In seiner Sitzung vom 23. Juni 2026 hat der Gemeinderat der Stadt auf die bestellte und bezahlte fremde Friedhofsgebührenkalkulation der Firma Schneider & Zajonotz eine neue Friedhofsgebührensatzung und „brutale“ Gebührenerhöhungen zwischen 22 % und 48 % für verschiedene Bestattungsdienstleistungen beschlossen. In der Bevölkerung gibt es dazu „blankes Entsetzen“ und viele offene Fragen. Die Friedhofsgebühren stehen jetzt im Fokus des breiten öffentlichen Interesse. Denn mit der Vergabe eines weiteren Auftrages zur Durchführung eines Strategietages Friedhof 2050 zum Honorarpreis von 13.750 Euro plus Bewirtungskosten an die Freiburger Weiher GmbH haben die städtischen Auftraggeber von Donaueschingen, die anonym bleiben wollen, zum Ausdruck gebracht, dass sie möglicherweise weitere Rechtfertigungen für erneute Gebührenerhöhungen sammeln und am städtischen Friedhofskonzept (mit Hilfe der Weiher GmbH ?) "herumdoktern" wollen. Es herrscht also Unruhe in der Donaueschinger Bevölkerung. Denn in dem von der Weiher GmbH am 2.7.2026 in der Donauhalle durchgeführten „Strategietag Friedhof 2050“ soll der Weiher-Geschäftsführer Stefan Lubowitzki vor Zeugen großspurig damit geworben haben, dass seine Arbeit und ?seine Kalkulationen in der Regel zu höheren Einnahmen durch Gebührenerhöhungen führe.
Die Redaktion von Regionalia: Deutsche Zeitung hat bei zahlreichen Städten und Gemeinden recherchiert, welche Kosten einzelnen Kommunen – nach dem verkauften Strategietag Friedhof 2050 – durch zusätzliche Aufträge und durch weitere verkaufte „Leistungs-Module“ der Weiher GmbH entstanden sind. Es ergab sich dabei die Meinung, Weiher benutze den Strategietag 2050 als Verkaufsveranstaltung, welche den Kommunen danach erhebliche Kosten bringen könnte.
Ergebnisse unserer Recherchen sind in diesem Artikel veröffentlicht:
https://www.regionalia.de/millionengeschaefte-mit-neuen-friedhofs-konzepten-werden-kommunen-vom-selbst-ernannten-freiburger-friedhofsexperten-weiher-abkassiert_A19528
Diese enormen fremden Kosten für gekaufte „Friedhofsberatungen“ könnten bei der geringen Zahl der Bestattungen die Wirtschaftlichkeit der gekauften Fremdberatungen infrage stellen und bei einer Umlegung zu weiteren, drastischen Gebührenerhöhungen führen. Die Kommunen geraten unter den Druck der öffentlichen Meinung und werden vor die Frage gestellt, warum ihre Friedhofsverwaltungen die Arbeit nicht selbst gemacht haben und warum sie die wenigen Bestattungen nicht selbst kalkulieren können, um enorme „Friedhofsberatungskosten“ und deren Umlegung auf die Hinterbliebenen von Verstorbenen zu vermeiden.
In Donaueschingen ist die Frage hochaktuell, was die Personen, welche die Aufträge den Firmen Schneider & Zajonotz und Weiher GmbH erteilt haben (aber anonym bleiben wollen), im Schilde führen. Es wird die Frage gestellt, ob diese „leitenden Mitarbeiter der Stadt“ die Weiher GmbH – in der Folge auf den bereits durchgeführten Strategietag – ebenfalls mit der Erstellung eines neuen Friedhofskonzepts beauftragen wollen, welches so sündhaft teuer werden könnte wie bei anderen Gemeinden.
Denn bei der kleineren Stadt Schwalbach im Taunus summierten sich die Ausgaben der Stadt für die Weiher GmbH – nach dem durchgeführten Strategietag – auf 321.121,06 Euro. Die kleine Stadt Löffingen gab 262.076,69 Euro wegen Weiher aus und hat jährlich nur rund 65 Bestattungsfälle. Die Stadt Eschborn im südhessischen Main-Taunus-Kreis, die ungefähr so viele Einwohner wie Donaueschingen hat, leistete an die Weiher GmbH Zahlungen in Höhe von 479.062,48 Euro.
Unsere Reaktion hat daher in Erfüllung ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht die Stadt Donaueschingen per Presseauskunft gemäß § 4 des Landespressegesetzes um Auskunft darüber gebeten, welcher leitenden Mitarbeiter der Stadt Donaueschingen die zwei Aufträge an Schneider & Zajonotz und die Weiher GmbH erteilt hat. Wir wollen recherchieren, ob eine Befangenheit des leitenden Mitarbeiters zu den Auftragnehmern besteht und/oder ob ein Interessenkonflikt besteht. Die Stadtverwaltung Donaueschingen hat die Nennung des leitenden Mitarbeiters, der die städtischen Aufträge an die beiden Beratungsunternehmer freihändig erteilt hat, verweigert. Weil wir dadurch in unserer Recherche behindert sind und unsere Sorgfaltspflicht zur objektiven und wahren Berichterstattung nicht erfüllen können, haben wir eine Auskunftsverpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht Freiburg einreichen lassen und wegen der Eilbedürftigkeit und der im öffentlichen Interesse notwendigen zeitnahen Veröffentlichung eine einstweilige Anordnung nach § 123 der Verwaltungsgerichtsordnung beantragt. Wir werden hier alsbald über das Ergebnis und die weiteren Erkenntnisse berichten.