger an ihre gemeinderätliche „Sparpflicht“ und stimmte für eine Ausschreibung mit Optionen. Damit wären, wenn an anderen Stellen Einsparmöglichkeiten generiert werden, auch Taktänderungen und Ergänzungen im Busverkehr noch möglich.

  (Regionalia:Deutsche Zeitung:Donaueschingen, Artikel-Nr. 18968 ISSN 2698-6949)

Angelegt am 03.05.2026 13:00.

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2 Kommentar(e)

04.05.2026 13:54:01 Zuletzt geändert am 04.05.2026 13:55:02 von Anonym   #2

Anonym ( - )
   
Registriert seit:
Beiträge: -
Hallo,
genau das ist das Problem
Teure Aufträge von der Verwaltung an andere vergeben die man selber lösen muss und kann
Das alles führt zum Bankrott der Städte und Gemeinden.

04.05.2026 10:08:51   #1

Anonym ( - )
   
Registriert seit:
Beiträge: -
Unserer Zeitung ging diese Leserzuschrift zu:

Unter dem jetzigen Oberbürgermeister hat die Stadt Donaueschingen die höchsten Verwaltungskosten und die höchsten Wassergebühen aller Zeiten. Welche Hürden gibt es für ein Bürgerbegehren nach § 21 der Gemeindeordnung mit dem Ziel, die Verwaltungskosten um 10 % abzubaunen, um den Bürgern weitere Gebührenerhöhungen zu erpsaren. Können Sie darüber einmal in einem Artikel aufklären?

 


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