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Umkirch
Montag, 6. Mai 2024
ISSN 2698-6949
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Maulkörbe für Bürger? - Der Zwischenruf als Ärgernis oder Erfrischung in der streitbaren Demokratie?

Vor der Wahl sprechen sie anders als nach der Wahl? Vor der Wahl fordern sie die Bürger auf, sich zu äußern und versprechen, auf sie zu hören. Nach der Wahl wollen sie ihnen am liebsten Maulkörbe umhängen und hinter verschlossenen Türen tagen? Doch es gibt in der Verfassung und auch in der Gemeindeordnung keine Maulkorb-Vorschrift, die Zwischenrufe der Bürger in Versammlungen (auch in öffentlichen Gemeinderatssitzungen) ausdrücklich verbietet. Und was nicht ausdrücklich verboten ist, ist im Zweifel im freien Bürger-Staat erlaubt. Nur wenn die Zwischenrufe den Verlauf der Sitzung empfindlich stören würden, könnte der Versammlungsleiter, Sitzungspräsident, Bürgermeister mit seinem Polizeirecht eingreifen. Das wäre der Fall, wenn Bürger mit Zwischenrufen Beleidigungen oder Verleumdungen aussprächen . Oder wenn lautstarke Gruppen in Erscheinung träten, deren erkennbares Ziel es wäre , die Sitzung mit Sprech-Chören zu sprengen oder zu stören. Oder wenn ein Bürger immer die gleichen, sich wiederholenden und langen Zwischenrufe machen würde. Dagegen muss ein sachlicher Zwischenruf hingenommen werden. Die Verfassung kennt bei öffentlichen Veranstaltungen keinen Maulkorb oder ein Heftpflaster für den freien Meinungs-Mund der Bürger. Das gab es nur bei den Nazis und der Stasi. Wer dort ein falsches Wort sagte, wurde abtransportiert. Deutschland hat schon Erfahrung mit zwei brutalen Diktaturen und muss eine Dritte verhindern. Bei uns kann die Bundeskanzlerin auftreten und keinem einzigen Bürger kann während der öffentlichen Veranstaltung das Mund zugeklebt werden. Jeder könnte während der Rede der Bundeskanzlerin, im Deutschen Bundestag und in der Öffentlichkeit, einen Zwischenruf machen. Denn ist gilt: Die Freiheit der Rede. Keiner muss seine Sätze genehmigen lassen, bevor er sie aus seinem Mund heraus spricht. Und wenn einer unwahre, beleidigenden oder verleumdende Sätze spräche, stünde dafür das passende Strafgesetz zur Verfügung. In den Gemeinden kann der Gemeinderat eine Geschäftsordnung beschließen, in der er regelt, in welcher Form er die Bürger in den öffentlichen Gemeinderatssitzungen beteiligt. Denn nach dem Gesetz kann er die Bürger jederzeit in der Sitzung anhören, besonders betroffene oder sachkundige Bürger. Der Zwischenruf, solange er die Sitzung nicht empfindlich stört, ist davon unberührt und in keinem Gesetz ausdrücklich verboten. Ganz im Gegenteil: er dient, nach überwiegender Meinung vieler Parlamentarier, der Lebendigkeit von öffentlichen Sitzungen in einer streitbaren Demokratie. Zwischenrufe bestehen meist nur in wenigen Worten oder einem einzigen Satz. Es sind keine langen Monologe.

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