Regionalia
Umkirch
Freitag, 19. April 2024
ISSN 2698-6949
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Pacta sunt servanda: Landratsamt hält Wort bei Hasenwinkel-Öffnung!

Pacta sunt servanda – Verträge und Zusagen sind einzuhalten: Das ist das Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht. Wie unsere Zeitung erfuhr, achtet auch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald diesen Grundsatz des Rechts und hält sein Wort. Es bleibt bei der mit der Gemeinde Umkirch vereinbarten, und bereits seit einer Woche praktizierten Regelung, während den Bauarbeiten entlang der Waltershofer Straße den Anliegern die Gemeindestraße Hasenwinkel zu öffnen. Damit ist, in Zeiten der schweren Finanzkrise und der hochgradigen Verschuldung der staatlichen Institutionen, Geld für eine teure Ampelanlage und eine nochmalige Änderung der Verkehrsleitung gespart worden. Die in Aussicht genommene Ampelregelung ist vom Tisch.

Um den Bewohnern des Wohngebietes Mühlenmatten und der Waltershofer Straße (sowie anderen betroffenen Bürgern) einen Notweg zu zu öffnen, ohne dass diese über Gottenheim und Waltershofen zur Versorgung ihrer Bedürfnisse ( Arbeitsplatz, Arzt, Apotheker, Bäcker, Metzger, Rathaus, Friedhof, Kleintierzuchtanlage, Kleingärten) fahren müssen, wurde die Gemeindestraße Hasenwinkel geöffnet. Denn wenn die Waltershofer Straße und der Hasenwinkel geschlossen blieben, wäre Umkirch unweigerlich geteilt, fast wie früher Ost- und West-Berlin. Ein Relikt aus alten Zeiten, als es die Umgehungsstraße noch nicht gab und täglich eine Verkehrs-Lawine durch Umkirchs Haupstraße rollte.

Zur Entlastung der Bewohner des Hasenwinkels hat das Landratsamt angeordnet, dass die Waltershofer Straße am Wochenende, wenn nicht gebaut wird, von der Gemeinde zu räumen ist, damit ein zweispuriger Notverkehr möglich ist. Weil die Anwohner des Hasenwinkels an Werktagen nun erhöhten Verkehr ertragen müssen, erhalten sie am Wochenende eine Entlastung: Am Wochenende wird der Hasenwinkel gesperrt und den Anliegern die Fahrt durch die Waltershofer Straße gestattet. Die Umleitung über Gottenheim - für Nichtanlieger - bleibt bestehen.

Nun bleibt zu hoffen, dass wirklich auch nur die sich in Not befindlichen Umkircher Anlieger die Gemeindestraße Hasenwinkel beanspruchen, und nicht die nicht berechtigten Fahrzeughalter, die Richtung Waltershofen fahren; sie müssen die amtliche Umleitung über Gottenheim benutzen. Der Verkehrspolizei bleibt es überlassen, durch gelegentliche Kontrollen und Strafzettel, dem Missbrauch des Hasenwinkels vorzubeugen.

Über die Berichtigung zur Beibehaltung oder über die dauerhafte Entfernung des nicht genehmigten Pollers im Hasenwinkel dürfte das letzte Wort (auch nach Beendigung der Baumaßnahme an der Waltershofer Straße) noch nicht gesprochen sein. Wie unserer Zeitung erfuhr, fehlt es für das Setzen eines Pollers und einer manipulativen Sackgassenbestimmung im Hasenwinkels an der verkehrsrechtlichen Genehmigung. Bei Anwendung des grundgesetzlichen Gleichheitsprinzips darf es keine „Lex Hasenwinkel“ und auch keine „Lex Polizeianwohner“ geben. Es ist kaum vorstellbar, dass das Landratsamt bestimmen Anliegern die Absperrung einer Gemeindestraße zur Sackgasse gestatten darf, während andere den Durchgangsverkehr ertragen müssen. Poller auf Wunsch einflussreicher Anlieger darf es auf öffentlichen Gemeindestraßen nicht geben. Die Gerechtigkeit ruft nach Lastenverteilung und Verkehrsverteilung, nicht nach Bevorzugung.
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