Amts-Sorgen mit Bau-Sünden in Donaueschingen: Eigenmacht und Eigensinn von Bauherren machen Amtsleiter Jochen Amma Kummer!
Amts-Sorgen mit Bau-Sünden in Donaueschingen: Eigenmacht und Eigensinn von Bauherren machen Amtsleiter Jochen Amma Kummer! (Bild: Neuer Zeitungsverein)
Bauen ist kein grenzenloses Wunsch-Konzert. Weil aber viele Bauherren sich ihre Wünsche nach ihren egoistischen Vorstellungen „grenzenlos“ erfüllen wollen, gibt es viele „Schwarzbauten“ und Bausünder. Die kommunalen Bauverwaltungsbehörden haben viel Ärger mit eigensinnigen und sturen Bauherren am Hals.
Als „Schwarzbau“ bezeichnet man ein Bauwerk, das illegal errichtet wurde, weil es gegen die Vorgaben des Baurechts verstößt, weil eine Baugenehmigung fehlt oder weil es von der Baugenehmigung abweicht. Das betrifft nicht nur ganze Häuser, sondern auch kleine Anbauten und Eingriffe in den Baugrund. Zwar sollte nach unserer Rechtsordnung Gemeinnutz vor Eigennutz gehen, doch bei der Masse der heutigen „Individualisten“ spricht zwar auch leise das Gewissen, aber der Eigennutz, der Eigensinn, die Ich-Sucht und die Begierde schreien. Deswegen gibt es beim Baurecht viele kleine und große „Schwarzbau-Sünderlein“.
Wer seine egoistischen Begierden nicht zügeln kann, macht einfach frech, was er will, und ignoriert das Baurecht, den Naturschutz, das Landschaftsbild und das Nachbarschaftsrecht. Die Wünsche der „Schwarzbau-Egoisten“ sind teilweise egozentrisch und narzisstisch und haben manchmal einen Hauch von Starrsinn; man könnte ein dickes Buch über die verrückten und frechen Ideen dieser „Eigenvorteils-Optimierer“ schreiben. Es gibt auch viele Schwarzbauten in Donaueschingen.
Jochen Amma, der Leiter des Bauverwaltungsamtes der Stadt Donaueschingen, muss den vermeintlichen „Bausündern“ auf die Finger klopfen und dem Baurecht Geltung verschaffen. Das ist ein harter Job, bei dem man sich nur unbeliebt machen kann und bei den Bausündern „Arschkarten“ zieht. Amma ist ein sehr sachkundiger, korrekter Amtsleiter, der das geltende Baurecht aus dem Effeff kennt und diese unangenehme Ordnungsaufgabe wie ein gewissenhafter, ehrlicher und aufrichtiger Staatsbeamter ausführt. Amma wird hinter den Kulissen oft zu Unrecht als „Erbsenzähler“ verspottet, wenn er den Schwarzbauern die Zähne des geltenden Rechts zeigt. Doch seine Arbeit ist wichtig, damit „die Kirchen im Dorf bleiben“ und nicht Türme, Luftschlösser, Hüttenwerke, Swimmingpools, Sternwarten, Vogelvolieren, Raubtierkäfige, Lusthäuser, Silos, Schrottplätze und andere exzentrische oder egoistische Bauwerke dort entstehen, wo sie nicht hingehören oder wo sie nicht behördlich genehmigt sind. Dann muss die Donaueschinger "Baurechts-Koryphäe" Amma seinen "Bausünder-Dickköpfen" sagen "na,na,na".
Regionalia, die kostenlose, werbefreie und gemeinnützige Deutsche Zeitung für freies Wissen und wahre Informationen, berichtet nachfolgend mit Fotos über sichtbare Schwarzbauten in Donaueschingen.
Sind wir alle kleine „Bausünderlein“?
„Wir sind alle kleine Sünderlein, 's war immer so, 's war immer so. Der Herrgott wird es uns bestimmt verzeih'n, 's war immer, immer so“, sang einst Willy Millowitsch nach der Melodie des Komponisten und Liedertexters Heinz Korn im Kölner Karneval. Das Lied hat seinen Ursprung im Volkslied von 1887 des Deutschen Kaiserreichs „Wenn wir sonntags in die Kirche gehen, es war immer so“ und besingt die menschliche Unvollkommenheit und den Trost, dass der liebe Gott (nach dem Vorbild der Erbsünden von Adam und Eva) Schwächen verzeiht.
Das Baurecht kennt keine Gnade für Bausünder und Schwarzbauer
Diese Gnade der Verzeihung kann man bestimmt auf kleine Verfehlungen im Leben anwenden, aber nicht für große Sünden, massive Schwarzbauten und auf vorsätzliche Taten zu Optimierung des eigenen Vermögensvorteils.
Diese Gnade der Verzeihung kann man bestimmt auf kleine Verfehlungen im Leben anwenden, aber nicht für große Sünden, massive Schwarzbauten und auf vorsätzliche Taten zur Optimierung des eigenen Vermögensvorteils. Bausünden sind in unserer Zeit allgegenwärtig. Wer immer noch mehr und mehr will, kennt aber scheinbar keine Bausünden. Heute versuchen manche schon, Bausünden mit der Wohnungsnot zu rechtfertigen, um von der Sünde zu profitieren. Am Anfang war die Bausünde ein unzulässiger Regelverstoß. Heute beschreibt der Duden die Bausünde als ein nicht in das Orts- und Landschaftsbild passendes, hässliches, unsachgemäß errichtetes oder renoviertes Bauwerk. Besonders der Außenbereich soll im Baurecht vor einer Zersiedelung der freien Landschaft geschützt werden. Zur Ordnungswidrigkeit wird eine Bauhandlung, wenn sie ohne behördliche Erlaubnis ausgeführt wurde. Zum Baurecht sind ganze Bände von Gesetzen und Vorschriften erschienen und so bedarf es vor dem Bauen heute einer Beratung über das, was erlaubt und was verboten ist. Die Rechtsfolgen eines Schwarzbaues ohne Baugenehmigung sind Baustopp, Nutzungsuntersagung, Rückbau, Abrissverfügung sowie empfindliche Bußgelder. Im öffentlichen Baurecht gibt es keine Verjährung der Bautaten. Frühere Baugenehmigungen können bei einem darüber hinausgehenden Schwarzbau (Planabweichungen/Aliud) eine frühere Baugenehmigung als Ganzes erlöschen lassen. Erst im März dieses Jahres haben das Verwaltungsgericht München und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Baurechtsentscheidung bestätigt, wonach der Schwarzbau eines Wohngebäudes in Wolfratshausen abgerissen werden muss. Der Verwaltungsgerichtshof ließ sogar das Argument der Beseitigung von Wohnungsnot durch den illegalen Schwarzbau nicht gelten, bestätigte die Abrissverfügung und führte aus, dass nachträgliche Legalisierungsversuche unzulässig seien.
Jochen Amma ist die "Baurechts-Koryphäe" der Stadt Donaueschingen
In Donaueschingen ist Jochen Amma, Leiter des Bauordnungsamtes, die „Baurechts-Koryphäe“ der unteren Baurechtsbehörde. Er muss über Verstöße gegen das Baurecht und über Schwarzbauten in erster Instanz entscheiden, bevor das Verwaltungsgericht Freiburg angerufen werden kann. Seine Stadtverwaltung Donaueschingen bietet auch Beratungen für Bauherren und Grundeigentümer an.
Schwarzbau zum Eigenutzen:
Im Stadtteil Aasen verkaufte die Stadt Donaueschingen einst einem gewerblichen Handwerker ein Grundstück. Weil er behauptete, dort nicht nur ein Wohnhaus für sich selbst, sondern auch eine Gewerbehalle für seine gewerbliche Tätigkeit bauen zu wollen, wurde ihm zu einem niedrigen Preis ein Doppelgrundstück verkauft, auf dem man mehrere Häuser bauen könnte. In der Folge baute der Handwerker aber nur ein Wohnhaus und keine Gewerbehalle, vermutlich, weil er den anderen Teil des Grundstückes für den Bau eines weiteren Wohnhauses zurückbehalten will. Ob die Stadt wegen der Nichteinhaltung seiner Bauzusagen das Restgrundstück zurückgefordert oder eine Nachzahlung verlangt hat, ist unserer Zeitung nicht bekannt. Stattdessen baute der Handwerker aus einer alten Heuscheune, die auf seinem Grundstück im Außenbereich des Dorfes liegt, mehrere „Scheunenhallen“ und errichtete ein befestigtes „Hüttenwerk“, das er – vermeintlich eigenmächtig – über Grundstücke erschloss, die ihm angeblich selbst gar nicht gehören. Offensichtlich hat der Handwerker vor, für sein Gewerbe nicht mehr das ihm von der Gemeinde verkaufte Grundstück zu benutzen, sondern stattdessen sein Grundstück im Außenbereich stillschweigend ebenfalls zum Gewerbegrundstück heimlich und stillschweigend „umzuwandeln“. Denn inzwischen wurde in seinem „Scheunen-Hüttenwerk“ eine Heu- und Holzgroßhandlung mit regem Geschäftsverkehr eingerichtet. Auf dem Grundstück wird jetzt angeblich ein Gewerbe (als „Heu- und Holz-Dealer“) betrieben. Der Heu-Händler kauft Heu und Stroh bei produzierenden Landwirten aus der Region auf und verkauft es sodann an Landwirte in der Schweiz oder in Kleinpaketen bis 30 kg (als Kaninchen-Heu) an Tierhalter in ganz Deutschland. Ebenso betätigt er sich als Holzhändler. Er übernimmt von Forstbetrieben Brennholz, verarbeitet dieses sodann in seinem „Scheunenwerk“ zu Kaminholz und verkauft es per Abholung oder durch Versand in Kleinpaketen. Durch diese Geschäftstätigkeit gibt es täglichen Verkehr, Umlade- und Rangierarbeiten, Besuchsverkehr von Kunden oder Paketdiensten, die Sendungen ins ganze Bundesgebiet abholen. Eine Rückfrage bei der Stadt Donaueschingen ergab, dass für einen Teil seiner Bauwerke im Außenbereich, für die Platzplanierungen und für die Bodenverdichtungen keine Baugenehmigungen vorliegen. Ebenfalls wurde bekannt, dass die bauliche Erschließung mit Leitungen für Strom, Wasser und Abwasser eigenmächtig über fremde Grundstücke erfolgt sein soll, ohne dass von den betroffenen Eigentümern der Grundstücke Baulasten oder Grunddienstbarkeiten genehmigt worden sein sollen. Dieser vermeintliche „Schwarzbau“ ist deshalb auffällig, weil er wegen seiner schieren Größe der Stadt Donaueschingen nicht verborgen geblieben sein kann und weil ein Bürgermeister seit Jahren fast täglich zu Fuß an dem Bauwerk vorbeiging. Deswegen erhebt sich die Frage des Wegschauens vor dem Schwarzbau und nach den Wegschaugründen. Nach Erkenntnissen unserer Zeitung hat die Stadt Donaueschingen inzwischen ein Bauordnungsverfahren eingeleitet. Über das Ergebnis werden wir noch berichten.
Schwarzbau zum Gemeinnutzen:
Der Bauhof der Stadt schoss ein peinliches Eigentor und baute selbst zwei Abstellhallen ohne Baugenehmigung. Weil einige berühmte, einflussreiche, mächtige oder vermögende Personen der Stadt durch Missachtung der Bauvorschriften und der Baugesetze und auch durch grobe und verbotene Eigenmacht aufgefallen sind, musste das Bauordnungsamt der Stadt schon vielfach hart einschreiten. Einige haben durch die Errichtung von ungenehmigten Bauwerken, Anlagen, Garagen, Gartenhäuschen, Swimmingpools und anderen Eigenmächtigkeiten ihrem „Ich-Egoismus“ und ihrem puren Eigensinn Vorrang vor dem geltenden Baurecht gewährt und ihren Willen einfach dreist, unverschämt, unerlaubt und keck in verbotener Eigenmacht durchgesetzt. Der Leiter des Bauverwaltungsamtes der Stadt, Jochen Amma, musste in diesen Fällen Härte zeigen, Abbruchverfügungen und Rückbauverfügungen erlassen oder Nachgenehmigungen und Bußgelder verlangen. In Erfüllung seiner Amtspflichten hat er sich damit aber bei einigen Mächtigen unbeliebt gemacht und bei den Schwarzbauern sogenannte „Arschkarten“ gezogen. Jetzt schoss jedoch ausgerechnet der städtische Bauhof dem Leiter des Bauordnungsamtes ein peinliches Eigentor. Es kam nämlich heraus, dass der Bauhof für sich selbst zwei Abstellhallen ohne Baugenehmigung gebaut hatte. Für die Stadtverwaltung ist das ein Schlag ins Gesicht, denn man kann nicht Wasser predigen und Wein trinken, will heißen: Man kann Bausünder und Schwarzbauer nicht verfolgen und bestrafen, aber Bausünder und Schwarzbauer in den eigenen Reihen haben und ungeschoren davonkommen lassen. Deswegen schlug unsere Enthüllung wie ein Hurrikan bei der Stadtverwaltung ein. Nachdem unsere Zeitung in dem Artikel vom 10.9.2026 die Schwarzbauten der Stadt und die Anfrage der Fraktion der FDP/Freie Wähler an den Oberbürgermeister Erik Pauly aufgedeck hatte, waren alle gespannt, wie die Stadt darauf reagieren und welche Ausreden die Stadtoberen für ihren Fauxpas bemühen würde.
Zwei Abstellhallen des Bauhofes Donaueschingen: Gebaut ohne Baugenehmigung (Bild: Regionalia)
Die Heu-Holz-Scheunenhüttenwerke in Aasen: Ein Schwarzbau? (Bild: Regionalia)
Der ewige Baukran von Aasen vor Erdeponie und Heumistlager: Schönes Landschaftsbild von Aasen? (Bild: Regionalia)
Die Heu-Holz-Scheunenhüttenwerke in Aasen: Ein Schwarzbau? (Bild: Regionalia)
Holzlager für den gewerblichen Kaminholzhandel und ewiger Baukran: Schönes Landschaftsbild? (Bild: Regionalia)
Großhandelgeschäfte in den Heu-Holz-Scheunenhüttenwerke in Aasen: Ein Schwarzbau? (Bild: Regionalia)
Bodenverdichtungen und Grabenverdohlung für gewerblichen Betriebshof vor den Heu-Holz-Scheunhüttenwerke in Aasen: Ein Schwarzbau? (Bild: Regionalia)
Verschandelung des schönen Landschaftsbildes: Der ewige Baukran von Aasen rostet bereits über fünf Jahre vor sich hin (Bild: Regionalia)
Enteignung von Gemeingrund: Für Vorplatz von Heu-Holz-Scheunenhüttenwerke in Aasen: Ein Schwarzbau? (Bild: Regionalia)
Jochen Amma ist die Baurechts-Koryphäe der Stadt Donaueschingen: Amma muss in erster Instanz über alle Bausünden entscheiden! (Bild: Neuer Zeitungsverein)
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